Ja, mir gings um die Auer Verharmlosungsverben da oben. Ganz egal wie genau der Spuckvorgang zustande kam, ein bissel zulaufen und zurufen wars ganz sicher nicht, ich hab das Video ja auch gesehen.
Jedenfalls vermute ich mal, das Gericht hat hier "im Zweifel für den Schiedsrichter" entschieden. Sollten alle Spieler was draus lernen.