• Zitat von hoeschler

    Das wird dem Uli aber nicht viel helfen.

    Kommt drauf an.
    Jemand hat x € nicht bezahlte Steuern. Er möchte sie nachzahlen. Dafür sieht das Gesetz vor, dass es straffrei möglich ist, die Steuern+Zinsen nachzuzahlen. Vorraussetzung ist, dass noch keine Behörde von dem Geld weiß.

    Nachdem es hier um Kapitalvergehen geht, finde ich ein solches Angebot gut.

    Jetzt die Krux: Macht er bei der Erstellung der Selbstanzeige einen formalen Fehler (→Hoeneß), kann es passieren, dass man doch sehr heftig bestraft wird. Obwohl ohne Selbstanzeige es womöglich nie rausgekommen wäre. Formale Fehler können alleine deshalb passieren, weil es keine eindeutigen Vorgaben für die Selbstanzeige gibt.
    Hier ist mMn der Gesetzgeber oder die Justiz in der Pflicht, klare Regeln zu definieren. Ansonsten wird durch formales der Geist des Gesetzes umgangen. Und das sollte eigentlich nicht sein.

    Der BGH sollte ein Urteil fällen, so dass Klarheit für Strafbefreiende Selbstanzeigen herrscht.

    Womit wir auf Hoeneß zurückkämen: Im — sehr, sehr unwahrscheinlichen! — günstigsten Fall könnte man die Selbstanzeige doch anerkennen. Und wenn nicht, hat man immerhin einen Präzedenzfall geschaffen.

    There are only 10 types of people in the world. Those who understand binary and those who don’t.

    Einmal editiert, zuletzt von CFP (13. März 2014 um 16:51)

  • Zitat von hoeschler

    Das wird dem Uli aber nicht viel helfen.

    Aber ja, tendenziell ist das ganz klar ein Fall fürs BGH.

    Dieser Selbstanzeigen-Wahnsinn ist ja auch mal wieder ein Schwachsinnskonstrukt der Politik.

    Das wir seit 1919 in Deutschland haben ...
    allerdings 1968 das letzte mal überarbeitet und da scheint es neuen Klärungsbedarf zu geben wie es mir scheint.

    Ganz Abschaffen würden ich das nicht - mir scheint die Idee dahinter schon sinnvoll zu sein, allerdings kann es meiner Meinung nach nicht sein (sollte) das so eine große Auslegungssache dabei entsteht.

    Football is a gentleman's game played by ruffians and rugby is a ruffian's game played by gentlemen

  • +++ 16.07 Uhr: Erklärung für neue Summe +++

    Die neue Steuerschuld von etwas mehr als 28,4 Millionen Euro erklärt sich durch den Solidaritätszuschlag SULIdaritätszuschlag, der zum Teil noch nicht eingerechnet war.

    :mrgreen:

    "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein."

  • CFP
    Beinm ersten Punkt muss man ja dem Hoeneß Anwalt Recht geben.
    Es ist schon BGH relevant wie mit einer nicht korrekten Selbstanzeige umzugehen ist? Vollständig irrelevant, strafmildernd oder wie?
    Kann es Abstufungen geben? Laut Gesetzestext eigentlich momentan nicht

    was den "formalen Fehler" angeht hat der Richter ganz klar herausgestellt dass es eben kein solcher war sondern, dass sie unvollständig war und die zugrundeliegenden Informationen ebenso.
    Zudem hat Feigen zwar Recht, dass es keine Richtlinien für die Form der Selbstanzeige gibt, aber sehr wohl für deren Inhalt und um den ging es.
    Im Endeffekt muss es die Selbstanzeige einer korrekten Steuererklärung gleichtun: Sprich das Finanzamt muss ohne Nachforschungen die Steuerlast ermitteln können. Es gäbe wohl noch die Möglichkeit einer gestaffelten Selbstanzeige, diese muss aber im ersten Schritt eine eigene Steuerschätzung beinhalten, die nur strafbefreiend wirkt, wenn diese nicht unterhalb einer später vom Finanzamt berechneten Steuerschuld liegt. Beides war hier nicht der Fall

    Es ginge vor dem BGH also erstmal ausschließlich darum, wo die Grenze zwischen einer wirksamen Selbstanzeige zu ziehen ist und ob eine unwirksame Selbstanzeige wie keine Selbstanzeige zu bewerten ist?
    Nach jetzigem Stand, ja. Sollte das BGH dies stützen ist der Präzendenzfall auch letztinstanzlich durch

