• Zitat von samson


    Soll eine der Bedingungen für die Vertragsverlängerung zu erhöhten Bezügen gewesen sein.
    Quelle war nicht der Trainigsplatz. Und Namen nenne ich dbzgl. nicht, da diese mich nicht dazu authorisiert haben.

    Ach jetzt kommt das wieder "Ich weiß was, sag aber nicht von wem". Wenn Du schon solche Behauptungen aufstellst, dann nenne Ross und Reiter oder schreib gar nix dazu"

  • Zitat von El Molotov

    Aber schön zu sehen wie blind du mal wieder vertraust. Lustigerweise genau das was Maddin und teilweise mir vorgeworfen wird, aber bei uns rein argumentativ nicht so ist. Letztes Jahr war für dich Bader noch DIE Lichtgestalt und wir alle verblendet und blöd. Jetzt sind alle beim Club unfähig außer die Lichtgestalten Schamel und Koch und wir schon wieder verblendet. Merkst was? Unsere Argumente bleiben konstant im grau. Du bist lediglich von schwarz zu weiß gewechselt.

    Ja ich merk was, daß du es einfach nicht verstehst (andere vermutlich auch), daß jemand auf der Basis dessen argumentiert, was er weiß. Daß das aber immer meine subjektive aktuelle Wahrheit ist, die veränderbar ist mit neuen Fakten.
    Ich glaube, ich hab oft genug eingefordert damals, man möge mir doch Argumente nennen, weshalb ich Bader nicht vertrauen kann. Letztlich hab ich es dann selbst in die Hand genommen, indem ich ihn per mail kontaktiert hab. Und seine Reaktionen haben mir nach und nach die Augen geöffnet, daß mein Idee, daß das, was ich als geplante Entwicklung sah, einfach nur ein Zufallsprodukt war. Was dann seit der Entlassung Verbeeks so alles passiert ist, hat mich das vertrauen in Bader nach und nach immer mehr verlieren lassen. Ich hab da auch nicht von heute auf morgen eine Kehrtwendung hingelegt. Du warst meiner Meinung nach bei einem Treffen vor der AoMV dabei, wo ich immer noch genaz klar gesagt hab, daß ich nichts unterstützen werde, was nur auf Bader raus abzielt. Was dann auf der AoMV und noch schlimmer auf der JHV passiert ist, hat mich allerdings überzeugt, daß das falsch war und daß in der Tat diejenigen, die schon Jahre vorher für seine Entlassung plädiert haben, Recht hatten.

    Für mich ist das nach wie vor so, daß ich denke, daß ich erst dann meine Meinung korrigier, wenn ich Gründe dazu hab und nicht nur, weil mir jemand sagt, "vertrau mir, ich hab schon recht. genaueres mußt du nicht wissen".

    Ich hab Bader damals nicht als Lichtgestalt gesehen. Aber es war klar, daß meine ausführlichen Argumentationen gegen seine Kritiker von denen so wahrgenommen werden. Ich hab auch Schamel und Koch nie blind vertraut.
    Das unterstellst du mir. Ohne zu wissen, weshalb ich zu der Überzeugung kam, daß sie unterstützt gehören.
    Ich hab in Wahrheit sehr kritisch nachgefragt bei beiden, weil ich mich eben nicht mehr für jemand einsetzen wollte, der es nicht wert ist. Z.B. bei der Behauptung von maddin, Schamel wolle unsern Expräsidenten zurückholen. Und ich hab Antworten bekommen, die mich überzeugt haben, daß es sich lohnt, ihnen zu vertrauen.
    Und du wirst auch nicht abstreiten können, daß ich mich mit Gömmel sehr intensiv auseinander gesetzt hab.
    Und auch mit Grethlein.

    Einmal editiert, zuletzt von emilou (26. März 2015 um 09:17)

  • Moli, ich bin ja fast ganz bei Dir, aber entlassen kann man Bader nun wirklich zu jedem Zeitpunkt. Da gibt es zahllose Beispiele aus Wirtschaft und Sport. Gerade bei solchen Führungspositionen geht das meistens ganz schnell im Ernstfall. Für den Fall einer sofortigen Kündigung hat er ja die vermutlich fürstliche Abfindung im Vertrag stehen...

    "Resist - Peace!"

  • Zitat von Pepe

    Dass man ausnahmslos jeden Angestellten freistellen kann, ist nun nichts Neues.

    Das mag sein, aber wir kennen nicht die exakten Details des Vertrages. Bader ist ja kein 0815-Lulli-Trainer, der von einem zum anderen Verein wandert.

  • Zitat von wikinger

    Das mag sein, aber wir kennen nicht die exakten Details des Vertrages. Bader ist ja kein 0815-Lulli-Trainer, der von einem zum anderen Verein wandert.

    Im worst case zahlt mein sein volles Gehalt bis Vertragsende, 30.6.2017, weiter.

    Es können in seinem Vertrag aber auch Regelungen vereinbart sein, dass er im Fall einer Freistellung weniger Gehalt bekommt.

