Martin Bader

  • Zitat von putzi

    Auf den ersten Blick mag das eine gute Lösung gewesen sein da hat The Nobb, äh Yorker scho recht.

    Aber was es uns gekostet hat das Bader hier noch zwei Monate rumpfuscht wäre halt die Frage.

    Deswegen hätten sie Bader ja trotzdem freistellen können bis 30.09. - wo wäre da das Problem gewesen? Freistellen, Aufhebungsvertrag und Ende.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • Zitat von König

    Deswegen hätten sie Bader ja trotzdem freistellen können bis 30.09. - wo wäre da das Problem gewesen? Freistellen, Aufhebungsvertrag und Ende.

    Dass es keine Freistellung gibt ist ja normalerweise in einem Aufhebungsvertrag geregelt! Kein Mensch unterschreibt NACH einer Freistellung einen Aufhebungsvertrag, in dem er auf Geld verzichtet!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von mrolpe

    Und den Aufhebungsvertrag hast Du gesehen?
    Oder weißt du aus sicherer QUELLE das es einen gibt?
    Wenn deine Quelle Grethlein ist, zählt das nicht. Der lässt sich solch unwichtigen Details auch nur von Dritten sagen :mrgreen::mrgreen:

    Du schreibst absoluten Nonsens! Sorry!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Bader kann froh sein das der FCN seine Spielchen mitmacht, sogar bis zu seinem vorläufigen Amtsende...

    Statt einer fristlosen bekommt er ein Gnadengesuch, damit seine Zukunft nicht gefährdet wird.
    Schon für diese nette Geste würde ich den gesamten AR entlassen..

  • Zitat von Yorker

    Dass es keine Freistellung gibt ist ja normalerweise in einem Aufhebungsvertrag geregelt! Kein Mensch unterschreibt NACH einer Freistellung einen Aufhebungsvertrag, in dem er auf Geld verzichtet!

    Schlichter Blödsinn, so eine Aussage.

    Natürlich gibt es Aufhebungsverträge nach erfolgter Freistellung in der Praxis. Allein schon aus dem Grund, um eine neue Stelle anzutreten.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von Yorker

    Bader ist weder gefeuert noch sonst was. Es gibt einen Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 30. September. Dies ist der gravierende Unterschied und dieser spart Geld bis zum 30.6.2017.


    Laut NN

    Der künftige Sportvorstand soll nach Möglichkeit noch in diesem Monat präsentiert werden. Grethlein geht davon aus, dass der Nachfolger von Martin Bader noch vor dessen Abschied Ende September ebenfalls die Arbeit aufnehmen kann.

    http://www.nordbayern.de/sport/meeske-b…rtext-1.4624744

    Hoffen wir es !!!!!

    Ich sehe Licht .... :slightly_smiling_face:

  • Zitat von Yorker

    ........

    Und den Aufhebungsvertrag hast Du gesehen?
    Oder weißt du aus sicherer QUELLE das es einen gibt?
    Wenn deine Quelle Grethlein ist, zählt das nicht. Der lässt sich solch unwichtigen Details auch nur von Dritten sagen :mrgreen::mrgreen:

    Du schreibst absoluten Nonsens! Sorry![/quote]

    Ich versuche so zu schreiben, dass auch Du es verstehst :winke:
    Eine Quelle hast Du aber trotzdem nicht angegeben :mrgreen:

    Aber ist nicht schlimm, in einem Forum werden Quellenangaben eh überbewertet.
    Ich wünsche dann noch einen schönen Tag Herr Dr. Grethlein äh Norbert ich meine Yorker.
    Kannst du deine ganzen Identitäten eigentlich noch auseinanderhalten :wink:

    "Bevor isch misch uffreeesch, is merr´s liewer egal"

  • Zitat von Pepe

    Schlichter Blödsinn, so eine Aussage.

    Natürlich gibt es Aufhebungsverträge nach erfolgter Freistellung in der Praxis. Allein schon aus dem Grund, um eine neue Stelle anzutreten.

    Klar, nach einer Freistellung nach Kündigung. Nochmals: es gab und gibt keine Kündigung für Bader! Ergo gab es auch nichts freizustellen, sondern zu verhandeln. Und dies hat der AR im Sinne des Vereins gelöst!

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Der Aufsichtsrat hat die Problematik Bader im Sinne des Vereins gelöst, bravo! :woohooo:

    Quelle: Yorker


    Andere Handlungsalternativen gab es nicht, weder vorher noch am 30.7.

