Irre! Strafzettel wegen Club-Aufkleber

  • hab das thema gerade erst entdeckt, aber das ist doch hinlänglich bekannt das die da a weng sensibel sind wenn des auf dem kennzeichen klebt, läuft ja glaub ich sogar unter urkundenfälschung oder so.

    meine bessere hälfte musste mal vor jahren an der grenze mitm finger das teil wegkratzen, weil se se sonst net hätten passieren lassen..

  • gibt irgendwie so viele leute die des in dem europasternkreis hängen ham.
    Schon wahnsinn.
    Aber ich verzichte drauf. Hab mir lieber die Nummernschildhalter gekauft, die sin wenigstens legal :winke:

    »Ob ein Platz gut oder schlecht ist, entscheide immer noch ich.« Michael Köllner zur Kritik an der Qualität des Platzes im Trainingslager in Valencia

  • wer ist so doof und klebt auf ein Kennzeichen einen Aufkleber ?
    ( so etwas ist strafrecthlich gesehen Urkundenfälschung )

    « Ich bin alt genug als Bundestrainer.« (Lothar Matthäus)

  • Zitat von SabrinaGoellner

    wer ist so doof und klebt auf ein Kennzeichen einen Aufkleber ?
    ( so etwas ist strafrecthlich gesehen Urkundenfälschung )

    hunderte von menschen.

  • Zitat von SabrinaGoellner

    wer ist so doof und klebt auf ein Kennzeichen einen Aufkleber ?
    ( so etwas ist strafrecthlich gesehen Urkundenfälschung )

    Vollkommener Blödsinn. Das hast du wohl im Sozialkundeunterricht in der Hauptschule gelernt? Es handelt sich bei einem Kfz mit einem Kfz-Kennzeichen zwar um eine (zusammengesetzte) Urkunde, jedoch liegt in dem Anbringen eines Aufklebers keine Urkundenfälschung vor. Eine solche ist nur gegeben, wenn entweder eine unechte Urkunde hergestellt wird, was der Fall ist wenn die Urkunde einen vom Hersteller verschiedenen Aussteller erkennen lässt oder wenn eine echte Urkunde verfälscht wird, was der Fall ist wenn die Urkunde nach dem Verfälschen etwas anderes beweist als vorher. Keine der beiden Varianten liegt hier vor. Somit kommt auch die dritte Variante (Gebrauchmachen von einer unechten oder verfäschten Urkunde) nicht in Betracht. Folglich liegt keine strafrechtlich gesehene Urkundenfälschung vor.

  • Wie man das nun genau bezeichnet, ob Urkundenfälschung oder nicht, ist ja auch zweitrangig. In der Fahrschule lernt man, dass jede Art von Aufkleber, selbst wenn es nur eine transparente Schutzfolie sein sollte, auf dem Kennzeichen verboten ist. Ein Club-Aufkleber macht sich an der Heckklappe eh schöner als in der Miniatur-Variante vom Nummernschild. :wink:

  • Zitat von Ceddy

    Vollkommener Blödsinn. Das hast du wohl im Sozialkundeunterricht in der Hauptschule gelernt? Es handelt sich bei einem Kfz mit einem Kfz-Kennzeichen zwar um eine (zusammengesetzte) Urkunde, jedoch liegt in dem Anbringen eines Aufklebers keine Urkundenfälschung vor. Eine solche ist nur gegeben, wenn entweder eine unechte Urkunde hergestellt wird, was der Fall ist wenn die Urkunde einen vom Hersteller verschiedenen Aussteller erkennen lässt oder wenn eine echte Urkunde verfälscht wird, was der Fall ist wenn die Urkunde nach dem Verfälschen etwas anderes beweist als vorher. Keine der beiden Varianten liegt hier vor. Somit kommt auch die dritte Variante (Gebrauchmachen von einer unechten oder verfäschten Urkunde) nicht in Betracht. Folglich liegt keine strafrechtlich gesehene Urkundenfälschung vor.

