Alles anzeigenAlles anzeigenDu könntest wahlweise dem Vereinsbeirat andere Aufgaben per Satzung mitgeben und diese dann durch die Berufung der entsprechenden Personen vorantreiben.
im Moment ist es so formuliert:
3. Aufgabe des Vereinsbeirates ist es, den Vorstand und den
Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten.
Vorstand und Aufsichtsrat können den Vereinsbeirat über
anstehende und laufende wesentliche Projekte des Vereins
informieren. Der Vereinsbeirat diskutiert die ihm vom Vorstand
und dem Aufsichtsrat vorgelegten Themen und gibt hierzu
Beurteilungen und Empfehlungen ab. Zur Arbeit des Vereins
und der Tätigkeit seiner Organe soll er Anregungen geben. Er
kann auch von sich aus für den Verein bedeutsame Themen
aufgreifen und hierzu Empfehlungen aussprechen.
Oder du setzt einen Sportbeirat ein, wenn schon keine Sportkompetenz in den AR will oder es nicht schafft.
Dazu änderst du die Satzung wie folgt:
Neu §23a;
Sportbeirat
1.Der Sportbeirat besteht aus bis zu xxx Mitgliedern die sich aus Ihrer Mitte einen Sprecher wählen. Die Mitglieder des Sportbeirates werden vom Aufsichtsrat jeweils für die Dauer von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn des auf die Berufung folgenden Geschäftsjahres berufen.2. In den Sportbeirat sollen besonders geeignete Personen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und des Sports berufen werden, die in der Lage und bereit sind, den Verein mit ihrer Erfahrung, ihren besonderen Fähigkeiten und ihrem ideellen Engagement zu unterstützen. Idealerweise könnten das ehemalige Profis des Clubs und verdiente ehemalige Funktionäre des 1. FC Nürnberg sein.
3. Aufgabe des Sportbeirates ist es, den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im gesamten sportlichen Bereich zu beraten. Der Aufsichtsrat kann den Sportbeirat über wesentliche Projekte und Planungen im Verein informieren. Der Sportbeirat diskutiert die ihm vom Aufsichtsrat vorgelegten Themen und gibt hierzu Beurteilungen und Empfehlungen ab. Er kann auch von sich aus für den Verein bedeutsame Themen aus dem sportlichen Bereich aufgreifen und hierzu Empfehlungen aussprechen.
4. Sitzungen des Sportbeirates finden nach Bedarf statt. Sie werden vom Sprecher des Sportbeirates einberufen. Darüber hinaus beruft der Aufsichtsrat mindestens zweimal im Jahr eine Sitzung des Sportbeirats ein.
5. Zu den Sitzungen des Sportbeirates sind die Mitglieder des des Aufsichtsrats als Gäste einzuladen.
das ganze ist praktisch 1 : 1 der Text wie er für den Vereinsbeirat in der Satzung steht.
Und ein Sportbeirat ist laut Vereinsrecht zulässig
Das geht schon in die richtige Richtung !
Ich möchte aber dass so ein Sportbeirat oder wie auch immer es dann heisst, kein zahnloser Tiger wird und nur der AR "berät", ohne verbindlich wirken zu können.
Vor allem sollte diese Ebene nicht allein durch den AR berufen werden sondern von diesem partiell entkoppelt und muss dann auch sportlich strategisches Stimmrecht / Gestaltunsspielraum / Entscheidungsbefugnis haben.
Als beratende zahnlose Tiger bekommst du keine sportliche Größen mit Kompetenz rein. Solche wollen ambitioniert und kreativ gestalten und entscheiden können, sonst macht keiner was.
Der Vereinsbeirat hat auch nur beratende Funktion. Das ist halt das blöde an diesen Räten das sie aus vereinsrechtlicher Sicht keine Weisungsfunktion haben dürfen. Deswegen auch die Alternative den Vereinsrat vom Aufgabengebiet zu erweitern, aber nicht von der Personenzahl. Ansonsten bleibt nur die Option einen Menschen oder mehrere mit entsprechender Kompetenz in der AR zu bringen. Fakt ist es fehlt an sportlicher Kompetenz und die muss irgendwie in diesen Verein rein. Und zwar auch auf der Kontrollseite.