Also direkt nicht mehr, da das ja nun quasi eine andere Firma ist.
Die Frage wäre halt, wie die Geschäftsordnung und der Gesellschaftervertrag gestaltet wird und welche Rechtsgeschäfte durch die Gesellschafter zustimmungspflichtig sind.
Aber normalerweise würde so ein Konstrukt die Entfernung des Amateur-Rates etwas vergrößern.
Aber innerhalb eines e.V. gibt's keine Chance an den Gegebenheiten etwas zu ändern, oder?
Sprich man kommt von diesem momentanen Konstrukt nur durch Ausgliederung weg. Dann kommt es auf Gesellschaftsform und alles was daran hängt an. Der e.V. bleibt natürlich erhalten.
Naja, du kämst halt davom weg, wenn sich andere Personen aufstellen ließen.
Das wird aber m.E. erst dann geschehen, wenn diese hohe Hürde (75%) für Veränderungen fällt und sich auch einiges im der Altersstruktur der Mitglieder bewegt…