Den ganzen Wirrwarr könnte doch einfach ein Herr Daffeh ein Ende bereiten das nur eine Verwechslung vorliegt, aber warum tut er es nicht
2. Spieltag: 1.FC Nürnberg - Hamburger SV (Analyse) oder Jatta und der Einspruch
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Threadstarter -
5. August 2019 um 22:20 -
Geschlossen
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Den ganzen Wirrwarr könnte doch einfach ein Herr Daffeh ein Ende bereiten das nur eine Verwechslung vorliegt, aber warum tut er es nicht
Evtl ist das unser neuer Sturmbrecher und deswegen sensibel
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Evtl ist das unser neuer Sturmbrecher und deswegen sensibel
Scotland Yard bitte übernehmen,....... "Wo isst Daffeh"
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Das it die Gretchenfrage: Wo ist Daffeh?
Es täten aber alle Seiten gut daran, abzuwarten, was bei den jetzt stattfindenden Überprüfungen ans Licht kommt.
Ohne neue Erkenntnisse haben wir auch keine neue Diskussionsgrundlage hier, weil bei allem bisher bekannten bereits alles gesagt wurde.
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Das it die Gretchenfrage: Wo ist Daffeh?
Es täten aber alle Seiten gut daran, abzuwarten, was bei den jetzt stattfindenden Überprüfungen ans Licht kommt.
Ohne neue Erkenntnisse haben wir auch keine neue Diskussionsgrundlage hier, weil bei allem bisher bekannten bereits alles gesagt wurde.
Richtig, nach bisherigen Berichten ist Jatta 2015 im Alter von 17 Jahren rechtmäßig in Deutschland eingereist und zeitgleich der ihn ziemlich ähnlich sehende Daffeh, der in Gambia's U21 Nationalelf kickte u angeblich in Nigeria u sonst wo als Profi spielte, ja verschollen...... Wo ist Daffeh ...... Bermuda Dreieck
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Richtig, nach bisherigen Berichten ist Jatta 2015 im Alter von 17 Jahren rechtmäßig in Deutschland eingereist und zeitgleich der ihn ziemlich ähnlich sehende Daffeh, der in Gambia's U21 Nationalelf kickte u angeblich in Nigeria u sonst wo als Profi spielte, ja verschollen...... Wo ist Daffeh ...... Bermuda Dreieck
Ja schon, aber wir kauen jetzt doch ständig auf alten Erkenntnissen herum, oder?
Gibt es bisher etwas Neues? Nein.
Ausser die seltsamen Vorgänge der Sportbild-Printausgabe von heute, nachdem plötzlich Online-Artikel aus dem Netz verschwinden. Aber das ist auch nicht wirklich neu.
Also fehlt hier tatsächlich jede weitere Diskussionsgrundlage, bevor die Befragungen vom Ausländeramt Hamburg-Mitte und der DFL nich abgeschlossen sind.
Alles weitere ist blanke Spekulation.
Bis zum 23.08.2019 (mindestens) dürften in diesem Fall auch keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Es sei denn, irgendein Medium ist wieder schneller als die ermittelnden Behörden und bringt vorher noch schnell eine "Sensation" auf den Markt.
Man sollte halt jetzt erstmal abwarten (und zwar auf beiden Seiten), wie sich die Dinge entwickeln werden.
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Man sollte schon zunächst anmerken, dass wir hier von einer Analogie reden, von der fraglich ist, ob man sie überhaupt vollziehen kann.
In den Statuten des DFB findet sich eine vergleichbare Regelung wie § 48 VwVfG nicht.
§ 48 Abs. 2 VwVfG, den ich teilweise zitiert habe, ist anwendbar auf einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, der "eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist". Eine Lizenzspielerberechtigung ist die Erlaubnis der DFL gegenüber dem Spieler, am Spielbetrieb für einen bestimmten Verein teilzunehmen. Eine Geldleistung oder teilbare Sachleistung wird dadurch nicht gewährt.
