Zitat von hoeschlerDas wird dem Uli aber nicht viel helfen.
Kommt drauf an.
Jemand hat x € nicht bezahlte Steuern. Er möchte sie nachzahlen. Dafür sieht das Gesetz vor, dass es straffrei möglich ist, die Steuern+Zinsen nachzuzahlen. Vorraussetzung ist, dass noch keine Behörde von dem Geld weiß.
Nachdem es hier um Kapitalvergehen geht, finde ich ein solches Angebot gut.
Jetzt die Krux: Macht er bei der Erstellung der Selbstanzeige einen formalen Fehler (→Hoeneß), kann es passieren, dass man doch sehr heftig bestraft wird. Obwohl ohne Selbstanzeige es womöglich nie rausgekommen wäre. Formale Fehler können alleine deshalb passieren, weil es keine eindeutigen Vorgaben für die Selbstanzeige gibt.
Hier ist mMn der Gesetzgeber oder die Justiz in der Pflicht, klare Regeln zu definieren. Ansonsten wird durch formales der Geist des Gesetzes umgangen. Und das sollte eigentlich nicht sein.
Der BGH sollte ein Urteil fällen, so dass Klarheit für Strafbefreiende Selbstanzeigen herrscht.
Womit wir auf Hoeneß zurückkämen: Im — sehr, sehr unwahrscheinlichen! — günstigsten Fall könnte man die Selbstanzeige doch anerkennen. Und wenn nicht, hat man immerhin einen Präzedenzfall geschaffen.