Zitat von GrumblKommt im Einzelfall jeweils darauf an, wie der Vertragsbeginn exakt datiert wird.
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass das gewinntechnisch ohnehin keinen (oder kaum einen) Unterschied gemächt hätte, da Ablösesummen zunächst (erfolgsneutral) als immaterielles Vermögen aktiviert werden und erst durch die Abschreibungen in den Folgejahren den Gewinn mindern. Einzig mögliche Handgelder/signing fees müssten sofort als Aufwand erfasst werden.Hab mich vor ca. zwei Jahren mal intensiver mit der Bilanzierung von Profisportlern befasst
Ich dachte , wenn Pekharts Vertrag ab dem 1.7. beginnt und eine Ablöse für ihn im Voraus gezahlt wird, wird sie im alten GJ erfolgsneutral als aktiver Rechnungsabgenzungsposten gebucht und wird erst im neuen GJ erfolgswirksam, da es für die Leistung im neuen GJ gilt und dann vom aktiven RAP wieder umgebucht wird.