JHV 2020 (virtuell) – 20. Oktober 2020, ab 18:30 Uhr

  • Weiss jetzt nicht, ob ich die Frage richtig verstehe.

    Zum einen gibt es einen Antrag des Vorstands und Aufsichtsrats, auf Einfügung eines neuen § 15 Ziff. 6 -Mitgliederversammlung - in die Satzung:

    Zitat

    In § 15 der Satzung wird eine neue Ziffer 6 wie folgt eingefügt:

    „6. Sowohl ordentliche als auch außerordentliche Mitgliederversammlungen können anstelle einer
    Präsenzveranstaltung (§ 32 Abs. 1 BGB) in Form einer virtuellen Veranstaltung durchgeführt werden,
    indem der Vorstand Vereinsmitgliedern ermöglicht, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit
    am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation
    auszuüben. Die Entscheidung, in welcher Form die Mitgliederversammlung durchgeführt wird, trifft der
    Vorstand.“

    Die bisherige Ziffer 6 und fortfolgende Ziffern von § 15 der Satzung rücken in ihrer Nummerierung jeweils um eine Stelle nach hinten (alte Ziffer 6 wird zu neuer Ziffer 7, usw.).


    Dann gibt es einen Antrag, § 12 -Mitgliederrechte- zu ergänzen (Ergänzung in blau)

    Zitat

    „1. In Mitgliederversammlungen stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tage der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Mitgliedschaft seit mindestens 3 Monaten besteht. Abweichend von der persönlichen Stimmabgabe nach § 32 Absatz 1 Satz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist den Vereinsmitgliedern zu ermöglichen,
    1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen (Über tragung der Mitgliederversammlung online) und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder
    2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitglieder versammlung schriftlich abzugeben.


    Das sind unterschiedliche Ansätze, auch was die Normen in der Satzung betrifft.


    § 11 der Geschäftsordnung zur Mitgliederversammlung lautet:

    Zitat

    § 11
    Bei Anträgen wird über den weitestgehenden Antrag abgestimmt.
    Bei gleichrangigen Anträgen wird über den zuerst gestellten
    Antrag abgestimmt. Die weiteren Abstimmungen erfolgen in
    entsprechender Reihenfolge.

    Ob ein "weitestgehender Antrag" vorliegt, entscheidet in der Versammlung der Versammlungsleiter. Ob das bei den 2 genannten Änderungsanträgen der Fall ist, ist gar nicht so eindeutig zu sagen. Auch im Hinblick darauf, dass an unterschiedliche Regelungen in der Satzung angeknüpft und diese jeweils ergänzt werden sollen.

    Beide Regelungen zusammen in die Satzung aufzunehmen, ist zwar etwas widersinnig. Wäre aber m.E. auch möglich.

    Da der Vorschlag des Vorstands und ARs darauf abzielt, eine "rein virtuelle" Versammlung anstelle einer Präsenzveranstaltung" abzuhalten zu können.

    Der zweite Vorschlag, als Ergänzung zu § 12 der Satzung, führt im Ergebnis dazu, dass es immer -mindestens- eine "Hybridveranstaltung" geben muss. Reine Präsenzveranstaltungen wären danach nicht mehr möglich.

    Die Wahlordnung wäre wohl auch entsprechend anzupassen. Aber im Zweifel steht eine Regelung in der Satzung über der Wahlordnung, da die Satzung in der Normenpyramide ranghöher ist.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Ich wäre ja dafür dass es immer die Möglichkeit der Mischveranstaltung gebe. Die die können und wollen dann Vorort in einer Präsenzveranstaltung und der Rest dann eben online

  • Ich wäre ja dafür dass es immer die Möglichkeit der Mischveranstaltung gebe. Die die können und wollen dann Vorort in einer Präsenzveranstaltung und der Rest dann eben online

    na dann dürfte ja klar sein für welchen Antrag du NICHT stimmst.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Wenn es wie Pepe sagt unschädlich ist, wenn beide angenommen werden, dann kann man beiden zustimmen, am besten wäre es erst über den weitergehenden Antrag abstimmen und dann ist der Vorschlag des Vereins eh obsolet, sollte er durchgehen. Darum wäre es wichtig, dass viele auch teilnehmen und abstimmen.

