Zitat von 10imWegglaYorker - woher weisst Du wie die Unterschriftsberechtigungen im Verein sind. Eine Kündigung eines Angestellten bedarf nicht unbedingt der Unterschrift von 2 Vorständen
Eine Kündigung eines Angestellten bei FCN bedarf zwingend der Unterschrift beider Vorstände. . Ergibt sich aus § 17.5 der Satzung: Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung des Vereins sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam berechtigt. Erkennt doch wenigstens an, dass Bader/Meeske dem Wolf heute den Stuhl vor die Türe gestellt haben und damit den Willen des AR umgesetzt haben.