Mag ja sein, dass Bader keine Organstellung beim FCN mehr hat. Die Homepage ist zwar nicht das Vereinsregister des AG Nürnberg, wenn er aber in letzterem als Vorstand nicht mehr eingetragen ist, dann ist er kein Vorstandsorgan mehr.
Ändert aber nichts daran, dass sein Anstellungsvertrag beim 1.FCN erst zum 30.9.2015 endet.
Zitat
Martin Bader und der Aufsichtsrat des 1. FC Nürnberg sind zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Trennung zwischen Vorstand Sport & Öffentlichkeitsarbeit und Verein die beste Lösung ist. Martin Bader wird die Tagesgeschäfte bis 30.09.15 weiterführen.
http://www.fcn.de/news/artikel/m…h-auf-trennung/
Aus diesem Vertrag gibt es Pflichten, die auch ein Martin Bader zu befolgen hat. Dazu gehört u.a. sich wohlwollend, zumindest loyal gegenüber seinem (Ex)Arbeitgeber zu verhalten. Wenn der Vertrag am 30.9.2015 endet, gibt es nachvertragliche Pflichten. Dazu zählt u.a. die Verschwiegenheitspflicht über vereinsinterne Sachverhalte im Zusammenhang mit seiner ehemaligen Tätigkeit als Vorstand beim FCN und eine nachvertragliche Wohlverhaltenspflicht.
Wenn er diese Pflichten verletzt, kann man auch nach dem 30.9.2015 gegen Bader vorgehen, erst recht natürlich jetzt noch.
Ausserdem hätte es sich geradezu aufgedrängt im laut Yorker angeblich so zum Vorteil des Vereins ausgefallenen Aufhebungsvertrag mit Bader diverse Klauseln für Vertragsstrafen niederzulegen, sollte Bader seine (nach)vertraglichen Pflichten verletzen.
Es kann ja wohl nicht sein, dass Bader irgendwelche Lügengeschichten über den Verein in die Welt setzt, dadurch dessen Ansehen schädigt und man muss tatenlos zusehen, weil es ist ja nunmal der Ex-Vorstand mit gottgleichem Status.