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Zitat von olymp69

    Also wenn der zitierte Wikipedia-Artikel zutrifft, ist ein Freigang eben nicht möglich, bzw. erst nach 24-monatiger Haft. :vertrag:

    Das scheint so nicht zu stimmen:

    Zitat

    Der Gefangene braucht nach dem StVollG keine bestimmten Mindesthaftzeiten hinter sich haben um Vollzugslockerungen zu erhalten. Dennoch wird meist von erhöhter Fluchtgefahr ausgegangen, wenn man noch eine lange Haftstrafe vor sich hat.

    https://www.knast.net/article.html?id=746

    Und da der Anstaltsleiter entscheidet, müsste es sich schon um einen Glubb-Fan handeln, dass U.H. keine maximalen Erleichterungen zugesprochen bekommt.

    "In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige." - Karl Kraus

  • Zitat von chesserio

    Gibt es jetzt eigentlich noch ein abschliessendes Urteil zur Justizsprecherin Tietz?
    Also ich finde, sie hat sich für höhere Aufgaben qualifiziert, kann die Glubb-PKs übernehmen..


    c6bb4gkrys1.jpg


    Die Frau geht gar nicht!
    Die hat sich vor dem Anfang des N.S,U Prozesses so lächerlich ahnungslos und überfordert präsentiert, dass es nicht mehr schlimmer ging. Das war damals hochgradig peinlich
    Immerhin kann sie mitlerweile mit größeren Mengen an Reportern besser umgehen

    "Hello, my friend. Stay awhile and listen."

    Das Kleingedruckte: *) dieser Beitrag koennte Spuren von Sarkasmus beinhalten und muss daher nach den ungeschriebenen Glubbforenuserrichtlinien zur besseren Verstaendlichkeit mit diesem Warnhinweis versehen werden; +) dieser Beitrag wurde in betrunkenem Zustand erstellt und koennte daher einen erhoehten Wahrheitsgehalt aufweisen; !) Dieser Beitrag ist genau so zu verstehen wie geschrieben

  • Zitat von chesserio

    Gibt es jetzt eigentlich noch ein abschliessendes Urteil zur Justizsprecherin Tietz?
    Also ich finde, sie hat sich für höhere Aufgaben qualifiziert, kann die Glubb-PKs übernehmen..


    c6bb4gkrys1.jpg

    Die ist selbst Richterin!

  • Wenn ich schon les "Fan-Wut"... :schaem:

    Was läuft eigentlich schief bei den ganzen Bauern-Affen!?!? Sollen sie lieber mal auf ihr großes Idol wütend sein, denn der hat die ganze Scheiße verzapft. :schaem:

  • Zitat von 260507

    Seehofer: "Bin menschlich betroffen", "Als Politiker und Ministerpräsident habe ich das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Prozesses zu respektieren." :schaem:

    Alter... Was läuft nur bei den Politikern eigentlich im Kopf ab. Wäre UH freigesprochen hätten unsere Politiker dem Höneß für seine hinterziehungsleistung gratuliert? Oder wäre er gar als Steuerberater eingestellt worden?

  • bei der Revision wird es so laufen, dass das zuständige Gericht entscheiden wird, dass er ja doch eine Selbstanzeige gemacht hat, nur dass die eben unglücklich oder falsch formuliert wurde.
    Deshalb wird das Urteil dann so abgeändert, dass die Strafe auf 2 Jahre mit Bewährung herabgesetzt wird.
    Die Amigos helfen da garantiert!
    Deshalb wurde auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf 5 Jahre und 6 Monate nicht entsprochen.
    Auf diese Weise ist auf jeden Fall noch ein "günstigeres" Urteil drin. Und das ist der Plan!
    So wirds laufen! :wuetend:

  • Uli in den Bau, Uli in den Bau, Uli Uli Uli in den Bau :grinning_face:

    Herrlich, im ersten Moment zwar wenig Haft aber dafür sitzt er demnächst ein. Was Recht ist, muss Recht bleiben, und daran muss sich auch ein Uli H. aus Neu-Stadelheim halten!

