Warum die ganze Aufregung? Wegen 2,16 Mio Zinsen an die Gläubiger?
Peanuts!
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Peanuts!
Ich stelle es mal hier rein:
Verstehe ich das richtig, es wird automatisch der Anleihebetrag jedem Zeichner gutgeschrieben? Ein freiwilliger Erlaß der Summe ist also gar nicht möglich?
Das verstehst du richtig, Altmeister.
Ich hatte irgendwann mal gehört oder gelesen, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für den Verein natürlich suboptimal. Sicherlich hätten viele Zeichner auf eine Rückzahlung verzichtet.
Dadurch, dass man für eine Spende nun selbst aktiv werden und das Geld wieder an den Verein überweisen muss, wird die Anzahl der Gönner sicherlich geringer werden.
Zitat von olymp69Das verstehst du richtig, Altmeister.
Ich hatte irgendwann mal gehört oder gelesen, dass dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für den Verein natürlich suboptimal. Sicherlich hätten viele Zeichner auf eine Rückzahlung verzichtet.
Dadurch, dass man für eine Spende nun selbst aktiv werden und das Geld wieder an den Verein überweisen muss, wird die Anzahl der Gönner sicherlich geringer werden.
Ich habe nur eben den OB und Ex-Stadtkämmerer im Ohr, der noch auf der JHV 2015 davon ausging, daß eh nicht viele ihr Geld zurückverlangen werden... Erlassen hätten ihren Betrag wohl einige, aber stattdessen eine zusätzliche Buchung machen, werden wohl nur noch wenige.
Zitat von Altmeister
Ich habe nur eben den OB und Ex-Stadtkämmerer im Ohr, der noch auf der JHV 2015 davon ausging, daß eh nicht viele ihr Geld zurückverlangen werden... Erlassen hätten ihren Betrag wohl einige, aber stattdessen eine zusätzliche Buchung machen, werden wohl nur noch wenige.
Ihr habt das aber schon ganz gelesen?
Es gibt die im Depot liegenden Anleihen und die Schmuckurkunden. Letztere müssen aktiv eingelöst werden und können nur bei Verzicht behalten werden
Ja, hab ich.
Ich gehe halt davon aus, dass die Mehrzahl die Anleihe gezeichnet hat. Ist aber reiner Spekulatius.
Edit wg Irrtum
Zitat von Remember68Nee, steht unter Rückstellungen. Passivseite der Bilanz. Gehört aber auch zum Fremdkapital...
P.S. Bitte nicht vergessen, dass das Gegenkonto zu den Rückstellungen ein Aufwandskonto sein muss und somit den Gewinn in der GuV mindert
Warum hätte man eine Rückstellung für die Zinsen einstellen sollen? Macht doch gar keinen Sinn. Voraussetzungen sind doch gar nicht gegeben. Verbindlichkeit ja. Rückstellung nein.
http://www.transfermarkt.de/bericht-hambur…iew/news/231132
ZitatAußerdem sucht der Klub, der im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Rekord-Minus von 16,9 Millionen Euro erwirtschaftet hatte, weiter nach Investoren. Zumal der HSV auch für 2015/2016 ein negatives Ergebnis erwartet - es wäre das sechste Minus in Serie.
Wie können die so oft hintereinander ihr negatives Eigenkapital vergrößern, ohne irgendwelche Konsequenzen seitens des DFB zu bekommen? und uns droht schon nach dem zweitem Jahr Verlust mit Punktabzug?
Zitat von lego
Durch Bürgschaften
Ach komm das ist doch scheisse! Wettbewerbsungleichheit ist das! Die einen müssen schauen dass sie ja keinen cent zu viel ausgeben und die anderen schmeißen mit dem geld rum als gäbs kein morgen.
Zitat von Zaphod
Ihr habt das aber schon ganz gelesen?
Es gibt die im Depot liegenden Anleihen und die Schmuckurkunden. Letztere müssen aktiv eingelöst werden und können nur bei Verzicht behalten werden
Lt. § 1 Abs. 2 der Anleihebedingungen wurden bis zu 2.250.000 EUR (von insgesamt 6.000.000 EUR) der Anleihe als "Schmuckurkunden" ausgegeben. Die Rückzahlung erfolgt nur bei Rückgabe der "Schmuckurkunden" an den 1. FCN (= Emittent).
Weil ich als fanatischer Anhänger des FCN natürlich die "Schmuckurkunde" weiterhin in meinem Büro hängen haben will, gebe ich diese natürlich nicht an den Emittenten zurück. Diese Handlungsweise ist selbstverständlich dumm, weil sich die Herren Bader und Woy vermutlich ins Fäustchen lachen werden, weil ich ihre Misswirtschaft unterstütze - Aber: Die "Schmuckurkunde" an der Wand plus ein in Hannover scheiternder Bader sind mir mehr wert als 500 €!
Zitat von olymp69Ja, hab ich.
Ich gehe halt davon aus, dass die Mehrzahl die Anleihe gezeichnet hat. Ist aber reiner Spekulatius.
Dass im Depot liegende Anleihen bei Fälligkeit UND Zahlungsfähigkeit des Emittenten automatisch zurückgebucht/zurückgezahlt werden ist ja ganz normal und nicht änderbar.
Ergo war von vorne herein klar, das ein Verzicht auf die Rückzahlung nur für die Inhaber der effektiven Stücke (Schmuckanleihe) möglich ist.
Schade ist halt, dass ein Verzicht auf die Rückzahlung durch Behalten der Schmuckanleihe nicht "automatisch" mit einer Spendenbescheinigung honoriert werden kann, sondern man den Weg über die Rückzahlung und erneuter Überweisung gehen muss.
Das wird sicher einige bis viele davon abhalten, einfach ruhig zu sein und nichts zu tun.
Meine Wenigkeit wird aber, wie von Anfang an geplant, still halten.
Bleibt zu hoffen, dass es trotzdem noch recht viele so halten werden (oder halt dann zumindest den Umweg über Rückzahlung und erneute Rücküberweisung, ergo Spende, gehen).
Aber diese Schmuckurkunde verliert ja nicht ihren Wert. Wenn ich also nun in 2 Jahren dringend Geld brauchen würde, könnte ich die Schmuckurkunde nehmen, in die Geschäftsstelle marschieren und das Geld einfordern. Dafür müssen also dann trotzdem Rücklagen vorhanden sein.
Aus dem Anleiheprospekt zur Verjährung:
ZitatAlles anzeigen§ 7
Vorlegungsfrist, Verjährung, Ersetzung von Einzelurkunden
(1) Vorlegungsfrist. Die in § 801 Abs. 1 S. 1 BGB bestimmte Vorlegungsfrist wird für die
Schuldverschreibungen auf fünf Jahre verkürzt. Die in § 801 Abs. 2 S. 1 BGB bestimmte
Vorlegungsfrist für Zinsscheine wird auf zwei Jahre verkürzt und beginnt mit dem Ablauf des
Kalenderjahres, in dem der betreffende Zinsschein zur Zahlung fällig geworden ist.
(2) Verjährung. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Schuldverschreibungen, die innerhalb
der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt wurden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der
betreffenden Vorlegungsfrist an.
Für die Schmuckurkunden, würde ich da mal rauslesen, kannst du dir 5 Jahre Zeit lassen, für die Zinsscheine 2 Jahre. Danach ists Altpapier, aber der Verein wird das wohl auch erst dann bilanztechnisch als Gewinn verbuchen können.
Zitat von docfredWas ist daran Wettbewerbsungleichheit? Die einen können ihre laufenden Ausgaben nachweislich decken, die anderen eben nicht. Wir finden halt keinen Dummen, der uns Blankoschecks ausstellt.
Das nennst du fair? Club A darf sich bloß nicht verschulden, wenn doch droht ihm der lizenzverlust. Logisch dass er sich somit nicht alle spieler leisten kann, die er gerne hätte. Das ist aber immerhin solides wirtschaften.
Club B verschuldet sich jahr um jahr und gibt immer wieder geld für spieler aus, die er aich eigentlich gar nicht leisten kann. Nur weil der Club B einen blödmann hat, der für sie bürgt und immer wieder neues geld zuschiebt, ist diese art des wirtschaftens in ordnung und geduldet. Mit eigener leistung hat das aber überhaupt nichts zu tun.
Natürlich ist das ungleichheit! Nur weil es einen debilen milliardär gibt, der Club B das geld in den hintern bläst, haben sie einen massiven vorteil gegenüber Club A. Dafür, dass ihnen dieses geld zur verfügung steht, haben sie nichts geleistet.
Aber sehr wohl darüber ob sie gewissenhaft wirtschaften oder nicht. Und es ist definitiv nicht fair, dass ein verein schulden machen darf, um sich sportlich besser aufzustellen und der andere verein nicht. Generell sollte gelten "wer sich verschuldet, wurd bestraft!".
Die einnahmen mit welchen die hamburger ihre ausgaben decken haben sie ja eben nicht selbst erwirtschaftet. Das ist geld welches ihnen vom kühne und anderen ... zu verfügung gestellt wird.
Selbst erwirtschaftet haben der VfL Wolfsburg, RB Leipzig, TSG Hoppenheim usw. auch nichts. Denen wird Geld zur Verfügung gestellt von Privatpersonen oder Unternehmen.
Da kann man sich jetzt lange drüber aufregen, ändern wird man das System nicht mehr.
Insofern kann auch der HSV über seine Verhältnisse wirtschaften. Solange Kühne das ausgleicht, interessiert's halt niemand.