Der e.V. (Stammverein) wird auch bei einer Ausgliederung Mehrheitsgesellschafter, und somit der von den Mitgliedern gewählte AR, auch für dieses Konstrukt oberste Aufsichtsbehörde bleiben.
Die Ausgliederung dient ja rein der Kapitalbeschaffung, die dann unter anderen betriebswirtschaftlichen und gesetzlichen Regelungen stattfinden kann.
Aber dann hätte der AR nichts mehr mit der Profiabteilung zu tun, oder?
Ich meinte, ob man im momentanen Zustand etwas machen könnte, um von ehrenamtlichen AR-Mitgliedern wegzukommen? Und das sie nicht mehr gewählt werden müssten.
Also direkt nicht mehr, da das ja nun quasi eine andere Firma ist.
Die Frage wäre halt, wie die Geschäftsordnung und der Gesellschaftervertrag gestaltet wird und welche Rechtsgeschäfte durch die Gesellschafter zustimmungspflichtig sind.
Aber normalerweise würde so ein Konstrukt die Entfernung des Amateur-Rates etwas vergrößern.