Zitat von pinbot@ Udo
1. ist das ein französisches Verfahren, das da möglich sein oder werden soll. Wenn also Haft, dann Elba.![]()
2. ist zumindest in D. eine Haftstrafe nur dann zur Bewährung aussetzbar, wenn die Gesamtstrafe unter zwei Jahren liegt. Ob das in Gallien auch so gehandhabt wird - isch waas es ned.
1. Einspruch Euer Ehren, wenn schon ne Insel, dann St. Helena, dort, wo alle kleinen hässlichen Franzosen hinkommen....oder gleich auf die Teufelsinsel.... Papillon lässt grüssen 'ggg
2. Grundsätzlich darf man ne 16 jährige poppen, aber eben kein Geld zählen, was er ja zugegeben hat, indem er ihr 100,- € gab...