Zitat von Pommes rot-schwarz
Wir haben immer gesagt, dass die Winterreifen ein Vorgriff auf den nächsten Winter sind und haben sie schon seit Jahren beobachtet. Nun hat sich ein Fenster geöffnet.
MB fährt einen Dienstwagen des FCN, der ist geleast. Im Leasingvertrag sind die Winterreifen bereits drin. Er muss also nur die Reifen bestellen und abholen. Der Rest erledigt sicher der Autohändler seines Vertrauens. Er hat also genügend Zeit, sich um die relevanten Transfers zu kümmern, denn die Amas haben nun Winterpause. Da wird es mit der Beobachtung schwer.
MB verstößt aber gegen den Leasingvertrag: Da steht drin, dass von Oktober bis April das Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet sein muss! Wenn der FCN eine richtige Dienstwagenverordnung hätte, würde er gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen. Da wäre ne Abmahnung drin. Haben wir aber nicht, da nur die Vorstände, Zietsch und Mökel etc. einen Dienstwagen haben. Und die sind so schwer beschäftigt. Bei ihrer Kompetenz wäre ja fast anzunehmen, dass die von Mai bis August mit Winterreifen fahren, denn da sind die Reifen billig und sie haben Zeit.