• Zitat von marcelinho

    Auch wenn's langsam lästig wird, das immer wiederzukauen... aber er kann strafrechtlich straffrei bleiben, siehe z.B. diesen LInk:

    Ja, wenn ich falsch parke und erwischt werde heisst das auch Bußgeld und net Strafe.
    Aber eine Strafe ist es trotzdem.

    Und deinen juristischen Spitzfindigkeiten:
    Er hat 6 Millionen mal so als Vorabzahlung geleistet.

    und, von dir zitiert! Demnach kann nicht mehr mit Bewährung rechnen, wer dem Staat mehr als eine Million Euro vorenthalten hat

    Von daher halte ich es für "ziemlich unwahrscheinlich" dass er ohne "Strafe" bleibt.

  • @ hankann

    Anscheinend checkst du folgendes nicht:

    Er kann soviel Steuern hinterziehen, wie er will (auch mehr als 6 Millionen)...wenn er eine wirksame Selbstanzeige gestellt hat, kann er für diese Straftat nicht bestraft werden. Was unter wirksamer Selbstanzeige zu verstehen ist, siehe Google oder lies mal hier im Thread ein paar Seiten zurück.

    Das andere ("Käme es zu einem Strafverfahren, könnte Hoeneß ins Gefängnis wandern – denn der Bundesgerichtshof hat 2012 das fällige Strafmaß verschärft. Demnach kann nicht mehr mit Bewährung rechnen, wer dem Staat mehr als eine Million Euro vorenthalten hat.") setzt voraus, dass eine wirksame Selbstanzeige eben NICHT VORLIEGT. Dann hat Hoeneß ein strafrechtliches Problem, ja. Dies wird im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren jetzt überprüft...kommen die zum Ergebnis, es liegt eine wirksame Selbstanzeige vor, dann stellen sie das Ermittlungsverfahren ein und STRAFRECHTLICH war es das dann. Wenn nicht, kommt es zu einer Anklage wegen Steuerhinterziehung.


    Im übrigen: Die Bildzeitung schreibt er hat fast 6 Millionen nachgezahlt, die SZ schreibt von 3 Millionen. Aber das nur am Rande.

  • nach dieser auskunft bedeutet 1 000.000 euro nicht zwingend gefängnis.

    Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung regelmäßig nicht mehr möglich.
    Ab einem Hinterziehungsbetrag von 1.000.000 EUR ist ein Strafbefehlsverfahren regelmäßig ungeeignet.

    Der BGH lässt dabei Ausnahmen ausdrücklich zu. Er benennt ausführlich einzelne Gründe, die sowohl zu einer Strafmilderung, als auch zu einer Strafschärfung führen können.

  • Zitat von marcelinho

    @ hankann

    Anscheinend checkst du folgendes nicht:

    Er kann soviel Steuern hinterziehen, wie er will (auch mehr als 6 Millionen)...wenn er eine wirksame Selbstanzeige gestellt hat, kann er für diese Straftat nicht bestraft werden. Was unter wirksamer Selbstanzeige zu verstehen ist, siehe Google oder lies mal hier im Thread ein paar Seiten zurück.

    Soso!

    "Weiterhin ausgeschlossen ist eine Selbstanzeige, soweit die hinterzogene Steuer 50.000 EUR pro Tat übersteigt. In diesen Fällen wird gegen eine Geldauflage gem. § 398a AO eingestellt. Die Geldauflage beträgt 5 Prozent der hinterzogenen Steuer."

    Sowohl drei Millionen als auch sechs Millionen sind über 50.000! Hoffe darin wird wenigstens Übereinstimmung erzielt.

    "Strafzins" also mindestens 5 Prozent, plus verzinsung der zu spät entrichteten Beträge (vermutlich).

  • Ja, kommt aber im Ergebnis auf dasselbe raus:

    Zitat


    § 398a
    Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

    In Fällen, in denen Straffreiheit nur deswegen nicht eintritt, weil der Hinterziehungsbetrag 50 000 Euro übersteigt (§ 371 Absatz 2 Nummer 3), wird von der Verfolgung einer Steuerstraftat abgesehen, wenn der Täter innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist

    1.die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern entrichtet und

    2.einen Geldbetrag in Höhe von 5 Prozent der hinterzogenen Steuer zugunsten der Staatskasse zahlt.


    Muss er halt noch einen Aufschlag von 5% auf die hinterzogene Steuer bezahlen, das dürfte für Hoeneß das geringste Problem sein. Strafrechtlich war's das dann - vorausgesetzt es liegt eine wirksame Selbstanzeige vor.

    Zitat


    Hilft eine Selbstanzeige auch bei massiver Steuerhinterziehung?
    Eine wirksame Selbstanzeige hilft immer, das hat der Staat garantiert. Bei großen Summen wird zusätzlich eine Strafzahlung von fünf Prozent fällig. Aber es gibt keine Höchstgrenze für eine Selbstanzeige, die Summe ändert nichts an der strafbefreienden Wirkung

    http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht…ge/8102698.html

  • M.E. wird hier etwas vermischt.
    Strafe im Sinne von Geldstrafe, bezogen auf die Höhe der hinterzogenen Summe, und persönliche Strafe, die ab der Millionengrenze lt. BGH nicht mehr mit Bewährung abgehandelt werden darf. Und dies ist auch nicht durch die Selbstanzeige zu unterlaufen.
    Aber wie immer ist die Auslegung des geltenden Rechts ein Überraschungsei für uns Normalos.
    (Warum fällt mir grad der Kodex ein? Parlér und so? Eher so was wie Empfehlungen - klar soweit? :wink: )

    It's a jungle out there.

  • Zitat von pinbot

    M.E. wird hier etwas vermischt.
    Strafe im Sinne von Geldstrafe, bezogen auf die Höhe der hinterzogenen Summe, und persönliche Strafe, die ab der Millionengrenze lt. BGH nicht mehr mit Bewährung abgehandelt werden darf. Und dies ist auch nicht durch die Selbstanzeige zu unterlaufen.


    Nein, ist nicht so.

    Eine wirksame Selbstanzeige bringt immer Straffreiheit. Es müssen halt dafür die Voraussetzungen vorliegen. Kannst auch 100 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Wenn alle Voraussetzungen einer Selbstanzeige vorliegen und die Steuerschuld inkl. Zinsen und einem 5% Aufschlag nachbezahlt wird, dann kann der Täter nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

    Greift die Amnestie allerdings nicht, weil die Selbstanzeige nicht rechtzeitig war oder sie die hinterzogenen Steuern nicht in vollem Umfang offenbart, dann kommt die BGH-Rechtsprechung mit der Millionengrenze ins Spiel.

    Das war's von mir aber auch jetzt zu dem Thema.

  • Zitat von Richard_83

    ups, danke!!

    Ist amüsant geschrieben :hoch:
    Kurz noch zu Markwort: Kann mich gut an die DoPa-Sendung vor gut einem Jahr erinnern, als er versehentlich den Olic-Wechsel ausgeplaudert hat. In der selben Sendung wurde er auch zum Leverkusener Trainer Lewandowski befragt und hat geantwortet, aus Polen komme ja grundsätzlich Qualität und das habe Lewandowski ja auch beim BVB bewiesen :schaem:

    Heute ist nicht dein Tag.

    Morgen leider auch nicht.

  • Bei dieser ganzen Geschichte ist wieder einmal viel Vorverurteilung und Heuchelei im Spiel.

    Ich weiß wirklich nicht, was mich mehr anwidert.....die ganzen Gutmenschen, die jetzt mit ihrem moralischen Zeigefinger 'rumwedeln..... die Parteien und Wahlkämpfer, die jetzt diese Geschichte instrumentalisieren oder all die " guten Freunde ", die sich vorher mit ihm sonnten und jetzt in großer Geschwindigkeit von ihm abrücken.
    Hier sei Frau Merkel stellvertretend genannt !

    All das widert mich an !

    Ich bin wirklich kein Freund von Hoeness, doch was zur Zeit abläuft, hat mit Fairness wenig zu tun !

    Zwei Sachen beschäftigen mich.

    1) Warum ist diese Selbstanzeige nicht, wie sonst auch, anonym geblieben ?
    Warum wurde hier geplaudert und bei Anderen nicht ?
    Ist das noch rechtstaatlich ?

    2 ) Wenn ich das richtig verstanden haben, handelt es sich bei dem Hoeness-Geld nicht um Schwarzgeld, sondern um schon versteuertes Geld.
    Ich weiß, daß man auch darauf Gewinnertragssteuer zahlen muß....nur frage ich mich, warum eigentlich ?
    Warum muß Vermögen zweimal besteuert werden ?

    Manchmal frage ich mich, wer hier gieriger ist.....der Staat oder Hoeness !