    Es können auch Regelungen vereinbart worden sein, dass der Verein das Arbeitsverhältnis vor dem 30.6.2017 einseitig beenden kann und zur Höhe der ihm dann zustehenden Abfindung. Diese Abfindung kann aber logischerweise nicht höher sein, als das Gehalt, das Bader in Summe bis 30.6.2017 zusteht. Andernfalls gehört der ehemalige Aufsichtsrat standrechtlich erschossen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Maddin

    Moli, ich bin ja fast ganz bei Dir, aber entlassen kann man Bader nun wirklich zu jedem Zeitpunkt. Da gibt es zahllose Beispiele aus Wirtschaft und Sport. Gerade bei solchen Führungspositionen geht das meistens ganz schnell im Ernstfall. Für den Fall einer sofortigen Kündigung hat er ja die vermutlich fürstliche Abfindung im Vertrag stehen...

    Eben.....alles ist eine Frage des Geldes.
    Darauf wird es im Endeffekt immer 'runtergebrochen.
    Nüchtern betrachtet, bekommt jeder Arbeitnehmer, der über 10 Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, eine sehr ordentliche Abfindung. ( Dafür gibt es eine Menge arbeitsgerichtlicher Urteile. )
    Es sei denn, daß in seinem jetzigen Vertrag eine andere Summe festgeschrieben ist.
    Diese kann niedriger, jedoch auch deutlich höher sein.
    Bevor wir nicht wirkliche Zahlen kennen, verbleibt nur Spekulation.....und diesen Spekulationen ( oder angeblichen sicheren Informationen ) vertraue ich null-komma-null.
    Das angebliche gestrige Treffen, aus sicherer Quelle hier ins Netz gestellt, ist doch mal wieder das beste Beispiel dafür.


  • Wenn man das Urteil bedenkt von Müller, kann das bedeuten Bader könnte auch einen unbefristeten Vertrag einklagen?

  • Also ich weiß ja nicht, ob man die "normale" Arbeitswelt 1:1 hier mit Bader vergleichen kann. Aber gerade beim Thema Abfindung gibt es einen hohen Verhandlungsspielraum. Kenne einige Fälle gleich welcher Position, wo diejenigen mehr an Abfindung bekamen als sie bis zum Ende der Dienstzeit hätten verdienen können. Kommt immer auf die Zugehörigkeit an.

  • Zitat von Pepe

    Im worst case zahlt mein sein volles Gehalt bis Vertragsende, 30.6.2017, weiter.

    Es können in seinem Vertrag aber auch Regelungen vereinbart sein, dass er im Fall einer Freistellung weniger Gehalt bekommt.

    Es können auch Regelungen vereinbart worden sein, dass der Verein das Arbeitsverhältnis vor dem 30.6.2017 einseitig beenden kann und zur Höhe der ihm dann zustehenden Abfindung. Diese Abfindung kann aber logischerweise nicht höher sein, als das Gehalt, das Bader in Summe bis 30.6.2017 zusteht. Andernfalls gehört der ehemalige Aufsichtsrat standrechtlich erschossen.

    Oh doch....es kann deutlich höher sein. Auch das ist möglich.
    Ausserdem....Bader bis Vertragsende zu bezahlen + einen neuen Mann, werden wir uns nicht leisten können.
    Im Übrigen, welcher neue Mann kommt schon, wenn der Alte noch da ist.

  • Nun ja ich hab auch mal erlebt, daß ein jahrzehntelang tätiger Chefarzt auf einen "Forschungsposten" in einem kleinen Stationszimmer versetzt wurde bis zum Ende seiner Amtszeit und ein neuer Chefarzt eingestellt wurde. Es geht viel. Man muß es nur wollen und als sinnvoll ansehen.
    Aber man sollte das meiner Meinung nach, wenn es in diese Richtung geht, nicht so öffentlich machen. Da bin ich nach wie vor der Meinung, daß das dem Ansehen unseres Vereins schadet und potentielle Bewerber für den Posten abstößt.

  • Zitat von emilou

    Nun ja ich hab auch mal erlebt, daß ein jahrzehntelang tätiger Chefarzt auf einen "Forschungsposten" in einem kleinen Stationszimmer versetzt wurde bis zum Ende seiner Amtszeit und ein neuer Chefarzt eingestellt wurde. Es geht viel. Man muß es nur wollen und als sinnvoll ansehen.
    Aber man sollte das meiner Meinung nach, wenn es in diese Richtung geht, nicht so öffentlich machen. Da bin ich nach wie vor der Meinung, daß das dem Ansehen unseres Vereins schadet und potentielle Bewerber für den Posten abstößt.

    Wollen...sinnvoll erachten...was nutzt das? Entscheidend sind die Vertragsdetails und die kennen wir nicht.

  • Zitat von emilou


    Wenn man das Urteil bedenkt von Müller, kann das bedeuten Bader könnte auch einen unbefristeten Vertrag einklagen?

