na klar... ja scheint dann wohl so zu sein... etwas komisch find ichs aber shcon
Die Rechnungssumme gehört in die Bilanz des alten Jahres, wenn der Leistungszeitpunkt im Wirtschaftszeitraum des alten Jahres gelegen ist, auch wenn der Betrag erst im neuen Jahr in Rechnung gestellt und erst dann bezahlt werden wird.
Richtig, aber ob dem so ist, weißt Du nicht.
Denke es gibt aktuell einen Vorvertrag, der dann am z.B. 02.07. durch einen richtigen Vertrag abgelöst wird... quasi wie eine Bestellung und Lieferung dann zum 02.07. und somit auch als Erlös erst mit Lieferung zu erfassen, also 02.07.
Macht schon alles Sinn. Die Eintracht darf die Transfersumme dann sowieso ab 01.07. abschreiben, weil die AfA immer monatsweise getätigt wird, egal ob man was am Monatsersten oder -letzten anschafft.
Wo. „Vorvertrag“ ist auch nur ein Vertrag und dann hätte man die Erlös zeigen müssen im alten GJ