Alles anzeigenEventuell sollten man nicht nur Kurse im Ausländerrecht belegen, sondern auch noch im gambischen Familien- und Verwaltungsrecht.
Was steht bisher fest? Ein Reisepass auf den Namen Jatta, der nach Angabe und Prüfung mehrer deutscher Behörden (bei der Einreise und beim Ausländeramt) echt ist.
2 angebliche Nachwuchstrainer aus Afrika haben der Bild gegenüber angegeben, der hiess hier aber anders und war paar Jahre älter. Dazu werden noch Fotos präsentiert, die ihn in diversen Mannschaften zeigen sollen. Die Ähnlichkeit auf den Fotos ist nicht abzustreiten.
Nun kann es so sein, dass er bewußt hier diesen Pass präsentiert hat, damit er dadurch als zunächst Minderjähriger einen besseren Schutzstatus erlangt. Kann sein. Das heisst aber nicht automatisch, dass der Reisepass gefälscht oder "unecht" ist. Den kann eine Behörde in Gambia für ihn so schon ausgestellt haben.
Man sollte sich von der Vorstellung lösen, dass jedes Land auf dieser Erde über eine deutsche Bürokratie verfügt. In Afrika läuft das etwas anders.
Bleibe dann noch das Anlügen seines Arbeitgebers über seine bisherige fussballerische Karriere. das ist per se nicht strafbar, sondern eine Sache des Arbeitsrechts zwischen ihm und dem HSV.
Kann natürlich auch sein, dass er sich den Pass wie auch immer erschlichen hat, um bewusst über seine wahre Identität (Name, Alter) zu täuschen. Oder der Pass ist eben nicht echt. Das muss das Ausländeramt jetzt von Amts wegen ermitteln.
Was hat das alles mit der DFL und seiner erteilten Spielberechtigung zu tun? Nix. Jedenfalls am Montag lief er unter Jatta auf und hatte eine gültige Spielberechtigung.
Es ist schwer vorstellbar, dass DFL-Juristen dem HSV bestätigen, der kann spielen, weil die Spielberechtigung vorliegt und die Dokumente in Ordnung sind, und die Spielwertung dann von DFL/DFB-Juristen kassiert wird, weil er am Montag gespielt hat.
Ich bewundere dich für deine Geduld und Sachlichkeit.
Danke dafür weil du einem gerade in rechtlichen Themen immer wieder den beschränkten Horizont erweiterst.