• Zitat von wikinger

    Hä? Wieso den Staatsanwalt informieren? Bei solchen Vereinbarungen sind die Vertragsparteien frei. Dann müsste man ja auch die Ausstiegsklauseln
    verbieten.

    Weil man dann im Bereich von Korruption und Veruntreuung von Vereinsvermögen ist.

    Völlig losgelöst vom StGB ist eine Vereinbarung, die der AR mit einem Vorstand schliesst, nicht.

    UNabhängig___Überparteilich

  • @ Pepe

    Entschuldigung.....bei dem Müller-Urteil geht es im befristete Verträge generell ( und um die vorherige, mehrfache Verlängerung dieser ), nicht explizit um Lizenzspieler.
    Jedoch sollten wir uns jetzt hier nicht in das Müller-Urteil verbeissen, daß ist noch lange nicht verbindlich rechtskräftig.
    Und noch einmal, Pepe....das Zahlen von zwei Führungskräften ( für den gleichen Job ) können wir uns nicht leisten.
    Zumal ein vernünftiger neuer Mann nicht kommen würde, wenn der Alte verbleibt.

  • Zitat von Hamburger Clubfan

    @ Pepe

    Entschuldigung.....bei dem Müller-Urteil geht es im befristete Verträge generell ( und um die vorherige, mehrfache Verlängerung dieser ), nicht explizit um Lizenzspieler.
    Jedoch sollten wir uns jetzt hier nicht in das Müller-Urteil verbeissen, daß ist noch lange nicht verbindlich rechtskräftig.
    Und noch einmal, Pepe....das Zahlen von zwei Führungskräften ( für den gleichen Job ) können wir uns nicht leisten.

    Das ist ein Urteil zu dem Sachverhalt "Lizenzspieler bei einem Profiverein".

    Bei Bader geht es um den Vorstand eines Vereins. Er ist einerseits Vereinsorgan und hat dazu einen Anstellungsvertrag. Analog zum Vorstand einer AG.

    Ein sachlicher Grund für die Befristung von Anstellungsverträgen von Vorständen einer AG oder eines Profivereins ist nun wirklich allgemein anerkannt.


    §84 AktG:

    Zitat


    Vorstandsmitglieder bestellt der Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Sie bedarf eines erneuten Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefaßt werden kann. Nur bei einer Bestellung auf weniger als fünf Jahre kann eine Verlängerung der Amtszeit ohne neuen Aufsichtsratsbeschluß vorgesehen werden, sofern dadurch die gesamte Amtszeit nicht mehr als fünf Jahre beträgt. Dies gilt sinngemäß für den Anstellungsvertrag; er kann jedoch vorsehen, daß er für den Fall einer Verlängerung der Amtszeit bis zu deren Ablauf weitergilt.

    Zitat


    Das Arbeitsgericht veröffentlichte am Dienstag eine Erklärung zu seinem Urteil und berief sich dabei auf Paragraf 14 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. "Es gibt nach dem Gesetz nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: Entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil ein Sachgrund dafür vorliegt", sagte Gerichtssprecherin Ruth Lippa.

    Die Höchstbefristungsdauer war im Fall Müller bereits überschritten, weil der Torwart bei den 05ern zuvor schon einmal einen Dreijahresvertrag von 2009 bis 2012 unterschrieben hatte. "Einen Sachgrund haben wir auch nicht für gegeben erachtet", betonte Lippa. Denn: "Die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler rechtfertigt als solche nicht eine Befristung des Vertrags", heißt es in der Erklärung des Gerichts.

    http://www.kicker.de/news/fussball/…prengkraft.html

    Und ja, das Arbeitsgericht Mainz wird im Fall Müller sicher nicht die letzte Instanz sein. Aber nochmal: Das ist ein völlig anderer Sachverhalt. Bei Vorständen ist der sachliche Grund für die Befristung gegeben.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Pepe

    Weil man dann im Bereich von Korruption und Veruntreuung von Vereinsvermögen ist.

