Dieter Hecking (Ex-Sportvorstand)

  • Das zweite nehme ich nicht nur bei Sitzungen an. In einem Profiverein sollte es üblich sein, dass ein Repräsentant des AR (meist der Vorsitzende) mit der Mannschaft bei Auswärtsfahrten ist. Dessen Spesen sind, gegen Nachweis, vom Verein zu tragen. Wir machen einen zweistelligen Millionenumsatz und wollen für die Lenker des Vereins nichts ausgeben? Ich bin gegen eine Pauschale Bezahlung aber irgendwo im Verein muss jemand sein der eine Abrechnung über Fahrtkosten, Übernachtungskosten, kleines Gastgeschenk etc. für jeden der 17 Spieltage machen kann. Und nach meiner Meinung sollte der AR wie auch die Vorstände im selben Hotel wie die Mannschaft untergebracht sein. Nicht besser, nicht schlechter.

    Norbert in 5...4...3...2...

    :lol:

    Du drohst mir?

  • Dann ruf Bier her oder so aber nicht nach Norbert. Der ist noch sauer weil wir nicht brav zu ihm waren.

    Wurde eben gesperrt... :brodel:

    Find grad schwer wieder zurück on-Topic.

    Kann mir bitte wer nen Schubs geben?


    Boggerl-Olymp Bärenfell perversions GmbH und CoKain © by putzi

  • Weil der AR kein AR des Vereins ist, sondern ein AR der ausgegliederten Einheit. Wenn man so dämlich ist, den auch wieder durch die Mitglieder wählen zu lassen, dann kann man ihn dennoch besser aufstellen. Wozu bräuchte denn ein um das operative Geschäft verkleinerter Verein noch einen eigenen AR?

    KapG-Recht usw ist dir aber schon klar, wie das funktioniert oder? Der AR ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium. Das ist vergleichbar damit zu sagen, warum brauchen wir noch ein Parlament, wenn sich die Regierung sowieso alle Macht unter den Nagel gerissen hat.

    Weiterhin werden selbstverständlich auch bei einer Ausgliederung die Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Hauptamtliche ARs dürften hingegen die absolute Minderheit sein. Die meisten dieser Leute sind doch entweder Vorstände in anderen Unternehmen, Berufspolitiker oder An-Vertreter. Das ist beim einem Unternehmen der Unterhaltungsbranche mit Hauptprodukt Fußball auch nicht anders.

    Laughs in GmbhG. Mir war nicht klar, dass wor im DrittelBG in der ausgegliederten Einheit sind.

    In meiner Idealvorstellung ist der Verein ein Verein und der braucht auch keinen AR wenn Du ins Vereinsrecht schaust.

    "Das Einzige, was wir zu fürchten haben, ist die Furcht selbst." Michel de Montaigne

  • Einige scheinen zu übersehen das unsere Jahrhundertsatzung, welche den Verein dauerhaft professionell machen soll, von Leuten erarbeitet wurde welche einzig und alleine den Sinn darin sahen die Macht des Vorstandes zu zementieren. Ich glaube da steckt viel Martin Bader drin.

    Natürlich hat Mar recht. Wir sind ein Verein. Unsere Satzung verlangt einen zweiten Vorstand. Ob wir rechtlich durch unsere Struktur überhaupt den AR wie einen AR einer Kapitalgesellschaft sehen müssen, das können wohl nur Vereinsrechtler beantworten. Und da wird es wahrscheinlich auch mehrere juristische Meinungen geben.

  • Einige scheinen zu übersehen das unsere Jahrhundertsatzung, welche den Verein dauerhaft professionell machen soll, von Leuten erarbeitet wurde welche einzig und alleine den Sinn darin sahen die Macht des Vorstandes zu zementieren. Ich glaube da steckt viel Martin Bader drin.

    Natürlich hat Mar recht. Wir sind ein Verein. Unsere Satzung verlangt einen zweiten Vorstand. Ob wir rechtlich durch unsere Struktur überhaupt den AR wie einen AR einer Kapitalgesellschaft sehen müssen, das können wohl nur Vereinsrechtler beantworten. Und da wird es wahrscheinlich auch mehrere juristische Meinungen geben.

    Hinsichtlich müssen gibt es nur eine Meinung: nein.

    ob das aus Governance oder anderen gesichtspunkten sinnvoll sein könnte stejt auf einem anderen Blatt

    "Das Einzige, was wir zu fürchten haben, ist die Furcht selbst." Michel de Montaigne

  • Einige scheinen zu übersehen das unsere Jahrhundertsatzung, welche den Verein dauerhaft professionell machen soll, von Leuten erarbeitet wurde welche einzig und alleine den Sinn darin sahen die Macht des Vorstandes zu zementieren. Ich glaube da steckt viel Martin Bader drin.

    Natürlich hat Mar recht. Wir sind ein Verein. Unsere Satzung verlangt einen zweiten Vorstand. Ob wir rechtlich durch unsere Struktur überhaupt den AR wie einen AR einer Kapitalgesellschaft sehen müssen, das können wohl nur Vereinsrechtler beantworten. Und da wird es wahrscheinlich auch mehrere juristische Meinungen geben.

    Hinsichtlich müssen gibt es nur eine Meinung: nein.

    ob das aus Governance oder anderen gesichtspunkten sinnvoll sein könnte stejt auf einem anderen Blatt

    Beim Fett gemachten ist wenigstens Norbert anderer Meinung. Gerade in den Möglichkeiten die der AR des Vereins hat orientiert er sich ausschließlich am AR von Kapitalgesellschaften.

    Allerdings denke ich in dem Fall wie du.

  • Kaum fliegen keine Fernbedienungen mehr schon können se Fußball spielen.

    Naja außer Goller

    Liegt aber daran, dass goller in der Leichtathletik einfach besser aufgehoben wäre

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Seitdem Dieter zurück in den Streifendienst versetzt wurde, ist auch keiner unserer Spieler mehr weggerutscht auf dem Platz.

    Zufall? Ich glaube kaum :winking_face:

    :soccer_ball: Forenkicktipp Erfolge / 1. Bundesliga / Saison 2022_23 :1st_place_medal: Saison 2023_24 :3rd_place_medal: