Dass die Verteidigung in Revision geht, war doch sonnenklar. Der BGH wird allerdings selbst kein neues Urteil fällen, sondern den Fall, wenn überhaupt, "lediglich" zur nochmaligen Entscheidung an eine andere Kammer des Gerichtes zurück verweisen. Und das auch nur DANN, wenn man, vereinfacht gesagt, grobe Fehler findet, die bei der Urteilsfindung und Festlegung des Strafmaßes gemacht wurden. Und da bin ich mir 100 pro sicher, dass dieser Richter, gerade WEIL es ein Prozess mit riesiger medialer Aufmerksamkeit ist, keine gravierenden Fehler gemacht haben wird.
Sollte der BHG zu dem Urteil kommen, dass der Prozess juristisch sauber abgelaufen ist, wird das Urteil bestätigt und ist damit rechtskräftig.
Der Schuss kann, falls das Urteil durch den BGH kassiert wird, auch nach hinten los gehen und ein anderer Richter findet dann 3,5 Jahre angesichts der im Raum stehenden Summen vielleicht viel zu niedrig...? Wer weiß ?
Es bleibt spannend !