    Das Müller-Urteil ist ja noch nicht verbindlich rechtskräftig.
    Das wird vermutlich noch bis zum Bundesarbeitsgericht gehen.....evtl. sogar bis zur EU.
    Sollte jedoch die jetzige Rechtsauffassung Gültigkeit erlangen, dann " gnade Gott " den Profivereinen !
    Jedoch ist es bis dahin noch ein weiter Weg und hat wenig mit Bader zu tun.
    Wie gesagt, keiner kennt die Vertragsmodalitäten Baders genau.
    Bevor wir die nicht wirklich kennen, verbietet sich ein Schimpfen auf den AR.
    Es ist alles eine Rechenaufgabe...und vernünftig rechnen kann man nur mit verlässlichen Zahlen.

  • Zitat von Hamburger Clubfan

    Eben.....alles ist eine Frage des Geldes.
    Darauf wird es im Endeffekt immer 'runtergebrochen.
    Nüchtern betrachtet, bekommt jeder Arbeitnehmer, der über 10 Jahre bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist, eine sehr ordentliche Abfindung. ( Dafür gibt es eine Menge arbeitsgerichtlicher Urteile. )
    Es sei denn, daß in seinem jetzigen Vertrag eine andere Summe festgeschrieben ist.
    Diese kann niedriger, jedoch auch deutlich höher sein.

    Man muss zunächst unterschieden zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.

    Die Regel, dass die Abfindung mit fortschreitender Betriebszugehörigkeit immer höher wird, gilt nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen.

    Bei befristeten Verträgen schaut die Sache anders aus.

    Baders Vertrag ist befristet bis zum 30.6.2017. D.h. mit jedem Monat, den man näher an den 30.6.2017 heranrückt, wird eine Freistellung/Beendigung für den Verein billiger.

    Alles andere wäre völlig hirnrissig. Wenn in einen befristeten Vertrag mit einem Vorstand eine exorbitant hohe und unübliche Abfindungsregelung für Bader vereinbart worden ist, wäre man dann bei einer persönlichen Haftung der Aufsichtsratsmitglieder. Ausserdem kann man dann gleich den Staatsanwalt informieren.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Hä? Wieso den Staatsanwalt informieren? Bei solchen Vereinbarungen sind die Vertragsparteien frei. Dann müsste man ja auch die Ausstiegsklauseln
    verbieten.

  • Zitat von Pepe

    Man muss zunächst unterschieden zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.

    Die Regel, dass die Abfindung mit fortschreitender Betriebszugehörigkeit immer höher wird, gilt nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen.

    Bei befristeten Verträgen schaut die Sache anders aus.

    Baders Vertrag ist befristet bis zum 30.6.2017. D.h. mit jedem Monat, den man näher an den 30.6.2017 heranrückt, wird eine Freistellung/Beendigung für den Verein billiger.

    Alles andere wäre völlig hirnrissig. Wenn in einen befristeten Vertrag mit einem Vorstand eine exorbitant hohe und unübliche Abfindungsregelung für Bader vereinbart worden ist, wäre man dann bei einer persönlichen Haftung der Aufsichtsratsmitglieder. Ausserdem kann man dann gleich den Staatsanwalt informieren.

    Ich habe nichts anderes geschrieben, wenn du genau liest. :wink:
    Die 10 Jahre habe ich nur angeführt.....da durchaus vorstellbar ist, daß Bader diese argumentativ als Abfindung ( oder noch mehr ) in seinen Vertrag eingebaut hat.
    Denkbar ist alles....jedoch verbleibt alles Spekulation, bevor verlässliche Zahlen nicht bekannt sind.

  • Zitat von Pepe

    Man muss zunächst unterschieden zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.

    Die Regel, dass die Abfindung mit fortschreitender Betriebszugehörigkeit immer höher wird, gilt nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen.

    Bei befristeten Verträgen schaut die Sache anders aus.

    Baders Vertrag ist befristet bis zum 30.6.2017. D.h. mit jedem Monat, den man näher an den 30.6.2017 heranrückt, wird eine Freistellung/Beendigung für den Verein billiger.

    Alles andere wäre völlig hirnrissig. Wenn in einen befristeten Vertrag mit einem Vorstand eine exorbitant hohe und unübliche Abfindungsregelung für Bader vereinbart worden ist, wäre man dann bei einer persönlichen Haftung der Aufsichtsratsmitglieder. Ausserdem kann man dann gleich den Staatsanwalt informieren.

    Dann kann ich Bader aber immer noch bei weiter laufenden Bezügen freistellen oder?

  • Müller war Lizenzspieler und kein Vorstand. Anderer Sachverhalt.

    Befristete Verträge mit Vorständen von Profiklubs sind branchenüblich und daran hat noch kein Gericht gerüttelt.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von putzi

    Dann kann ich Bader aber immer noch bei weiter laufenden Bezügen freistellen oder?

    Schreib ich doch. Schlimmer als sein volles Gehalt bis 30.6.2017 zu zahlen, kann es nicht werden.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Das war ja auch ne Frage von mir an dich.

    Na aber des is eh wurscht, der AR scheint sich schon was dabei zu denken Bader schrittweise zu entmachten. :lol: