Kann ich so aktzeptieren. Wobei ich erstmal nicht glaube, dass aufgrund des BGH-Urteils ein hiesiger Rechtspfleger auf die Idee kommen wird, beim örtlichen Profiverein ein großes Fass aufzumachen (ganz unjuristisch gesprochen).
Könnte ja sein, dass der zuständige Rechtspfleger beim Nürnberger Amtsgericht ein Clubberer ist, der die Ausgliederung voranbringen will, und deshalb die Gemeinnützigkeit aberkennt. Muss nicht unbedingt in Nürnberg sein. Auch das Finanzamt könnte im Übrigen die Gemeinnützigkeit aberkennen.