    Von Bader konnte man sich nur trennen wie geschehen und selbstverständlich hat Herr Bader dabei auf viel Geld verzichtet.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Wenn man sich auf einen Aufhebungsvertrag einigt, dann erfolgt bei solchen Positionen häufig gleichzeitig die Freistellung, warum auch nicht :nix:

  • Zitat von Argo

    Wenn man sich auf einen Aufhebungsvertrag einigt, dann erfolgt bei solchen Positionen häufig gleichzeitig die Freistellung, warum auch nicht :nix:

    Weil dazu zwei Vertragsparteien gehören! Und es war (wohl) eine Bedingung, wenn nicht ..... dann dafür keine Kohle mehr, nennt man dann einvernehmliche Trennung unter Verzicht auf bestehende Forderungen.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Klar, nach einer Freistellung nach Kündigung. Nochmals: es gab und gibt keine Kündigung für Bader! Ergo gab es auch nichts freizustellen, sondern zu verhandeln. Und dies hat der AR im Sinne des Vereins gelöst!


    quatsch... man hätte nach verhandlung und unterschrift des aufhebungsvertrags bader direkt freistellen können. wenn man sich allerdings diktieren läßt, daß er den vertrag nur dann unterschreibt, wenn er bis 30.09. weiter rumpfuschen darf und eine mögliche freistellung in dem vertrag abbedingt wird, dann hätte man ihn direkt freistellen, seinen vertrag weiterlaufen lassen und jede mögliche gehaltskürzung umsetzen sollen.
    sobald er einen anderen posten antritt ist das mit den gehaltszahlungen ja hinfällig.

    das wäre im sinne des vereins gewesen.

  • Zitat von Pepe

    Der Aufsichtsrat hat die Problematik Bader im Sinne des Vereins gelöst, bravo! :woohooo:

    Quelle: Yorker


    Andere Handlungsalternativen gab es nicht, weder vorher noch am 30.7.

    Von Bader konnte man sich nur trennen wie geschehen und selbstverständlich hat Herr Bader dabei auf viel Geld verzichtet.

    Ruhig Blut, man merkt das Yorker 0 Ahnung hat im Bereich Arbeitgeber <> Arbeitnehmer :ugly:

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

    - Weltkulturerbe König -

  • Zitat von winzie

    Klar, nach einer Freistellung nach Kündigung. Nochmals: es gab und gibt keine Kündigung für Bader! Ergo gab es auch nichts freizustellen, sondern zu verhandeln. Und dies hat der AR im Sinne des Vereins gelöst!


    quatsch... man hätte nach verhandlung und unterschrift des aufhebungsvertrags bader direkt freistellen können. wenn man sich allerdings diktieren läßt, daß er den vertrag nur dann unterschreibt, wenn er bis 30.09. weiter rumpfuschen darf und eine mögliche freistellung in dem vertrag abbedingt wird, dann hätte man ihn direkt freistellen sollen und seinen vertrag weiterlaufen lassen sollen (und jede mögliche gehaltskürzung umsetzen sollen).
    sobald er einen anderen posten antritt ist das mit den gehaltszahlungen ja hinfällig.

    das wäre im sinne des vereins gewesen.[/quote]

    Um sich dann die gleiche Kritik der Unfähigkeit von allen Foristen anzuhören, die dann vorgeworfen hätten, man hätte eine andere und für den Verein bessere Lösung finden müssen. Und zwar eine ohne weitere Gehaltszahlungen, denn bei deiner Variante hatte Bader schlichtweg bis Sommer 2017 nicht mehr arbeiten müssen.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von König

    Ruhig Blut, man merkt das Yorker 0 Ahnung hat im Bereich Arbeitgeber <> Arbeitnehmer :ugly:

    Von welchem Arbeitnehmer sprichst du in diesem Falle? Das ist genau der Gedankenfehler der meisten Kommentatoren hier, denn ein GF/Vorstand ist eben KEIN Arbeitnehmer! Er hat Organfunktion und hier gelten, ab dir das passt oder nicht, andere Gesetze.

    Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.

  • Zitat von Yorker

    Von welchem Arbeitnehmer sprichst du in diesem Falle? Das ist genau der Gedankenfehler der meisten Kommentatoren hier, denn ein GF/Vorstand ist eben KEIN Arbeitnehmer! Er hat Organfunktion und hier gelten, ab dir das passt oder nicht, andere Gesetze.

    Nöö, hier gelten keine anderen Gesetze. Bader ist beim Club auch nur Angestellter, er hat nur einen höheren Posten als alle anderen. Deswegen hätte der Glubb ihn genau so gut und gerne feuern können. Und selbst wenn sie keine Gründe gehabt hätten, hätte man suchen können und sie hätten was gefunden. Es ist müßig, Fakt ist Aufhebungsvertrag und Freistellung wäre gegangen. Warum sie es nicht taten werden nur die Räte wissen die dies entschieden haben.

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

    Unabhängig. Überparteilich. Königlich.

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  • Zitat von Pepe

    Vereinssatzung.

    @lego: mir wird sowieso gleich wieder erklärt das es andere Gesetze gibt. Quelle kann ich dir keine nennen :smiling_face_with_sunglasses:

    Das beste hoffen, auf das schlimmste vorbereitet sein.

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