Den Reisepass hat eine, offenbar die zuständige, Behörde in Gambia ausgestellt. Nun kann ich nicht sagen, ob und welches Einwohnermeldesystem in Gambia gilt und angewandt wird.
In Deutschland kann man sich Geburtsdatum und Familienname bei der Beantragung eines Reisepasses jedenfalls nicht aussuchen. Ein Reisepass dient gerade als Nachweis der Identität, das ist eine öffentliche Urkunde.
Wenn ein offiziell ausgestellter Reisepass unrichtige Angaben enthält, ist das zunächst mal ein Behördenfehler. Wäre auch in Deutschland denkbar, wenn da statt Huber, Schorsch der Name Meier, Sepp drin steht. Inwieweit man das dem Betroffenen zurechnen kann...schwierig. Der müsste schon bewusst unrichtige Dokumente (Geburtsurkunde etc.) vorgelegt haben, um so einen unrichtigen Pass zu erlangen.
Hier geht's um den Einspruch gegen eine Spielwertung. Wenn man schon diesen Rechtsgedanken/Analogie heranzieht -fraglich, ob man das überhaupt kann-, muss man auf die Kenntnis des HSV abstellen, nicht des Spielers. Insofern hat der HSV keine unrichtigen Angaben verwendet, sondern die aus offiziellen Urkunden.
§ 48 VwVfG eröffnet der Behörde ein Ermessen ("kann zurückgenommen werden"), zwingend ist die Rücknahme nicht.
In dem Zusammenhang: Der HSV hat die DFL vor dem Spiel über die Berichterstattung/Recherchen der Sportbild informiert. Auskunft der DFL: Dokumente sind stichhaltig, Spielberechtigung liegt vor, Spieler kann daher spielen.
Ich komme letztlich immer wieder zum gleichen Ergebnis: Keine Erfolgsaussichten im Einspruchsverfahren.
du machst dir aber viel Mühe, allerdings wahrscheinlich für nichts
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Sehr viel Mühe, um zum mindestens 20. mal das gleiche zu erzählen, weil es andere nicht begreifen. Reschbeggd!
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Den ganzen Wirrwarr könnte doch einfach ein Herr Daffeh ein Ende bereiten das nur eine Verwechslung vorliegt, aber warum tut er es nicht
vielleicht liegt er auf dem Grund des Mittelmeeres und du kannst ja da mal suchen gehen
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Vor nicht mal einer Woche zur Welt gekommen.
Und schön braun.
Wird sicher schnell ertrinken...
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Gerade nochmal geguckt: Wir haben noch immer keine drei Punkte gutgeschrieben bekommen.
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Abwarten.
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du machst dir aber viel Mühe, allerdings wahrscheinlich für nichts
Da liegst du vermutlich richtig
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Vermutlich ist falsch. Richtig wär richtig.
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alle wird selbst Pepe nicht überzeugen, aber viele
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Man behält halt als FCN den Fuß in der Tür falls noch was totales irres rauskommen sollte. Mich würde es auch nicht wundern wenn es über die Spielwertung relativ zeitnah eine erste Entscheidung geben sollte.
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Man sollte schon zunächst anmerken, dass wir hier von einer Analogie reden, von der fraglich ist, ob man sie überhaupt vollziehen kann.
In den Statuten des DFB findet sich eine vergleichbare Regelung wie § 48 VwVfG nicht.
§ 48 Abs. 2 VwVfG, den ich teilweise zitiert habe, ist anwendbar auf einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, der "eine einmalige oder laufende Geldleistung oder teilbare Sachleistung gewährt oder hierfür Voraussetzung ist". Eine Lizenzspielerberechtigung ist die Erlaubnis der DFL gegenüber dem Spieler, am Spielbetrieb für einen bestimmten Verein teilzunehmen. Eine Geldleistung oder teilbare Sachleistung wird dadurch nicht gewährt.
Den Reisepass hat eine, offenbar die zuständige, Behörde in Gambia ausgestellt. Nun kann ich nicht sagen, ob und welches Einwohnermeldesystem in Gambia gilt und angewandt wird.
In Deutschland kann man sich Geburtsdatum und Familienname bei der Beantragung eines Reisepasses jedenfalls nicht aussuchen. Ein Reisepass dient gerade als Nachweis der Identität, das ist eine öffentliche Urkunde.
Wenn ein offiziell ausgestellter Reisepass unrichtige Angaben enthält, ist das zunächst mal ein Behördenfehler. Wäre auch in Deutschland denkbar, wenn da statt Huber, Schorsch der Name Meier, Sepp drin steht. Inwieweit man das dem Betroffenen zurechnen kann...schwierig. Der müsste schon bewusst unrichtige Dokumente (Geburtsurkunde etc.) vorgelegt haben, um so einen unrichtigen Pass zu erlangen.
Hier geht's um den Einspruch gegen eine Spielwertung. Wenn man schon diesen Rechtsgedanken/Analogie heranzieht -fraglich, ob man das überhaupt kann-, muss man auf die Kenntnis des HSV abstellen, nicht des Spielers. Insofern hat der HSV keine unrichtigen Angaben verwendet, sondern die aus offiziellen Urkunden.
§ 48 VwVfG eröffnet der Behörde ein Ermessen ("kann zurückgenommen werden"), zwingend ist die Rücknahme nicht.
In dem Zusammenhang: Der HSV hat die DFL vor dem Spiel über die Berichterstattung/Recherchen der Sportbild informiert. Auskunft der DFL: Dokumente sind stichhaltig, Spielberechtigung liegt vor, Spieler kann daher spielen.
Ich komme letztlich immer wieder zum gleichen Ergebnis: Keine Erfolgsaussichten im Einspruchsverfahren.
Respekt vor Deiner langen Analyse, ich sehe das aber anders. Du übersiehst, dass sowohl der DfB als e.V. und die DFL als GmbH rein privatrechtliche Körperschaften sind, deren "Statuten" nur sowas wie AGB sind. Klingt bei denen alles recht staatlich, in Wirklichkeit sind das aber nur zivilrechtliche Vereine, mit einem VwVfG hat das hier nichts zu tun.
Auch das Rechtsverhältnis zwischen DFL und den Ligavereinen ist rein privatrechtlich. Wenn ein Verein einen Spieler ohne Lizenz der DFL spielen lässt, handelt es sich um einen sog. Rechtsmangel, für den der Verein vertraglich und v.a. verschuldensunabhängig haftet. So wie ein Verkäufer für die Mängelfreiheit der Kaufsache haftet, egal ob er an einem Mangel nun schuld ist oder nicht.
So wurde das im übrigen auch früher gehandhabt, als nur 3 Ausländer aufgestellt werden durften. Ist einem Verein ein vierter durchgerutscht, hatte der Verein die Konsequenzen zu tragen, ohne sich "exculpieren" zu können, d.h. sich durch den Nachweis der eigenen Gutgläubigkeit entschuldigen zu können.
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Bild rudert zurück -
Fall Jatta: "Bild" spricht plötzlich von "merkwürdigen Dingen" | STERN.de
Dass da jetzt "merkwürdige Dinge" geschehen und in Gambia die Post abgeht, kann ich mir gut vorstellen. Offenbar ist dieser "Jatta" zunächst ohne Passdokumente eingereist und hat sich erst nachträglich über die Botschaft von Gambia einen neuen Pass beschafft. Wenn dieser nun falsch sein sollte, stehen die Gambischen Behörden ja auch als unseriöse Partner da.
Auch das BAMF und die deutschen Behörden dürften an einer Aufklärung kein Interesse haben.
Dass da nun reihenweise Zeugen umkippen und allerlei Unterlagen verschwinden ist daher nicht verwunderlich.
Es dürfte aber doch auch für einen nur durchschnittlich begabten Journalisten möglich sein, zu recherchieren, wie das damals mit dem Daffeh, immerhin dort Profispieler, und seinem plötzlichen Verschwinden war, das muss doch in Gambia bei dessen Verein ein gewisses Aufsehen erregt haben, als der einfach weg war.