Wolfgang Wolf (ehem. Sportdirektor)

  • Zitat von Yorker

    Im Gegenteil, ganz einfach. Als leitender Angestellter hat er das Vertrauensverhältnis gestört, in dem er versucht, einen gemeinsamen Beschluss zwischen seinem Vorstand, dem er unterstellt ist, und dem Kontrollgremium, AR, zu unterlaufen und hat dies öffentlich gemacht. In so einem Falle kann man mehrgleisig argumentieren, durch den reduzierten Kündigungsschutz hätte Wolf bei einer fristlosen Kündigung null Chance. Bin gespannt, ob er nach Genesung nochmals an seinen Arbeitsplatz zurückkehren darf. Ich denke nicht!

    Vorhin hast du geschrieben er wäre maximal mittleres Management. Nun ist er leitender Angestellter. Das Problem liegt hier wirklich in seiner bisherigen Arbeit und natürlich der uns nicht bekannten Arbeitsplatzbeschreibung. Ich würde dir folgen wenn man ihn bis dato nicht in der Presse hätte auftreten lassen. Ein weiteres Problem ist ja, dass man dann in einer möglichen Gerichtsverhandlung die Vereinbarung mit Bader eventuell offen legen müsste. Wem wurde was nach Baders Trennung als Aufgabengebiet zugewiesen. Weis Wolf von allem. Nachweislich. Ich glaube nicht dass der Club ohne eine Abfindung davon kommt.

  • Zitat von klausweiss176

    Vorhin hast du geschrieben er wäre maximal mittleres Management. Nun ist er leitender Angestellter. Das Problem liegt hier wirklich in seiner bisherigen Arbeit und natürlich der uns nicht bekannten Arbeitsplatzbeschreibung. Ich würde dir folgen wenn man ihn bis dato nicht in der Presse hätte auftreten lassen. Ein weiteres Problem ist ja, dass man dann in einer möglichen Gerichtsverhandlung die Vereinbarung mit Bader eventuell offen legen müsste. Wem wurde was nach Baders Trennung als Aufgabengebiet zugewiesen. Weis Wolf von allem. Nachweislich. Ich glaube nicht dass der Club ohne eine Abfindung davon kommt.

    Als AbteilungLEITER hat er eine LEITUNGSFUNKTION. In dieser, Fußball, kann er sich natürlich in der Presse äußern. Er hat sich zu einer Sache geäußert, die deutlich seine Kompetenzen überschreitet. Warum sollte man in einer etwaigen Gerichtsverhandlung Wolf/FCN eine Vereinbarung Bader/FCN vorlegen müssen? Bader ist bis zum 30.9. voll handlungsfähiger Vereinsvorstand. Punkt. Es sei denn, er würde vorher abberufen.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Wir werden sehen, eine Woche noch krank geschrieben wenn er wieder kommt lagst du mit deiner Einschätzung er kommt nicht mehr daneben. Wenn er vor Gericht geht haben wir den Vergleich der Einschätzung, geht er nicht, wird ihm sein Anwalt geraten haben es nicht zu tun. Wir werden alles sehen.

  • Zitat von Yorker

    Im Gegenteil, ganz einfach. Als leitender Angestellter hat er das Vertrauensverhältnis gestört, in dem er versucht, einen gemeinsamen Beschluss zwischen seinem Vorstand, dem er unterstellt ist, und dem Kontrollgremium, AR, zu unterlaufen und hat dies öffentlich gemacht. In so einem Falle kann man mehrgleisig argumentieren, durch den reduzierten Kündigungsschutz hätte Wolf bei einer fristlosen Kündigung null Chance. Bin gespannt, ob er nach Genesung nochmals an seinen Arbeitsplatz zurückkehren darf. Ich denke nicht!

    Null Chance gegen eine ausserordentliche Kündigung vorzugehen?

    Gewagte Aussage.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Also ich find den Yorker seine Aussage eigentlich logisch,Problem ist nur die ansichtessache vor Gericht..

  • Zitat von Pepe

    Null Chance gegen eine ausserordentliche Kündigung vorzugehen?

    Gewagte Aussage.

    Nein, profund, sofern er in der Tat eine Leitungsfunktion hat/haben sollte. Hier ist noch nicht einmal ein Grund für die Kündigung anzugeben. Störung des Betriebsfriedens und Störung des Vertrauensverhältnisses (beides im Interview dokumentiert) sind bei Leitungsfunktion die größte Dummheit eines Arbeitsnehmers mit L-funktion.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Nein, profund, sofern er in der Tat eine Leitungsfunktion hat/haben sollte. Hier ist noch nicht einmal ein Grund für die Kündigung anzugeben. Störung des Betriebsfriedens und Störung des Vertrauensverhältnisses (beides im Interview dokumentiert) sind bei Leitungsfunktion die größte Dummheit eines Arbeitsnehmers mit L-funktion.

    Dann weise mal das Gericht an, dass es im Falle einer ausserordentlichen Kündigung gegenüber Wolf und einer Klage von Wolf dagegen auch so zu entscheiden hat.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Über was genau regt ihr euch überhaupt auf??
    Komme da nicht ganz dahinter.
    Er sagt doch nur die Wahrheit, was bringts wenn Booder nochmal 2 Monate lang rumpfuschen darf?
    Und warum in aller Welt sollte Wolf nach seiner Genesung nicht wieder die Arbeit aufnehmen sollen?

    Nur weil Yorker immer noch beleidigt ist das sein über alles geliebter und verehrter Managergott bald Geschichte ist?

    NUR DER FCN

  • Ich halte den Ausspruch einer ausserordentlichen Kündigung gegenüber Wolf auch für unwahrscheinlich. :wink:

    Diese Gedankengänge hat ja Yorker ins Spiel gebracht.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von maecglubb

    mer hamm den bösen wolf und das liebe grethlein.
    hoffentlich schüttens den glubb ned mit dem bader aus.

    :hoch::hoch:
    Nominiert fürs posting des Jahres!

    It's a jungle out there.


  • Kann dich nur um Verzeihung bitten. Du hast Recht mit deiner Kritik.
    Das andere: es wirkt auf mich immer wie eine indirekte Verteidigung Baders. Wenn ich dir dabei Unrecht tu, auch dafür sorry

  • Zitat von emilou


    Kann dich nur um Verzeihung bitten. Du hast Recht mit deiner Kritik.
    Das andere: es wirkt auf mich immer wie eine indirekte Verteidigung Baders. Wenn ich dir dabei Unrecht tu, auch dafür sorry

    Ok, Emilou....du hast dich eben per PN bei mir entschuldigt.
    Das war anständig und damit sollte jetzt die Sache auch erledigt sein.
    Ich bin nicht nachtragend. :wink:

  • Zitat von pinbot

    :hoch::hoch:
    Nominiert fürs posting des Jahres!

    wenn du den Post nominieren möchtest, dann bitte auch im entsprechenden Thread posten :hoch:

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