Zitat von YorkerÄhm ... welches Delikt? Nötigung? Erpressung? Entführung? Stoppen eines Mannschaftsbusses?
Paragraph 13. Die Vorstandsmitglieder haben die Geschäfte des Vereins mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäfts- führers zu führen. Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten ver- letzen, sind dem Verein zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet.
Aus der Satzung. Vereinsschädigendes Verhalten.