Alles anzeigenAlles anzeigenKlär mich auf mit der Bilanz.
Ich kenn des so.
Verkauf eines Produktes im Juni, Ausgangsrechnung im Juni.
Forderung damit im Juni bekannt und im Juni einzubuchen.
Gewinnerhöhend im Juni.
Geldfluss, egal wann, wird gegen Forderungen gebucht, keine Gewinnauswirkung zu Zeiten des Geldflusses da bereits erfasst.
Falls Forderung nicht beglichen wird (Zahlungsunfähigkeit etc.) wird Forderung ohne Geldfluss ausgebucht.
Bei Einnahmenüberschussrechnung keine Forderungen oder Verbindlichkeiten sondern Gewinnwirksamkeit und Erfassung erst bei Geldfluss.
Nur machen wir keine EÜR.
Du hast Recht bei der Bilanzierung. Bei der GuV wird erst nach Zahlungseingang gebucht.
Im Uzun Fall kann es durchaus möglich sein, dass der FCN seine Forderung erst später (ab 1.7.) stellt, weil FFM es so will.
Da würd mich jetzt dann aber die Rechtsgrundlage schon mal brennend intressieren...
Und auch das mit der GuV stimmt nicht.
Die Gewinnwirkung entsteht auch in der GuV mit dem einbuchen der Forderung gegen das Ertragskonto.
Bei Geldfluss wird Gewinnneutral gegen Forderungen gebucht.