Zitat von klausweiss176Dies dürfte es aber auch schwer machen dem Club Kapital auf dem Finanzmarkt zu besorgen. Eigentlich muss der Club die Anleihe noch das dann laufende Geschäftsjahr und zwei weitere als Verbindlichkeiten in den Büchern führen. Oder ist das bei einer Anleihe mit der Verjährung anders?
Somit hat der Club, Verbindlichkeiten in der Bilanz.
Ja wie das genau ist wäre echt mal interessant. Aber du hast schon recht. Eine gewisse Frist wird man den Anlagezeichnern wirklich gewähren müssen in der sie ihr Kapital zurückfordern können. Solange muss natürlich die Verbindlichkeit weiter bilanziert werden. Aber vielleicht werden dann auch Briefe verschickt in denen man diejenigen die auf die Rückzahlung verzichten wollen einfach auffordert eine Verzichtserklärung zu unterschreiben.