    Völlig losgelöst vom StGB ist eine Vereinbarung, die der AR mit einem Vorstand schliesst, nicht.

    Hab das schon verstanden, dass Du Korruption damit meinst. Aber ob nun Unternehmen oder Verein-es gibt immer individuelle Klauseln, bei dem die
    Führungskraft mit hohen Summen abgefunden werden und wo auch die Verhältnismäßigkeit angezweifelt werden muss.
    Aber das ist eh alles Spekulatius. Denke mal, dass die Abfindung Baders im normalen Rahmen liegen wird. Aber es wird immer noch so viel sein,
    dass es dem Verein weh tut.

  • Zitat von Maddin_FCN


    Freistellen ist ja nicht kündigen :winking_face:

    Aber es verhindert zumindest, daß er weiter die Geschicke des Unternehmens negativ beeinflußt.

    Pepe danke für die Erläuterung.

  • Zitat von Pepe

    Man muss zunächst unterschieden zwischen befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen.

    Die Regel, dass die Abfindung mit fortschreitender Betriebszugehörigkeit immer höher wird, gilt nur bei unbefristeten Arbeitsverträgen.

    Bei befristeten Verträgen schaut die Sache anders aus.

    Baders Vertrag ist befristet bis zum 30.6.2017. D.h. mit jedem Monat, den man näher an den 30.6.2017 heranrückt, wird eine Freistellung/Beendigung für den Verein billiger.

    Alles andere wäre völlig hirnrissig. Wenn in einen befristeten Vertrag mit einem Vorstand eine exorbitant hohe und unübliche Abfindungsregelung für Bader vereinbart worden ist, wäre man dann bei einer persönlichen Haftung der Aufsichtsratsmitglieder. Ausserdem kann man dann gleich den Staatsanwalt informieren.


    Bader is ja Vorstand. Und Vorstände gibts keine unberfirsteten Verträge. Zumindest mir net bekannt.
    Aber i.d.r. sind Ausstiege auch geregelt. beidseitige Kündigung etc.

    Who's next?

  • Danke für den Hinweis auf Vorstände. Das war mir nicht bekannt.
    ( Wobei allerdings das bisherige Müller-Urteil sowieso nichts mit Bader zu tun hat ! Das hat nur emilou in die Debatte geworfen...! )
    Trotzdem kennen wir die Höhe der Bader-Abfindung nicht ! Sie kann sehr hoch oder eben auch niedrig sein.
    Nochmal.....bevor wir keine verbindlichen Zahlen kennen, verbietet sich eigentlich jegliche Spekulation.

  • @Hamburger wieso genau noch einmal verbieten sich Spekulationen?
    Im übrigen werden wir nie verbindliche Zahlen erfahren, weil wir dazu kein Recht haben, Vertragsdetails zu erfahren.

  • Zitat von emilou

    @Hamburger wieso genau noch einmal verbieten sich Spekulationen?

    Weil wir keine verlässlichen Zahlen kennen, emilou. :wink:
    Im Leben ist immer alles eine Rechenaufgabe.....und die kann man nur vernünftig mit verlässlichen Zahlen lösen. :wink:

  • Zitat von Hamburger Clubfan

    Weil wir keine verlässlichen Zahlen kennen, emilou. :wink:
    Alles ist im Leben immer eine Rechenaufgabe.

    Dann aber schön korrekt rechnen (bzw. spekulieren)

    Also:

    Kosten für Baders Abfindung versus Kosten für Baders Weiterbeschäftigung. Und ich gehe ohne Kenntnis konkreter Zahlen davon aus, daß uns eine Weiterbeschäftigung von Bader wesentlich mehr kosten wird als wenn er zum gleichen Gehalt nichts macht. zumindest nach der Erfahrung der letzten zwei Jahre.