    Jetzt mal eine blöde Frage, warum wird die Bilanz PK immer erst mit Beginn der JHV online gestellt :thinking_face:, in der Satzung habe ich nichts gefunden. Aus Tradition und weil sie es nicht früher bekannt geben müssen oder gibt es einen anderen triftigen Grund:thinking_face:. Ich habe auch nicht alles anderen Gesetze durchforstet, ob da was steht.

    Feenstaubland :unicorn: :woman_fairy:

  • Folgt daraus, dass gegenüber der Mitgliederversammlung (Oberstes Vereinsorgan) der Finanzbericht abzugeben ist und diese den Vorstand entlastet (oder nicht).

    Zitat

    Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    a) Entgegennahme der Rechenschaftsberichte einschließlich
    des Finanzberichts des Vorstands;


    Sofern nicht in der Satzung explizit anders geregelt, würde dagegen verstossen, wenn die Öffentlichkeit vor der Mitgliederversammlung über die Bilanz informiert wird.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Folgt daraus, dass gegenüber der Mitgliederversammlung (Oberstes Vereinsorgan) der Finanzbericht abzugeben ist und diese den Vorstand entlastet (oder nicht).

    Zitat

    Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    a) Entgegennahme der Rechenschaftsberichte einschließlich
    des Finanzberichts des Vorstands;


    Sofern nicht in der Satzung explizit anders geregelt, würde dagegen verstossen, wenn die Öffentlichkeit vor der Mitgliederversammlung über die Bilanz informiert wird.

    Darum gibt es ja einen Antrag, damit dies künftig geändert wird.

  • Folgt daraus, dass gegenüber der Mitgliederversammlung (Oberstes Vereinsorgan) der Finanzbericht abzugeben ist und diese den Vorstand entlastet (oder nicht).

    Zitat

    Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    a) Entgegennahme der Rechenschaftsberichte einschließlich
    des Finanzberichts des Vorstands;


    Sofern nicht in der Satzung explizit anders geregelt, würde dagegen verstossen, wenn die Öffentlichkeit vor der Mitgliederversammlung über die Bilanz informiert wird.

    du hast völlig recht, habe ich gar nicht daran gedacht, danke. Ich möchte gerne Bilanz PK und relevanten Unterlagen mindestens 1 Tag vorher auf der HP, damit man sich es noch ansehen kann und vorbereiten kann. Reicht es den Kurzmannantrag entsprechend umzuformulieren oder müssen wir dann auch noch an den § ran Aufgaben der MV :thinking_face:.

    Ich gehe davon aus, dass ein Antrag mit Versand der Unterlagen vorab nie und nimmer durchgeht. Da heißt es sofort es kann dem Verein schaden. Ich fände es um ein vielfaches besser wenn die Bilanz PK einfach einen Tag vorgezogen wird.

    Feenstaubland :unicorn: :woman_fairy:

  • Wenn es wie Pepe sagt unschädlich ist, wenn beide angenommen werden, dann kann man beiden zustimmen, am besten wäre es erst über den weitergehenden Antrag abstimmen und dann ist der Vorschlag des Vereins eh obsolet, sollte er durchgehen. Darum wäre es wichtig, dass viele auch teilnehmen und abstimmen.

    Jetzt mal eine blöde Frage, warum wird die Bilanz PK immer erst mit Beginn der JHV online gestellt :thinking_face:, in der Satzung habe ich nichts gefunden. Aus Tradition und weil sie es nicht früher bekannt geben müssen oder gibt es einen anderen triftigen Grund:thinking_face:. Ich habe auch nicht alles anderen Gesetze durchforstet, ob da was steht.

    Also ich kann mich gut erinnern auf früheren JHV´s lief es immer so, daß der weitestgehende Antrag als erstes zur Abstimmung kam.

