• Zitat von Yorker

    Dass die Kommunikationspolitik des Vereins in den letzten Monaten mehr als verbesserungswürdig ist, dürfte zwischen uns doch unumstritten sein! Dennoch geht "Geplapper" von Aufsichtsräten nicht. Aber auch ich wünsche mir deutlich mehr Kommunikation und Übersicht!

    Wenn Aufsichtsräte sich an die Öffentlichit wenden, gebietet der Respekt es erstmal nicht als Geplappere abzutun. Der Verein ist in einem so schlimmen Zustand, es trete ständig Aufsichtsrätte zurück, weil der Verein nicht mehr lenkbar ist und an der Zukunft gearbeitet werden kann. Bader sitzt fest im Sattel und der Verein stirbt, da gebietet es vielleicht auch die Verantwortung für den Verein jetzt endlich mal die Karten auf den Tisch zu legen.

  • Zitat von WahreLiebeFCN

    Wieso löscht du eigentlich immer die Namen beim zitieren raus? Naja, dass du "lernunfähig" bist, wissen wir ja nun schon länger... . :schaem:

    Ich mag´ übrigens Kinski, der war wenigstens berechenbar. :grinning_face:

  • Zitat von Yorker

    Wir haben da ein klitzekleines Problemchen ... In der Satzung (§14. Abs.4) sind ausdrücklich alle Organe zur Verschwiegenheit verpflichtet, was auch üblich ist. Durch diese Verpflichtung greift die Verschweigenheitspflicht für Aufsichtsräte, die im Gesetz geregelt ist. Eine Verletzung wäre strafbewehrt: (§ 404 AktG, § 85 GmbHG), was für den Aufsichtsrat, der die Verschwiegenheit verletzt, haftungsrechtliche Konsequenzen haben könnte. Vertraulichkeit nach außen ist ein absolutes Merkmal für Aufsichtsräte.[/quote]

    Da ist es wieder mein Problem mit deiner Rechtsauffassung. §404 AktG bei einem Sportverein, namentlich beim Club? Dies sollte wohl auch auf das GmbHGesetz anwendbar sein. Beide Gesetze sind für die jeweilige Rechtsform anzuwenden.[/quote]

    Ich verweise auf den Heidelberger Kommentar zu diesem Thema. Regelt die Satzung eines Vereins die Verschwiegenheit für Organmitglieder, so greifen für Aufsichtsräte die von mir zitierten Regelungen.[/quote]


    Nachwievor zu blöd zum zitieren :schaem::wall::roll::mwah:

  • [quote/] :schaem: [/quote]

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Auch hier verweisen die Heidelberger Kommentare sehr genau darauf, dass man z. B. sein eigenes Abstimmungsverhalten öffentlich machen kann, wenn daraus nicht auf das Abstimmungsverhalten anderer geschlossen werden kann. Hierzu muss man aber auch die Münchner Kommentare lesen und diese, wie auch die Heidelberger Kommentare als das auffassen was sie sind. Kommentare einiger Juristen zu bestimmten Themen bei denen diese Juristen glauben sie hätten etwas zu sagen.
    Nun stellt sich immer noch die Frage wie ein Richter in Nürnberg über Heidelberger Kommentare denkt. Herr Brixner ist ja da nun leider nicht mehr im Amt :ironie: somit kann diese Entscheidung nicht all zu Clubfreundlich ausfallen. Des weiteren gebe ich zu bedenken, dass Herr Koch ja angeblich über Internas plaudert und dazu soll es ja Zeugen geben. Wenn dies nun wirklich so einfach wäre wie du hier in den Raum stellst würde ja sicher Herr Peisl hier eine Klage im Namen des AR anstrengen.
    Außerdem ist die Haftungsfrage hier auch relativ eindeutig geklärt. Der AR haftet ausschließlich gegenüber der AG. Nicht gegenüber Gläubigern oder anderen. Nun wird es schon sehr schwer überhaupt den Klageweg zu beschreiten, denn welches Geheimnis dass ein AR im Bezug auf des Abstimmungsverhältnis im Nachgang einer Sitzung verrät kann dem Club einen bezifferbaren Schaden zufügen? Des weiteren wird die Formulierung "unbefugt offenbart" die ja im von dir zitierten GmbH - Gesetz steht die ganze Chose leicht aushebeln. Weshalb sollte ein AR eines Vereins gegenüber anderen Mitgliedern nicht befugt sein Auskünfte zu geben wenn diese Auskünfte nicht in die aktuellen Geschäfte des Vereins eingreifen?