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • Zitat von guentel

    bei der Revision wird es so laufen, dass das zuständige Gericht entscheiden wird, dass er ja doch eine Selbstanzeige gemacht hat, nur dass die eben unglücklich oder falsch formuliert wurde.
    Deshalb wird das Urteil dann so abgeändert, dass die Strafe auf 2 Jahre mit Bewährung herabgesetzt wird.
    Die Amigos helfen da garantiert!
    Deshalb wurde auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf 5 Jahre und 6 Monate nicht entsprochen.
    Auf diese Weise ist auf jeden Fall noch ein "günstigeres" Urteil drin. Und das ist der Plan!
    So wirds laufen! :wuetend:

    Warum sollen die Amigos in Bayern nicht helfen, sondern beim BGH in Karlsruhe?
    Und das BGH kann sich nur mit Fehlern im Prozess beschäftigen oder um die Grundsatzfrage ... dann geht das Teil wieder zurück nach München.

    Bei allem was man gegen Hoeneß so haben kann, sollte man schon grundsätzlich "fair" bleiben ... und es ist ja so das die Experten in der Tag von "gar nichts" bis "10 Jahre" alles drauf hatten, also scheint es hier tatsächlich ein Problem zu geben ... und für so etwas gibt es dann in Deutschland diesen Weg. Alles okay soweit.

    Football is a gentleman's game played by ruffians and rugby is a ruffian's game played by gentlemen

  • Guter Kommentar im Stern,wie ich finde:

    Zitat

    Dass Hoeneß sich offenbar selbst auch nicht für einen normalen Menschen hielt, sondern für einen, der sich über die Gesetzmäßigkeiten der anderen erheben durfte, das ist die gesellschaftliche und die politische Dimension dieses Falls. Denn hier steht Hoeneß stellvertretend für einen Teil der deutschen Elite, die sich als Spitze der Gesellschaft versteht, aber nicht an deren Regeln gebunden wähnt. Dass Hoeneß als feudaler Spender, als gönnerhafter Patriarch, aufgetreten ist, ändert daran nichts. Sein Fall, sein Urteil, wird im Milieu der Reichen und Mächtigen die größte Abschreckungswirkung entfalten.


    http://www.stern.de/sport/fussball…ns-2096329.html


    und das Steuerkriminelle im Knast eben doch noch etwas gleicher sind:

    Zitat

    Lediglich 347 Gefangene wegen Straftaten nach der Abgabenordnung – dem zentralen Gesetz im deutschen Steuerrecht - zählte das Statistische Bundesamt in seiner Strafvollzugsstatistik im Frühjahr des vergangenen Jahres. Ob sie bei der Steuer oder beim Zoll betrogen haben, geht aus den Zahlen nicht hervor.

    Das sind nicht viele, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2012 immerhin fast 13.000 Steuersünder in Deutschland verurteilt wurden, meist aber (nur) zu einer Geldstrafe oder allenfalls einer Bewährungsstrafe.

    Zitat

    Von den 347 Gefangenen befanden sich immerhin 174 im offenen Vollzug – also genau 50 Prozent. Das ist deutlich mehr als bei anderen Gefangenen, wo die Quote der Freigänger nur rund 17 Prozent beträgt.


    http://www.faz.net/aktuell/wirtsc…s-12845471.html

    Einmal editiert, zuletzt von Nachtgieger (13. März 2014 um 18:27)

  • Zitat

    Hoeneß möglicherweise nur nachts ins Gefängnis
    Halb in Freiheit, halb in Haft: Der im Steuerprozess zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Uli Hoeneß kann auf Freigang und "Halbstrafe" hoffen. Die Entscheidung darüber trifft der Anstaltsleiter.

    Dreieinhalb Jahre Haft für Uli Hoeneß: Selbst wenn das Urteil rechtskräftig wäre, müsste Hoeneß mit etwas Glück nur die Hälfte der Strafe hinter Gitter verbringen, also 21 Monate – und diese dann womöglich auch nur nachts. Denn das Strafgesetzbuch (StGB) ermöglicht so genannte Halbstrafen, wenn "Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen". Über den Freigang zur Arbeit in Freiheit entscheidet – womöglich schon nach wenigen Wochen – der Gefängnisleiter.


    -> http://www.welt.de/politik/deutsc…Gefaengnis.html

  • :schaem::schaem::schaem::wall::wall::wall:

    „Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt.“ Satie

  • Also es wird so ablaufen:

    Hoeness wird Halbstrafe bei der Strafvollstreckungskammer bekommen ,da Erstvollzugler, also 21 Monate, und da man 18 Monate vor Strafende Vollzugslockerungen bekommen kann, wird er maximal 2-3 Monate in Landsberg am Lech einsitzen, wo er anschliessend ins Freigängerhaus Leonrod in München verlegt wird, wo auch der Breno herkommt....

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