JHV 2020 (virtuell) – 20. Oktober 2020, ab 18:30 Uhr

  • Fragwürdig ist für mich die Begründung der Abweisung des Antrages mit den 500 stimmberechtigten Mitgliedern für die Einberufung einer AMV.

    Da ein bestimmter Teil definiert werden würde, fällt die 1/10 Regel ja weg. Diese wird nur angewendet, wenn kein bestimmter Teil festgelegt wurde.

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit

    (1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
    (2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen. Zuständig ist das Amtsgericht, das für den Bezirk, in dem der Verein seinen Sitz hat, das Vereinsregister führt. Auf die Ermächtigung muss bei der Berufung der Versammlung Bezug genommen werden.

    das kann man dummerweise nicht ausdiskutieren, weil dazu die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Der hat das auf twitter angekündigt, wenn ich mich richtig erinnere.

    Jo da freu ich mich auch drauf....

    Wurde der Antrag nicht abgelehnt, wegen Eingriff ins operative Geschäft?

    das lese ich aus der Begründung heraus, ja.

    Aber er muss natürlich vorgelesen werden.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • ich finde es noch immer extrem dreist, das über den Antrag des Vorstandes mit 4 Unterpunkten anscheinend im Block abgestimmt wird, obwohl die vier Punkte rein gar nix miteinander zu tun haben.

    Und "selbstverständlich" steht dieser Antrag dann vor allem anderen weil der der weitestgehende ist.

    Sollte er durchgehen, dann entfallen doch die anderen Anträge oder sehe ich das falsch?

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Die berufen sich bei der Ablehnung auf diesen Paragraphen. Und in dem Paragraphen steht ein ODER.

  • das kann man dummerweise nicht ausdiskutieren, weil dazu die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

    Die berufen sich bei der Ablehnung auf diesen Paragraphen. Und in dem Paragraphen steht ein ODER.

    ok, das ist ein guter Hinweis! Sollte man ganz dick unterstreichen und zur Sprache bringen.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

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    Wie überraschend...:astonished_face:

    da musste ich jetzt echt lachen, der berühmte Willensbildungsprozess auf der JHV ist ja bekanntlich schon legendär :withhearts:. Wenn das Ergebnis passt, dann werden sie es in Ordnung finden, wenn nicht, dann lag es natürlich daran, dass die Glubbfamilie nicht zusammen gekommen ist.

    Feenstaubland :unicorn: :woman_fairy:

  • Jedenfalls bietet diese JHV angesichts der Anträge und bisherigen Äußerungen auch in diesen Zeiten einen Hort der Normalität. Das ist doch schön.

    "Bevor ich in Fürth Fußball spiele, höre ich auf." - Raphael Schäfer, Kapitän der Pokalsiegermannschaft 2007, im April 2012.

  • Was Satzungsänderungen angeht sehe ich das ähnlich wie MCMV und Altmeister hat das in einem ähnlichen Zusammenhang erwähnt dass man die Anträge nicht ausdiskutieren kann.

  • Im Moment würde ich Argos Idee eines Präsidiums bevorzugen und ganz klar Wiesinger auf der Position sehen.

    Ich bin begeistert von seinem Podcast.

  • Was Satzungsänderungen angeht sehe ich das ähnlich wie MCMV und Altmeister hat das in einem ähnlichen Zusammenhang erwähnt dass man die Anträge nicht ausdiskutieren kann.

    Jetzt mal ehrlich, die Diskussion auf der JHV würde ich nicht unter Ausdiskutieren subsumieren

    Feenstaubland :unicorn: :woman_fairy:

  • Ich finde es eine Frechheit, dass über die vier Anträge der Verwaltung immer noch im Paket abgestimmt wird. Es haben doch einige hier Geschäftsordnungsanträge gestellt über die Anträge einzeln abzustimmen warum tauchen die unter Top 3 nicht auf?

  • ich finde es noch immer extrem dreist, das über den Antrag des Vorstandes mit 4 Unterpunkten anscheinend im Block abgestimmt wird, obwohl die vier Punkte rein gar nix miteinander zu tun haben.

    Und "selbstverständlich" steht dieser Antrag dann vor allem anderen weil der der weitestgehende ist.

    Sollte er durchgehen, dann entfallen doch die anderen Anträge oder sehe ich das falsch?

