Martin Bader

  • Zitat von König

    Nein. Aber ich wähle liebend gerne Personal, was unter statt über dem Verein steht und kein Abnickergremium ist wie aktuell. Man fragt sich sowieso wo´s das gibt das ein verbrannter Vorstand noch 2 Monate rumwurschteln darf.
    Die hätten ihn beurlauben müssen bis September und Schluss aus. Ein Wahnsinn was da abgeht.

    Und dafür dann weiter das Gehalt zahlen bis Ende Vertrag? Das wäre finanzieller Irrsinn gewesen. Der AR hat hier mit Bader eine sehr gute Lösung gefunden.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker


    Und dafür dann weiter das Gehalt zahlen bis Ende Vertrag? Das wäre finanzieller Irrsinn gewesen. Der AR hat hier mit Bader eine sehr gute Lösung gefunden.

    Ja genau. Oh man Yorker. Was hat Bader bitte gemacht bei all seinen Trainerentlassungen? Verbeeks Vertrag z.B. ging doch soweit ich weiß bis Sommer 2014, er entlässt ihn 3 Spieltage vor Schluss und stellt ihn frei bzw. beurlaubt ihn bei den selben Bezügen. Genau das hätte der AR machen müssen. Stattdessen darf der Herr Ökonom weiterwurschteln und zieht noch Granaten an Land. Ganz tolle Leistung ist sowas!

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • Auf den ersten Blick mag das eine gute Lösung gewesen sein da hat The Nobb, äh Yorker scho recht.

    Aber was es uns gekostet hat das Bader hier noch zwei Monate rumpfuscht wäre halt die Frage.

  • Es macht jetzt also finanziell den Unterschied, dass man Bader noch 2 Monate wurschteln lässt. Weil dann wird es ja viel billiger als bei einer sofortigen Freistellung am 30.7.

    Quelle: Yorker

    Dass in beiden Fällen die Verhandlungsposition von Bader die gleiche ist (Vertrag bis 30.6.2017), wen juckt's?

    Der Bader ist so ein guter Mensch, der verzichtet einfach auf Gehalt, weil man hat ihn ja nicht gleich freigestellt, sondern "ehrenhaft verabschiedet", indem er 2 Monate weiter arbeiten noch 2 Beförderungen machen und an seiner Nachfolge mitbasteln durfte.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Pepe

    Es macht jetzt also finanziell den Unterschied, dass man Bader noch 2 Monate wurschteln lässt. Weil dann wird es ja viel billiger als bei einer sofortigen Freistellung am 30.7.

    Quelle: Yorker

    Dass in beiden Fällen die Verhandlungsposition von Bader die gleiche ist (Vertrag bis 30.6.2017), wen juckt's?

    Der Bader ist so ein guter Mensch, der verzichtet einfach auf Gehalt, weil man hat ihn ja nicht gleich freigestellt, sondern "ehrenhaft verabschiedet", indem er 2 Monate weiter arbeiten noch 2 Beförderungen machen und an seiner Nachfolge mitbasteln durfte.

    Bader ist weder gefeuert noch sonst was. Es gibt einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 30. September. Dies ist der gravierende Unterschied und dieser spart Geld bis zum 30.6.2017.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Von einem "Feuern" habe ich nie geschrieben.

    Dieser Aufhebungsvertrag konnte nur geschlossen werden, weil man Bader bis zum 30.9.2015 "machen lässt" ?

    Bei einer Freistellung am 30.7.2015 wäre ein Aufhebungsvertrag genauso möglich gewesen.

    Kommt eben auf die Konditionen an. Dass die bei deiner Variante "günstiger" gewesen wären, den Beweis bleibst du schuldig.

    UNabhängig___Überparteilich

    Einmal editiert, zuletzt von Pepe (1. September 2015 um 14:55)

  • Zitat von Yorker

    Bader ist weder gefeuert noch sonst was. Es gibt einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 30. September. Dies ist der gravierende Unterschied und dieser spart Geld bis zum 30.6.2017.

    Und den Aufhebungsvertrag hast Du gesehen?
    Oder weißt du aus sicherer QUELLE das es einen gibt?
    Wenn deine Quelle Grethlein ist, zählt das nicht. Der lässt sich solch unwichtigen Details auch nur von Dritten sagen :mrgreen::mrgreen:

    "Bevor isch misch uffreeesch, is merr´s liewer egal"

  • Zitat von putzi

    Auf den ersten Blick mag das eine gute Lösung gewesen sein da hat The Nobb, äh Yorker scho recht.

    Aber was es uns gekostet hat das Bader hier noch zwei Monate rumpfuscht wäre halt die Frage.

    Deswegen hätten sie Bader ja trotzdem freistellen können bis 30.09. - wo wäre da das Problem gewesen? Freistellen, Aufhebungsvertrag und Ende.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • Zitat von König

    Deswegen hätten sie Bader ja trotzdem freistellen können bis 30.09. - wo wäre da das Problem gewesen? Freistellen, Aufhebungsvertrag und Ende.