    ( Ist übrigens bei Betriebsrenten ähnlich....auch hier wird versteuertes Geld noch einmal zur Steuer veranschlagt....ist das fair ? )


  • Es geht um nichtversteuerte Spekulationsgewinne,Zinserträge,Dividenden usw.
    Das ursprüngliche Kapital wird nicht nochmal versteuert.

    Einmal editiert, zuletzt von HCP8 (23. April 2013 um 09:35)

  • Klar zeigt man mit dem Finger auf ihn.
    Das ist Steuerhinterziehung im großen Stil.
    Sein "Problem" ist seine Popularität und seine Eigenschaft zu polarisieren.
    Da triffts ihn härter als Menschen die "nur" reich, aber nicht so öffentlich bekannt sind.
    Aber was solls?
    Wer in seiner Position so etwas macht muss mit diesem Echo rechnen.
    Mitleid gibts von meiner Seite garantiert nicht, wieso auch?
    Hätte er es halt einfach nicht gemacht gäb es jetzt auch keinen Ärger.
    So einfach ist das.

    In einer Boutique
    Verkaufst du mit Studentenfingern

    Arbeiterschuhe  für Privatschulabgänger
    Die  sind da beliebt


  • 1. Weil er ein Promi ist :wink: Ich denke mal, da fliessen auch Gelder an die Quelle des Focus, die die Nachricht ja zuerst veröffentlicht haben. Ist natürlich auch nicht korrekt, da diese Quelle (also die Person) in der Finanzverwaltung sitzen dürfte.


    2. Es geht um die Kapitalertragssteuer (sofern die Meldungen der SZ stimmen), also die Zinseinkünfte aus dem angelegten Geld. Die soll Hoeneß nicht bezahlt haben. Was nahe liegt, da er das Geld ja nicht in Deutschland anlegte.

    Das ist wie bei einem Konto in Deutschland, Kapitalertragssteuer muss jeder zahlen, wenn sie die gesetzlichen Grenzen des Sparer-Pauschbetrages übersteigt, für die man seiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen kann.

  • ..jetzt bloß nicht nachlassen :voodoo:

    http://www.cicero.de/kapital/uli-ho…ecktreten/54256


    http://www.nzz.ch/aktuell/sport/…eten-1.18068968


    "Eine harte Strafe steht bereits fest: Uli Hoeneß, der selbstgerechte Oberschiedsrichter, wird künftig all denen, die seinen verbal hohen Maßstäben nicht gerecht werden, nicht mehr die gelbe oder rote Karte zeigen können. Täte er es dennoch, löste er auf den Rängen wütende Pfiffe und höhnisches Gelächter aus. Korrupte Fußball-Funktionäre, koksende Trainer, tatsächlich oder vermeintlich unfähige Bundesliga-Manager sowie mediokre Politiker aller Parteien müssen sich vor Pfiff und Anpfiff von „Hoeneß dem Gerechten“ nicht länger fürchten. Uli Hoeneß ist nicht länger „der Vater Teresa vom Tegernsee, der Nelson Mandela von der Säbener Straße“ (Karl-Heinz Rummenigge), sondern nur noch ein Moralprediger a. D.

  • Mal eine dumme Frage.

    Er hat seine Gewinne in der Schweiz gemacht.....muß er dann keine Kapitalertragssteuer in der Schweiz zahlen ?

    Oder geht die, weil er deutscher Staatsbürger ist, nur an den deutschen Fiskus ?

    Nochmal.....ich will hier Hoeness nicht groß verteidigen, aber manche Heuchelei jetzt in den Medien und Talk-shows widert mich einfach an !

    Dieses schnelle Abrücken der Freunde etc......solche Freunde möchte ich persönlich nicht haben !
    Mein Freundschaftsverständnis ist anders...zu einem Freund halte ich auch besonders in Krisenzeiten !

  • Zitat von Hamburger Clubfan

    Mal eine dumme Frage.

    Er hat seine Gewinne in der Schweiz gemacht.....muß er dann keine Kapitalertragssteuer in der Schweiz zahlen ?

    Oder geht die, weil er deutscher Staatsbürger ist, nur an den deutschen Fiskus ?


    Wenn du deinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt in Deutschland hast, unterliegst du in vollem Umfang der Steuerpflicht in Deutschland. Egal wo du dein Geld anlegst: Schweiz, Cayman Islands, sonstwo.

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