• na klar... ja scheint dann wohl so zu sein... etwas komisch find ichs aber shcon :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Die Rechnungssumme gehört in die Bilanz des alten Jahres, wenn der Leistungszeitpunkt im Wirtschaftszeitraum des alten Jahres gelegen ist, auch wenn der Betrag erst im neuen Jahr in Rechnung gestellt und erst dann bezahlt werden wird.

    Richtig, aber ob dem so ist, weißt Du nicht.

    Denke es gibt aktuell einen Vorvertrag, der dann am z.B. 02.07. durch einen richtigen Vertrag abgelöst wird... quasi wie eine Bestellung und Lieferung dann zum 02.07. und somit auch als Erlös erst mit Lieferung zu erfassen, also 02.07.

    Macht schon alles Sinn. Die Eintracht darf die Transfersumme dann sowieso ab 01.07. abschreiben, weil die AfA immer monatsweise getätigt wird, egal ob man was am Monatsersten oder -letzten anschafft.

    Wo. „Vorvertrag“ ist auch nur ein Vertrag und dann hätte man die Erlös zeigen müssen im alten GJ

  • Richtig, aber ob dem so ist, weißt Du nicht.

    Denke es gibt aktuell einen Vorvertrag, der dann am z.B. 02.07. durch einen richtigen Vertrag abgelöst wird... quasi wie eine Bestellung und Lieferung dann zum 02.07. und somit auch als Erlös erst mit Lieferung zu erfassen, also 02.07.

    Macht schon alles Sinn. Die Eintracht darf die Transfersumme dann sowieso ab 01.07. abschreiben, weil die AfA immer monatsweise getätigt wird, egal ob man was am Monatsersten oder -letzten anschafft.

    Wo. „Vorvertrag“ ist auch nur ein Vertrag und dann hätte man die Erlös zeigen müssen im alten GJ

    Musst schon die nächsten Wörter auch noch lesen. Man kann einen Vorvertrag machen, der kein rechtsverbindliches Geschäft beinhaltet und deshalb schwebend ist. Erlöse aus schwebende Geschäfte dürfen in der Bilanz NICHT erscheinen.

    Mach einfach mal so, dass Du am 29.12. bei einem Händler 100 Schreibtische bestellst. Aufgrund von Betriebsurlaub wird die Bestellung erst am 02.01. bearbeitet und somit angenommen. Also ist das Geschäft erst am 02.01. rechtswirksam und zum 31.12. taucht in keiner der beiden Bilanzen dazu etwas auf, weder beim Verkäufer noch beim Besteller.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Wo. „Vorvertrag“ ist auch nur ein Vertrag und dann hätte man die Erlös zeigen müssen im alten GJ

    Musst schon die nächsten Wörter auch noch lesen. Man kann einen Vorvertrag machen, der kein rechtsverbindliches Geschäft beinhaltet und deshalb schwebend ist. Erlöse aus schwebende Geschäfte dürfen in der Bilanz NICHT erscheinen.

    Mach einfach mal so, dass Du am 29.12. bei einem Händler 100 Schreibtische bestellst. Aufgrund von Betriebsurlaub wird die Bestellung erst am 02.01. bearbeitet und somit angenommen. Also ist das Geschäft erst am 02.01. rechtswirksam und zum 31.12. taucht in keiner der beiden Bilanzen dazu etwas auf, weder beim Verkäufer noch beim Besteller.

    Jetzt mal a Sinnfrage.

    Würde eine AG, is Frankfurt doch ein nicht rechtsverbindliches Geschäft mit dem Club abschließen bei dem es um so viel Geht nur um uns bilanziell zu helfen?


    Aber Danke für das Beispiel, so wirds verständlich.

  • Naja, warum nicht? Wenn Du die Wahl hast zwischen "Du bekommst ihn, aber erst mit Abschluss im Juli" oder "Du bekommst ihn gar nicht", wäre ja ersters das kleinere Übel.