    1.) Woher weisst du dass ich in der Hauptschule war und einen promovierten Töpferkursabschluß and der Rüttlischule gemacht habe ?
    2.) Eine Urkundenfälschung liegt vor, weil ... wer es ganz genau nachlesen möchte:
    StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
    StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch
    zu finden bei http://www.juris.de

    Übrigens: Googeln lernt man bereits in der Grundschule :winking_face:

    « Ich bin alt genug als Bundestrainer.« (Lothar Matthäus)

  • Zitat von SabrinaGoellner

    1.) Woher weisst du dass ich in der Hauptschule war und einen promovierten Töpferkursabschluß and der Rüttlischule gemacht habe ?
    2.) Eine Urkundenfälschung liegt vor, weil ... wer es ganz genau nachlesen möchte:
    StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
    StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch
    zu finden bei http://www.juris.de

    Übrigens: Googeln lernt man bereits in der Grundschule :winking_face:

    Das besserwissen auch. :wink:

  • Zitat von SabrinaGoellner

    1.) Woher weisst du dass ich in der Hauptschule war und einen promovierten Töpferkursabschluß and der Rüttlischule gemacht habe ?
    2.) Eine Urkundenfälschung liegt vor, weil ... wer es ganz genau nachlesen möchte:
    StVZO § 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
    StVG § 22 Kennzeichenmissbrauch
    zu finden bei http://www.juris.de

    Übrigens: Googeln lernt man bereits in der Grundschule :winking_face:

    Wieder falsch. Du hast behauptet es liege eine strafrechtliche Urkundenfälschung vor. Ich hab nie behauptet, dass das Anbringen von Aufklebern am Kennzeichen nicht nach StVG bzw. StVZO untersagt ist bzw. danach als Kennzeichenmissbrauch strafbar sein kann. Ich habe lediglich behauptet das keine strafrechtliche Urkundenfälschung vorliegt, was auch zutrifft. Im übrigen brauche ich um rechtliche Sachverhalte zu analysieren nicht eine Internetsuchmaschine zu bemühen, sondern kann das anderweitig nachschlagen. Aber das du immerhin googeln kannst, was lesen und schreiben können voraussetzt, ist ja immerhin löblich...

  • Zitat von GLUBB

    hunderte von menschen.


    Was es net legaler macht.

    Fakt ist, das jegliche Veränderung am Kennzeichen verboten ist.

    Auch wenn das mit dem Miniaufkleber kleinkarriert sein mag. Es ist eben nunmal verboten. Wer dafür Strafe zahlen muss ist eben selbst schuld :winking_face:

    Who's next?

  • Zitat von Ceddy

    Aber das du immerhin googeln kannst, was lesen und schreiben können voraussetzt, ist ja immerhin löblich...


    Und für eine Frau ganz was besonderes :winking_face:

    « Ich bin alt genug als Bundestrainer.« (Lothar Matthäus)

  • Zitat von terrorhamster

    Bei manchen hier könnte ganz der Eindruck entstehen, wenn scheißen verboten wäre, würden sie auch das unterlassen. Denn es wäre "ja nunmal verboten".


    Kleben kann man doch.
    Nur sollte man dann halt das Geweine lassen, wenn man doch mal zur Kasse gebeten wird.

    Who's next?

  • Zitat von terrorhamster

    Bei manchen hier könnte ganz der Eindruck entstehen, wenn scheißen verboten wäre, würden sie auch das unterlassen. Denn es wäre "ja nunmal verboten".


    Ist es auch auf öffentlichen Plätzen, oder !?

    « Ich bin alt genug als Bundestrainer.« (Lothar Matthäus)

  • Zitat von 260507

    Bei mir kommt dieses Jahr zum ersten Mal garkeiner hintendrauf. Ich wollte nicht das dritte von den letzten 4 Trikots wieder mit Wolf beflocken und einen anderen wollt ich auch net unbedingt. Ich hab mir zwar überlegt ob ich ein Bisschen Risiko eingeh und Charisteas drauf mach habs dann aber doch gelassen! :smiling_face_with_sunglasses::lol:

    sicher das du im richtigen Thread bist? :unerd:

    FRANKENSTADION

  • Wo gibt´s die Aufkleber? Her damit!

    Im Übrigen bin ich der Meinung, daß Söder weg muss!

    Forenkicktipp-Sieger 2016/17 (2. Liga)

    Forenkicktipp-Sieger 2023/24 (1. Liga)

  • Zitat von Karbbfm

    Wo gibt´s die Aufkleber? Her damit!


    Beim Club im Fanshop zum Bleistift :mrgreen:

    Heute haben die Spieler doch mehr Pressekontakte als Ballkontakte. (Gerd Niebaum)
    Haste Scheiße am Fuß, haste Scheiße am Fuß! (Andreas Brehme)