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Uli Hoeneß
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Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil ein und es geht zum BGH nach Karlsruhe. Der kann zwar kein höheres Urteil aussprechen, aber dafür sorgen, dass der Prozess vor einer anderen Strafkammer neu aufgerollt wird. Und das wäre richtig, denn die gründliche Überprüfung der scheibchenweise bekanntgegebenen immer neuen Summen (3,5/18,5/26,2/28,5 Millionen Euronen) und der neu dargelegten Fakten (wieso hatte der Hoeness seit ca. einem Jahr eine komplette Datei vorliegen und gab diese erst kurz vor Prozessbeginn frei? usw.) kam in dieser Verhandlung deutlich zu kurz.
Und was den "Respekt" betrifft, mit dem sämtliche Größen aus Politik, Sport und Wirtschaft jetzt ob der Entscheidung vom Ulrich, ohne Revision in den Knast zu gehen, geradezu inflationär um sich werfen:
Der Mann ist ein Zocker und ein Krimineller! Ich erwarte in Zukunft von unserer Kanzlerin (die stellvertretend für uns alle von dieser Wurst beschissen wurde), dass sie auch jedem verurteilten Vergewaltiger, U-Bahn-Schläger oder Bankräuber, der seine Strafe annimmt ohne Einspruch einzulegen, ihren höchstbundeskanzlerischen Respekt zollt!
So eine gottverdammten Schmierenkömödie. So, wie sich viele über den angeblichen Anstand und Chrakter dieses Betrügers äussern, wird der glatt noch zum Mehrtürer vom Tegernsee gemacht. Das nimmt ja langsam daumeske Züge an.
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Zitat von Karbbfm
Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil ein und es geht zum BGH nach Karlsruhe. Der kann zwar kein höheres Urteil aussprechen, aber dafür sorgen, dass der Prozess vor einer anderen Strafkammer neu aufgerollt wird...
Wenn der BGH das Urteil nach Revision der Staatsanwaltschaft aufhebt und der Prozess neu verhandelt werden muss, dann kann (soweit mir bekannt) ein höheres Strafmaß ausgesprochen werden.
Nur wenn die Verteidigung Revision einlegt der BGH das Urteil aufhebt und neu verhandelt werden muss darf keine "Verböserung" eintreten, die Strafe also nicht höher sein als erstinstanzlich.
Habe ich zumindest so verstanden... -
Zitat von Nachtgieger
Wenn der BGH das Urteil nach Revision der Staatsanwaltschaft aufhebt und der Prozess neu verhandelt werden muss, dann kann (soweit mir bekannt) ein höheres Strafmaß ausgesprochen werden.
Nur wenn die Verteidigung Revision einlegt der BGH das Urteil aufhebt und neu verhandelt werden muss darf keine "Verböserung" eintreten, die Strafe also nicht höher sein als erstinstanzlich.
Habe ich zumindest so verstanden...
Sollte die StA Revision einlegen, so wird dies die Verteidigung auch tun...allein, um das "Gleichgewicht" zu wahren. Denn es ist tatsächlich so, daß sonst eine Strafe nur nach oben verändert werden könnte.
Wird aber nicht passieren! Denkt an Seehofer, das ja fast geweint hat. -
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Zitat von Karbbfm
Ich hoffe, die Staatsanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil ein und es geht zum BGH nach Karlsruhe. Der kann zwar kein höheres Urteil aussprechen, aber dafür sorgen, dass der Prozess vor einer anderen Strafkammer neu aufgerollt wird. Und das wäre richtig, denn die gründliche Überprüfung der scheibchenweise bekanntgegebenen immer neuen Summen (3,5/18,5/26,2/28,5 Millionen Euronen) und der neu dargelegten Fakten (wieso hatte der Hoeness seit ca. einem Jahr eine komplette Datei vorliegen und gab diese erst kurz vor Prozessbeginn frei? usw.) kam in dieser Verhandlung deutlich zu kurz.
Und was den "Respekt" betrifft, mit dem sämtliche Größen aus Politik, Sport und Wirtschaft jetzt ob der Entscheidung vom Ulrich, ohne Revision in den Knast zu gehen, geradezu inflationär um sich werfen:
Der Mann ist ein Zocker und ein Krimineller! Ich erwarte in Zukunft von unserer Kanzlerin (die stellvertretend für uns alle von dieser Wurst beschissen wurde), dass sie auch jedem verurteilten Vergewaltiger, U-Bahn-Schläger oder Bankräuber, der seine Strafe annimmt ohne Einspruch einzulegen, ihren höchstbundeskanzlerischen Respekt zollt!