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß sich das auf den jetzigen Antrag vom Aufsichtsrat bezieht, weil da ja verschiedene Punkte vermengt sind, die gar nichts miteinander zu tun haben.

    Weitestgehend wäre aus meiner Sicht Antrag 1 generell Hybridversammlung, Antrag 2 Vorstand kann eine Onlineversammlung anordnen.

    Letztlich wird sich das dann sowieso auflösen, wenn Pepes Antrag angenommen wird.

    Oder seh ich das falsch?

    Vermutlich wäre es gut, in einen Antrag reinzuschreiben, daß bzgl. Stimmabgabe oder sonstiger nachrangig nötiger Angleichungen für die Durchführung einer ordentlichen HybridJHV entsprechende Veränderungen vom Aufsichtsrat oder Vorstand vorzunehmen sind?

    Nicht daß der Versammlungsleiter den Antrag cancelt, weil er sich mit anderen rechtlichen Vorgaben beißt?

    Wie wird das im übrigen wohl ablaufen? Werden dann Fragen zu den Anträgen möglich? Kann der Antragsteller dann auf diese Fragen antworten? Oder muß man bei Anträgen darauf achten, daß in der Begründung möglichst alle Punkte aufgeführt sind, die sich möglicherweise als Fragen ergeben?

    Sieht man die Anträge nur auf der Homepage oder werden sie zu sehen sein, wenn der Versammlungsleiter sie vorliest?

  • Die Satzung und die Geschäftsordnungen lesen, da steht eigentlich alles drin. Kann man sämtlich online abrufen.

    Vereinssatzung-1FCN-01-2020.pdf

    Z.B. Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung:

    Zitat

    § 1
    Der Versammlungsleiter wird zu Beginn der Mitgliederversammlung vom Aufsichtsrat benannt. Er bringt nach Eröffnung und Begrüßung die Punkte der Tagesordnung in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung, es sei denn, dass die Versammlung einen anderen Beschluss fasst.


    Der Versammlungsleiter lässt sich nach Begrüßung und -üblicherweise- einer Gedenkminute für die verstorbenen Mitglieder von der Versammlung die Tagesordnung genehmigen (siehe Ziff.3 der aktuellen Tagesordnung). Bzw., wenn dazu Anträge vorliegen (mein Antrag zählt dazu), ist darüber abzustimmen.

    Auch die Tagesordnung ist online abrufbar.

    Tagesordnung-jhv20.pdf

    UNabhängig___Überparteilich

  • Ein Antrag, z.B. Ziff. 9 der Tagesordnung vor Ziff. 7 (Aufsichtsratswahlen) zu setzen, ist auch ein Antrag zur Tagesordnung. Ob sinnvoll oder nicht, lasse ich dahin gestellt.

    Oder z.B. ein Antrag, Ziff 9 e) vor Ziff. 9 a) aa) zu setzen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Ich würde es für sinnvoll erachten die Satzungsänderungen Punkt 9 vor die Aufsichtsrat Wahl zu ziehen. Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt, dass viele nach der AR Wahl gehen bzw gedanklich abschalten zu später Stunde

  • Die Aussprache, mündliche Erklärung von Anträgen und hoffentlich auch das sonstige Gschmarri sollten sich deutlich verkürzen, so dass durchaus berechtigte Hoffnung besteht, dass die Leute bis zum Schluss bleiben. Außerdem ist auch keiner auf den letzten Bus/Bahn angewiesen.

  • Die Aussprache, mündliche Erklärung von Anträgen und hoffentlich auch das sonstige Gschmarri sollten sich deutlich verkürzen, so dass durchaus berechtigte Hoffnung besteht, dass die Leute bis zum Schluss bleiben. Außerdem ist auch keiner auf den letzten Bus/Bahn angewiesen.

    das mag sein... aber stundenlang vor dem Monitor und dann ein Bier nach dem anderen...

    da könnte so mancher den Schluss verschlafen :winking_face:

    Der Club ist wie eine Frikadelle, man weiß nie was drin ist. (frei nach Martin Driller)

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