  • Zitat von klausweiss176

    Auch hier verweisen die Heidelberger Kommentare sehr genau darauf, dass man z. B. sein eigenes Abstimmungsverhalten öffentlich machen kann, wenn daraus nicht auf das Abstimmungsverhalten anderer geschlossen werden kann. Hierzu muss man aber auch die Münchner Kommentare lesen und diese, wie auch die Heidelberger Kommentare als das auffassen was sie sind. Kommentare einiger Juristen zu bestimmten Themen bei denen diese Juristen glauben sie hätten etwas zu sagen.
    Nun stellt sich immer noch die Frage wie ein Richter in Nürnberg über Heidelberger Kommentare denkt. Herr Brixner ist ja da nun leider nicht mehr im Amt :ironie: somit kann diese Entscheidung nicht all zu Clubfreundlich ausfallen. Des weiteren gebe ich zu bedenken, dass Herr Koch ja angeblich über Internas plaudert und dazu soll es ja Zeugen geben. Wenn dies nun wirklich so einfach wäre wie du hier in den Raum stellst würde ja sicher Herr Peisl hier eine Klage im Namen des AR anstrengen.
    Außerdem ist die Haftungsfrage hier auch relativ eindeutig geklärt. Der AR haftet ausschließlich gegenüber der AG. Nicht gegenüber Gläubigern oder anderen. Nun wird es schon sehr schwer überhaupt den Klageweg zu beschreiten, denn welches Geheimnis dass ein AR im Bezug auf des Abstimmungsverhältnis im Nachgang einer Sitzung verrät kann dem Club einen bezifferbaren Schaden zufügen? Des weiteren wird die Formulierung "unbefugt offenbart" die ja im von dir zitierten GmbH - Gesetz steht die ganze Chose leicht aushebeln. Weshalb sollte ein AR eines Vereins gegenüber anderen Mitgliedern nicht befugt sein Auskünfte zu geben wenn diese Auskünfte nicht in die aktuellen Geschäfte des Vereins eingreifen?

    Nicht so tiefschürfend bitte! Will doch keiner hören.

    In UNserer Satzung steht aber drin, Aufsichtsräte dürf'n nix soung! Pasta! :stats:

    Geht es dich etwas an, wer um wieviel Uhr in der Aufsichtsratssitzung aufs Klo is?

    Ich sage NEIN :exclamation_mark:

    -----ENTE-----

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Pepe

    Nicht so tiefschürfend bitte! Will doch keiner hören.

    In UNserer Satzung steht aber drin, Aufsichtsräte dürf'n nix soung! Pasta! :stats:

    Geht es dich etwas an, wer um wieviel Uhr in der Aufsichtsratssitzung aufs Klo is?

    Ich sage NEIN :exclamation_mark:

    -----ENTE-----

    Spoiler anzeigen
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    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • HM, geht es das Mitglied etwas an warum der Verein bei der Lizenzerteilung der letzte war dem man diese in Aussicht gestellt hat? Wemmer etza dess ned wissn willl dann mou mer obbä fei dämidd lehm dass mä goa konn einfluss hodd und däi dou ohm machng kenna woss die wolln! Wolln wir des? No kloar, der Booder machdd des dann scho. Keine bahnigg aff der Didannigg :ironie:

  • Zitat von soerenrudi

    Noch bis Oktober und dem damit verbundenen Ausscheiden von Günther Koch aus dem AR, dann ist sie endlich vollkommen, die Diktatur im Verein. Freude!


    und viele hier die auf güko schimpfen machen sich da zu baders helfern

    Alles für den Club

  • Zitat von quaks

    und viele hier die auf güko schimpfen machen sich da zu baders helfern

    So ein Quatsch - ein schlechter AR bleibt ein schlechter AR.
    Ich weigere mich, ein "Bader raus" als Qulaitätssiegel zu akzeptieren.

    FCN ein Leben lang... und nicht nur in der 1. Liga

    Manchmal verliert man - und manchmal gewinnen die anderen.

  • Zitat von Chris

    So ein Quatsch - ein schlechter AR bleibt ein schlechter AR.
    Ich weigere mich, ein "Bader raus" als Qulaitätssiegel zu akzeptieren.


    @Ein schlechter Chris bleibt ein schlechter Chris.

  • Zitat von Chris

    So ein Quatsch - ein schlechter AR bleibt ein schlechter AR.
    Ich weigere mich, ein "Bader raus" als Qulaitätssiegel zu akzeptieren.


    Da stimm ich dir zu. Normalerweise kein Grund jemanden zu wählen- Aber sag mir doch bitte die Kriterien die Bader, Grethlein, Bisping und Peisl qualitativ bevorteilen. Frei nach dem Motto schlimmer kann es nicht mehr kommen würde ich die 4 an die Luft setzen. Vor Möckel Zietsch und Wolf.

  • Eigentlich sollte der ganze Aufsichtsrat zur JHV zurücktreten und Platz machen.
    Ob ein Grethlein, Müller oder Bisping noch einmal gewählt werden, glaube ich nicht. So blöd kann eigentlich keiner sein.

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