Stimmt kann nur das Finanzamt.
Das kann eigentlich geschehen, wenn du zuviel Geld angehäuft hast, aber auch andersrum.
Bin da zB beim Glubb schon immer sehr verwundert, dass man mit einem Schuldenberg von über 15 Mio
Euro, den man seit Jahren mitschleppt, noch gemeinnützig sein kann.
Das Thema liegt zwar schon bißchen zurück (Seite 392), aber ich hab mich dann doch mal durch die AO bzw. den Anwendungserlass dazu durchgekämpft.
Geldanhäufung dürfte wohl eher nicht das Problem sein.
Und Verluste sind nur dann ein Problem, wenn Mittel des ideellen Bereichs (d.h. z.B. Mitgliedsbeiträge) zum Verlustausgleich des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verwendet werden. (Grundsätzlich wäre ein Verlustausgleich dann immer noch zulässig, wenn dem ideellen Bereich in den 6 Jahren zuvor Mittel in mindestens gleicher Höhe zugeführt wurden).
Das ganze Thema ist dann aber ohne Detailkenntnisse aus dem Praxisfall 1. FC Nürnberg doch zu komplex, um hier irgendwelche konkrete Aussagen treffen zu können.
Aber beim Beschäftigen mit dem Thema musste ich feststellen: die steuerlichen Aspekte des Vereinsrechts sind doch höchstinteressant und vielschichtig