Nein, sie (wer überhaupt?) mögen eben nicht den "Herrn Dafffeh" auftreiben. Wenn es keine Beweise, nicht Indizien, für die Übereinstimmung gibt, gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung! Der Rechtsstaat funktioniert zum Glück nicht so, wie es einem gerade paßt. Das macht aber natürlich den Einspruch des FCN nicht weniger richtig.
Die Unschuldsvermutung gilt im Strafrecht, aber sicherlich nicht in allen Bereichen des Rechtes.
An anderen Stellen musst sehr wohl du als Betroffener beweisen wer/was/wann/wie/wo du bist.