Zitat von wikingerHä? Wieso den Staatsanwalt informieren? Bei solchen Vereinbarungen sind die Vertragsparteien frei. Dann müsste man ja auch die Ausstiegsklauseln
verbieten.
Weil man dann im Bereich von Korruption und Veruntreuung von Vereinsvermögen ist.
Völlig losgelöst vom StGB ist eine Vereinbarung, die der AR mit einem Vorstand schliesst, nicht.