    Ich habe ja einen Antrag auf getrennte und gesonderte Beschlussfassung zu 9 a) aa bis dd) gestellt.

    Hierzu erhielt ich heute per email folgendes Schreiben des Vorstands, das ich auszugsweise wiedergebe:

    Demgemäß lautet Ziff. 9a ) der Tagesordnung jetzt:

    a. Beschlussfassung über die Änderung und Ergänzung von § 15 Neuziffer 6, Ziffer 2 und 4 (MITGLIEDERVERSAMMLUNG) sowie § 20 Ziffer 1 (JAHRESABSCHLUSS) / Antrag Verwaltung (einheitliche Beschlussfassung)

    1. FC Nürnberg: Tagesordnung


    Heisst: Es wird zunächst einmal über die einheitliche Beschlussfassung abgestimmt.


    Wird bei Ziff. 9a) die einheitliche Beschlussfassung durch die Mitglieder abgelehnt, muss folglich -zwingend- getrennt zu aa) bis dd) abgestimmt werden.

    Dementsprechend wurde der Mitglieder-Antrag (siehe hier Datei_Sonstige_Eingaben_Wortlaut-v2.pdf 10 -12) ) nach Ansicht des Vereins im Rahmen der "Abstimmungslogik" berücksichtigt.

    Umsonst war der Antrag dennoch nicht, da die Mitglieder zum Thema "einheitliche Beschlussfassung" sensibilisiert wurden.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Es gibt zum Thema "virtuelle JHV" neben dem Antrag des Vorstands/ARs ( nach Ermessen des Vorstand, keine Hybridveranstaltung, keine Briefwahl) inhaltlich 4 verschiedene Gegenanträge von Mitgliedern (Halder, Henning, Schuur, Kurzmann). Diese 5 Alternativen können eigentlich nur zusammen thematisiert und diskutiert werden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Antrag des Vorstands und AR auf einheitliche Beschlussfassung zu seinen 4 Satzungsänderungsanträgen (neben virtueller JHV: Frist, innerhalb derer die JHV stattzufinden hat, Quorum für ausserordentliche Mitgliederversammlung, Frist für Aufstellung des Jahresabschlusses) sich damit durchhalten lässt.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Ergänzung:

    Es wurde dazu eine gesonderte Übersichtsskizze "Abstimmungslogik" vom Verein angefertigt:

    aBstimmungslogik_komplett.pdf

    Bedeutet aber erhält das Paket mit den vier Anträgen die notwendige Mehrheit wird über die restlichen Anträge nicht abgestimmt? So deute ich zumindest die Skizze.

    Das kommt auf den entsprechenden Mitgliederantrag auf Satzungsänderung an.

    Der von Halder ist zB. laut dessen Begründung abhängig davon, dass der Antrag des Vorstands/AR nicht die erforderliche Mehrheit erhält.


    Zitat

    Auch dieser Satzungsänderungsantrag wird für den Fall eingereicht, dass der gebündelte Vorschlag von
    Vorstand und Aufsichtsrat in TOP 9 aa) nicht die erforderliche Mehrheit erhält,

    Andere Mitgliederanträge (z.B. Schuur, Kurzmann) auf Satzungsänderungen sind dagegen unabhängig davon gestellt. Über diese muss dann auch abgestimmt werden. Es sei denn, sie werden zurück gezogen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Es gibt zum Thema "virtuelle JHV" neben dem Antrag des Vorstands/ARs ( nach Ermessen des Vorstand, keine Hybridveranstaltung, keine Briefwahl) inhaltlich 4 verschiedene Gegenanträge von Mitgliedern (Halder, Henning, Schuur, Kurzmann). Diese 5 Alternativen können eigentlich nur zusammen thematisiert und diskutiert werden.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Antrag des Vorstands und AR auf einheitliche Beschlussfassung zu seinen 4 Satzungsänderungsanträgen (neben virtueller JHV: Frist, innerhalb derer die JHV stattzufinden hat, Quorum für ausserordentliche Mitgliederversammlung, Frist für Aufstellung des Jahresabschlusses) sich damit durchhalten lässt.

    Ich frag mich wirklich, wer und was dahinter steckt. Ich empfinde die Idee, vier voneinander unabhängige Punkte bzgl. Satzungsänderung im Block abstimmen zu lassen als Affront gegen uns Mitglieder.