  • Zitat von papahippie

    Dann aber schön korrekt rechnen (bzw. spekulieren)

    Also:

    Kosten für Baders Abfindung versus Kosten für Baders Weiterbeschäftigung. Und ich gehe ohne Kenntnis konkreter Zahlen davon aus, daß uns eine Weiterbeschäftigung von Bader wesentlich mehr kosten wird als wenn er zum gleichen Gehalt nichts macht. zumindest nach der Erfahrung der letzten zwei Jahre.

    Ähem...und der Nachfolger Baders arbeitet dann umsonst?

  • Zitat von Hamburger Clubfan

    :question_mark:


    Vertagsdetails werden wir nie erfahren. Es sei denn es wird wirklich irgendwann was erkennbar, was strafrechtliche Ermittlungen nach sich zieht.
    Und im übrigen: dank der tollen Strategie "wir sagen nichts, oder wenn dann gleich wieder irgendeinem Journalisten was anderes" werden wir Fans immer nur spekulieren können, was Sache ist, was wahr ist und was grade mal nur behauptet wurde ohne Wahrheitsgehalt.

  • wikinger wenn es dem Nachfolger Baders gelänge, neue Sponsoren für einen professionell geführten Verein zu gewinnen (was ich für nicht unwahrscheinlich halte) könnte er sich schnell amortisiert haben.

    Auch die erhöhte Wahrscheinlichkeit auf sportlichen Erfolg dürfte hier mittelfristig solch eine Investition rechtfertigen.

  • Zitat von papahippie

    Dann aber schön korrekt rechnen (bzw. spekulieren)

    Also:

    Kosten für Baders Abfindung versus Kosten für Baders Weiterbeschäftigung. Und ich gehe ohne Kenntnis konkreter Zahlen davon aus, daß uns eine Weiterbeschäftigung von Bader wesentlich mehr kosten wird als wenn er zum gleichen Gehalt nichts macht. zumindest nach der Erfahrung der letzten zwei Jahre.

    So ähnlich meinte ich das.
    Keiner von uns kennt Baders Gehalt.
    Keiner von uns kennt die Höhe der Abfindung, falls überhaupt eine festgeschrieben ist.
    Daher.....rechnen kann man doch nur mit konkreten Ziffern. :wink:
    Dies gilt auch für eine Entlassung Baders + das Gehalt des neuen Mannes.

  • Zitat von emilou

    wikinger wenn es dem Nachfolger Baders gelänge, neue Sponsoren für einen professionell geführten Verein zu gewinnen (was ich für nicht unwahrscheinlich halte) könnte er sich schnell amortisiert haben.

    Auch die erhöhte Wahrscheinlichkeit auf sportlichen Erfolg dürfte hier mittelfristig solch eine Investition rechtfertigen.

    Wenn, wenn, wenn......und wenn nicht ? :wink:

  • Zitat von emilou

    wikinger wenn es dem Nachfolger Baders gelänge, neue Sponsoren für einen professionell geführten Verein zu gewinnen (was ich für nicht unwahrscheinlich halte) könnte er sich schnell amortisiert haben.

    Auch die erhöhte Wahrscheinlichkeit auf sportlichen Erfolg dürfte hier mittelfristig solch eine Investition rechtfertigen.

    q.e.d.
    Erwarte mal nicht zu viel von dem Neuen. Der wird auch keine Wunder vollbringen.

    Ich bin ja auch dafür, dass Bader geht. Und ich bin auch dafür, dass man vorübergehend hohe finanzielle Belastungen realisieren muss.

    Es muss trotzdem nach einer Lösung gesucht werden, bei der die Beteiligten gut und ohne juristische Winkelzüge aus der Nummer rauskommen. Es würde nichts bringen, Bader den Stuhl vor die Tür zu setzen in Kenntnis, dass dieser möglicherweise hohe Forderungen juristisch einklagen könnte. Wie bei Meyer damals. Dieses Risiko darf man nicht eingehen.

    Dass die Zahlen nicht öffentlich sind, finde ich persönlich selbtredend. Ich weiß nicht, welche Vorstellungen hier manche haben, dass jedes Vertragsdetail
    öffentlich zugänglich gemacht wird.