Die Fristverlängerung beim DFB im Einspruchsverfahren gegen die Spielwertung hat der FCN beantragt und erhalten. Das Einspruchsverfahren läuft noch.
Wie zu lesen, hat der Anwalt von Jatta Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde beantragt. Das ist üblich und auch zu empfehlen, wenn seinem Mandant vorgeworfen wird, eine falsche Identität vorgegeben zu haben. Dazu ist Kenntnis der gesamten Akte notwendig.
Weiter war zu lesen, dass der Anwalt eine Fristverlängerung beantragt hat. Das ist kommt im Anwaltsalltag laufend vor, der wird auch nicht nur das Mandat Jatta zu bearbeiten haben. Er hat aber seine Stellungnahme im Anhörungsverfahren sogar einige Tage vor Fristende abgegeben.
Im übrigen ist das Verfahren noch nicht beendet. Das ist es dann, wenn die Ausländerbehörde mitteilt, dass sie es einstellt.
Warum es so lange gedauert hat, bis die angebliche Geburtsurkunde eingetrudelt ist. Ein Anruf und fertig. Dauert doch keine 3,5 Wochen?