    Wie das vertraglich genau gestaltet wird, muss ein Rechtsanwalt machen. Da bin ich ehrlich gesagt auch überfragt. Ich denke schon, dass es gewisse Sicherheiten für beide Seiten gibt, weil Uzun hätte sich ja auch schwer verletzen können oder es kommt ein Verein, der 20 Mio zahlen will und da sollte es schon für beide Seiten so bindend wie möglich sein. Es ist bestimmt auch der WP gefragt worden, der die Bilanz dann bestätigen muss. Von daher schätze ich es schon so ein, dass das sehr wasserdicht ist.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Es steht beiden Seiten frei einen verbindlichen LOI abzuschließen, in dessen Rahmen eine verbindliche Absichtserklärung erfolgt einen Spieler zu veräußern.

    In dessen Rahmen dann auch erklärt wird, dass die Modalitäten dahingehend in einem gesonderten Vertrag vereinbart werden.


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Naja, warum nicht? Wenn Du die Wahl hast zwischen "Du bekommst ihn, aber erst mit Abschluss im Juli" oder "Du bekommst ihn gar nicht", wäre ja ersters das kleinere Übel.

    Wie das vertraglich genau gestaltet wird, muss ein Rechtsanwalt machen. Da bin ich ehrlich gesagt auch überfragt. Ich denke schon, dass es gewisse Sicherheiten für beide Seiten gibt, weil Uzun hätte sich ja auch schwer verletzen können oder es kommt ein Verein, der 20 Mio zahlen will und da sollte es schon für beide Seiten so bindend wie möglich sein. Es ist bestimmt auch der WP gefragt worden, der die Bilanz dann bestätigen muss. Von daher schätze ich es schon so ein, dass das sehr wasserdicht ist.

    Es steht beiden Seiten frei einen verbindlichen LOI abzuschließen, in dessen Rahmen eine verbindliche Absichtserklärung erfolgt einen Spieler zu veräußern.

    In dessen Rahmen dann auch erklärt wird, dass die Modalitäten dahingehend in einem gesonderten Vertrag vereinbart werden.

    Zum Beispiel, aber inwieweit der LOI eben rechtlich bindend ist usw, bin ich eben überfragt. Ich kann euch nur den Bilanz-Scheiß erläutern.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • natürlich isser noch da.
    Kannst als Beweis in den Online-Shop schauen, beim aktuellen Heimtrikot ist eine UZUN-Bedruckung weiterhin möglich - aber nicht in der Größe M oder L.

    Machen Sies wie ich, denn ich trinke nur mit Menschen, die ich mag.

    Bei Menschen, die ich nicht mag, trinke ich vorher. (Klaus Kinski)

  • natürlich isser noch da.
    Kannst als Beweis in den Online-Shop schauen, beim aktuellen Heimtrikot ist eine UZUN-Bedruckung weiterhin möglich - aber nicht in der Größe M oder L.

    Könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Ablöse doch kleiner wird als gedacht!


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Weiß nicht, was man hier weltbewegendes erwartet:

    "Can Uzun wechselt mit sofortiger Wirkung zu Eintracht Frankfurt.
    Er erhält dort einen 4-Jahres-Vertrag.
    Über die Ablösemodalitäten haben die beiden Vereine Stillschweigen vereinbart."

    ...oder so ähnlich wird die Pressemeldung lauten.

  • Isser schon weg?

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • Er wurde doch bereits vor Wochen offiziell verabschiedet. Und ja, er ist ein Top-Spieler mit einem riesen Potential, aber er ist schon längst weg und das wurde doch auch schon mit uns Fans klar kommuniziert. Wann Frankfurt es veröffentlicht, ist wie ich finde doch nur zweitrangig.

    Wäre eigentlich daher auch gut, wenn man seinen Thread hier in die "Ex-Glubberer"-Rubrik befördert.

    "Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen" - 1.FC Nürnberg

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