Steht doch alles in der Satzung.
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6. Der Aufsichtsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens fünf
Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen. Unter den
teilnehmenden Mitgliedern muss der Vorsitzende oder sein
Stellvertreter sein. Eine Stimmenthaltung gilt dabei als Teilnahme.9. Beschlüsse können auch außerhalb von Sitzungen oder in
gemischter Form schriftlich, fernschriftlich, fernmündlich, per
E-Mail oder mit Hilfe sonstiger Mittel der Telekommunikation
und Datenübertragung gefasst werden, wenn alle Mitglieder
des Aufsichtsrats dem Verfahren zustimmen und sich an der
Abstimmung beteiligen. Über Sitzungen und Beschlüsse des
Aufsichtsrats müssen Protokolle in Textform geführt werden.