So eine gottverdammten Schmierenkömödie. So, wie sich viele über den angeblichen Anstand und Chrakter dieses Betrügers äussern, wird der glatt noch zum Mehrtürer vom Tegernsee gemacht. Das nimmt ja langsam daumeske Züge an.
Bin ich voll deiner Meinung :hoch: -
Zitat von Hamburger Clubfan
Aber sie wird, früher oder später, aufgedeckt werden.... sei sicher.
Jetzt werden die Journalisten graben und suchen.
Ich vertraue da besonders auf den " Spiegel ", der hat mit Sicherheit keinerlei Angst vor irgendwelchen Institutionen.
Und bei Bayrischen gräbt er besonders gern....war schon zu Zeiten von Franz Josef Strauss so.
Also abgesehen von ein paar kleineren Gehässigkeiten kommt die morgige Titelstory schon recht zahn- und substanzlos daher. Ob da wirklich noch so viel hinterherkommt? Mal sehen. -
Hab da ein Lied für den Ulli H.
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Im Fall Hoeneß verzichtet Anklage auf Revision
Verurteilung zu Haftstrafe wird damit rechtskräftig
Quelle... http://www.welt.de/newsticker/new…f-Revision.htmleinfahren, ab ins Cafe Viereck... gnihihi... :hoch:
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ja, was ne überraschung. wie verantwortungsvoll von der staatsanwaltschaft, da nicht noch mehr dreck aufzuwühlen...
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Zitat von Gschmarri
ja, was ne überraschung. wie verantwortungsvoll von der staatsanwaltschaft, da nicht noch mehr dreck aufzuwühlen...
Wie ist denn das überhaupt - weiss das jemand?
Soweit ich informiert bin, ging es ja im Prozess um "Selbstanzeige korrekt": Ja / Nein / vielleicht
Das Steuern hinterzogen wurden und das es "Honeß sein Geld" ist - stand nie zur fragen.
Die Frage des Prozesses wurde untersucht und zum Abschluß gebracht.Das mit der Revision habe ich so verstanden das dort gefragt worden wäre "wurden im prozess (um die selbstanzeige) fehler gemacht - und zwar "technische" fehler, nicht inhaltliche".
Wenn es also so was wie ein "Anfangsverdacht" oder "Beweise" gibt, dann gibt es doch so oder so ein neues Verfahren -> oder?
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die staatsanwaltschaft hat schon den fehler gemacht, keine vertagung des prozesses zu beantragen, damit die unsummen die innerhalb kürzester zeit bekannt wurden, auch entsprechend geprüft werden konnten. ich denke schon, dass es auch um die herkunft der summen gehen würde, wennd er BGH das klären will.
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Cagliari-Boss muss 600.000 Euro zahlen
Nach der Verurteilung von Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung bekommt auch Massimo Cellino, Präsident des Cagliari Calcio, Probleme mit dem Fiskus. Der Unternehmer wurde am Dienstag von einem italienischen Gericht zu einer Geldstrafe von 600.000 Euro verurteilt.Cellino, der auch den englischen Verein Leeds United übernehmen will, hatte für eine Yacht keine Importsteuer bezahlt; das Boot wurde beschlagnahmt. Außerdem ordnete das Gericht in Cagliari die Konfiszierung des Bootes an.
http://www.spox.com/de/sport/fussb…lt-serie-a.html
Tja...
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Hoeneß-Prozess: Ein Verfahren - und viele Fragezeichen
Nach Uli Hoeneß verzichtet auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision im Steuerverfahren gegen die Fußballgröße. Es ist nicht die einzige Ungereimtheit in diesem seltsamen Prozess, meint der renommierte Strafverteidiger Rainer Pohlen.
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Zitat von pinbot
Hoeneß-Prozess: Ein Verfahren - und viele Fragezeichen
Nach Uli Hoeneß verzichtet auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision im Steuerverfahren gegen die Fußballgröße. Es ist nicht die einzige Ungereimtheit in diesem seltsamen Prozess, meint der renommierte Strafverteidiger Rainer Pohlen.
Der erleidet nach ein paar Tagen einen Schwächeanfall und wird dann für Haftunfähig erklärt.
Das wäre dann der letzte Akt dieses Bauerntheaters.
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der war mit der ganzen upper class saufen und orgien feiern in den besten läden. was erwartet ihr?
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