Zitat von Glubberer_69Die Satzung gibt ja einiges her. AR werden von den Mitgliedern gewählt und können auch wieder von den Mitgliedern abberufen werden.
Antragsfrist für einen solchen Abberufungsantrag? Wohl 2 Wochen vor der JHV oder eine außerordentliche Versammlung wegen sowas einberufen. Beides sicher nicht (mehr) möglich.
Es geht ja auch nicht nur um die berechtigte Kritik an Schramms Aussagen, die ich ja selbst hier auch schon geschrieben habe, sondern daß auch die anderen Aufsichtsräte als Dorftrottel hingestellt werden, was deutlich zu weit geht.