    Dass es keine Freistellung gibt ist ja normalerweise in einem Aufhebungsvertrag geregelt! Kein Mensch unterschreibt NACH einer Freistellung einen Aufhebungsvertrag, in dem er auf Geld verzichtet!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von mrolpe

    Und den Aufhebungsvertrag hast Du gesehen?
    Oder weißt du aus sicherer QUELLE das es einen gibt?
    Wenn deine Quelle Grethlein ist, zählt das nicht. Der lässt sich solch unwichtigen Details auch nur von Dritten sagen :mrgreen::mrgreen:

    Du schreibst absoluten Nonsens! Sorry!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Dass es keine Freistellung gibt ist ja normalerweise in einem Aufhebungsvertrag geregelt! Kein Mensch unterschreibt NACH einer Freistellung einen Aufhebungsvertrag, in dem er auf Geld verzichtet!

    Schlichter Blödsinn, so eine Aussage.

    Natürlich gibt es Aufhebungsverträge nach erfolgter Freistellung in der Praxis. Allein schon aus dem Grund, um eine neue Stelle anzutreten.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Yorker

    ........

    Und den Aufhebungsvertrag hast Du gesehen?
    Oder weißt du aus sicherer QUELLE das es einen gibt?
    Wenn deine Quelle Grethlein ist, zählt das nicht. Der lässt sich solch unwichtigen Details auch nur von Dritten sagen :mrgreen::mrgreen:

    Du schreibst absoluten Nonsens! Sorry![/quote]

    Ich versuche so zu schreiben, dass auch Du es verstehst :winke:
    Eine Quelle hast Du aber trotzdem nicht angegeben :mrgreen:

    Aber ist nicht schlimm, in einem Forum werden Quellenangaben eh überbewertet.
    Ich wünsche dann noch einen schönen Tag Herr Dr. Grethlein äh Norbert ich meine Yorker.
    Kannst du deine ganzen Identitäten eigentlich noch auseinanderhalten :wink:

    "Bevor isch misch uffreeesch, is merr´s liewer egal"

  • Zitat von Pepe

    Schlichter Blödsinn, so eine Aussage.

    Natürlich gibt es Aufhebungsverträge nach erfolgter Freistellung in der Praxis. Allein schon aus dem Grund, um eine neue Stelle anzutreten.

    Klar, nach einer Freistellung nach Kündigung. Nochmals: es gab und gibt keine Kündigung für Bader! Ergo gab es auch nichts freizustellen, sondern zu verhandeln. Und dies hat der AR im Sinne des Vereins gelöst!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Der Aufsichtsrat hat die Problematik Bader im Sinne des Vereins gelöst, bravo! :woohooo:

    Quelle: Yorker


    Andere Handlungsalternativen gab es nicht, weder vorher noch am 30.7.

    Von Bader konnte man sich nur trennen wie geschehen und selbstverständlich hat Herr Bader dabei auf viel Geld verzichtet.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Argo

    Wenn man sich auf einen Aufhebungsvertrag einigt, dann erfolgt bei solchen Positionen häufig gleichzeitig die Freistellung, warum auch nicht :nix:

    Weil dazu zwei Vertragsparteien gehören! Und es war (wohl) eine Bedingung, wenn nicht ..... dann dafür keine Kohle mehr, nennt man dann einvernehmliche Trennung unter Verzicht auf bestehende Forderungen.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Klar, nach einer Freistellung nach Kündigung. Nochmals: es gab und gibt keine Kündigung für Bader! Ergo gab es auch nichts freizustellen, sondern zu verhandeln. Und dies hat der AR im Sinne des Vereins gelöst!


    quatsch... man hätte nach verhandlung und unterschrift des aufhebungsvertrags bader direkt freistellen können. wenn man sich allerdings diktieren läßt, daß er den vertrag nur dann unterschreibt, wenn er bis 30.09. weiter rumpfuschen darf und eine mögliche freistellung in dem vertrag abbedingt wird, dann hätte man ihn direkt freistellen, seinen vertrag weiterlaufen lassen und jede mögliche gehaltskürzung umsetzen sollen.
    sobald er einen anderen posten antritt ist das mit den gehaltszahlungen ja hinfällig.

    das wäre im sinne des vereins gewesen.

  • Zitat von Pepe

    Der Aufsichtsrat hat die Problematik Bader im Sinne des Vereins gelöst, bravo! :woohooo:

    Quelle: Yorker


    Andere Handlungsalternativen gab es nicht, weder vorher noch am 30.7.

    Von Bader konnte man sich nur trennen wie geschehen und selbstverständlich hat Herr Bader dabei auf viel Geld verzichtet.

    Ruhig Blut, man merkt das Yorker 0 Ahnung hat im Bereich Arbeitgeber <> Arbeitnehmer :ugly:

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

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