• @DB
    Lass uns doch mal bitte annehmen, dass du einen Sohnemann hast. Dieser ist 18 Jahre alt, sehr talentiert und seit 4 Jahren in einem Internat eines Bundesligavereins untergebracht! Ganz weit weg von Zuhause. Er ist in allen Jahrgängen Stamm,- und Führungsspieler. Ein Jahr vor dem Seniorenbereich kommt es zu einem Wechsel in der NLZ Leitung und eure Ausgangssituation verändert sich zum negativen. Der Vertrag von deinem Sohn läuft zum Ende der Saison aus und ihr möchtet gerne Planungssicherheit! Jetzt bestünde ja deiner Meinung nach die Möglichkeit für den Verein euch bis zum 30.6 hinzuhalten, sich auf dem Markt umzusehen und alle möglichen Kandidaten zu sondieren. Findet man in dem Zeitraum einen Spieler, so lässt man einfach den Vertrag deines Sohnes auslaufen. Umgekehrt bekommt ihr spät im Juni einen Anruf, dass man gerne mit deinem Sohnemann weitermachen würde! Würde dir das gefallen? Fändest du deinen Sohn in solchen Fällen ausreichend geschützt? Genau aus solchen Gründen werden Spieler vom DFB aufgrund von vorgegeben Fristen geschützt! Der Spieler hat dadurch Planungssicherheit und der Verein bekommt aufgrund der Einhaltung dieser Fristen seine gesamte Ausbildungsentschädigung, falls er in ein NLZ wechselt. Unter dem Strich eine win/win Situation für Spieler und Verein.

  • Ich bin seit Jahrzehnten im bayerischen Jugendfußball unterwegs und habe in fast allen bayerischen NLZ's meine Informationsquellen. Um auch bei der Höhe der Ausbildungsentschädigungen ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen, möchte ich hier mal eine kleine Auflistung aufführen. Transfer im Jugendfussball zwischen zwei NLZ's mit jeweils 3 Sternen: für jedes u14 und u15 Jahr werden jeweils 4000€, jedes u16 und u17 Jahr jeweils 7500€ und jedes u19 Jahr ( 2 Jahre ) jeweils 9000€! Also keineswegs marginale Beträge! Dazu kommt bei Internatsspielern für jede Saison noch ein bedeutender Aufschlag hinzu! Wie hoch diese Ausbildungsentschädigung bei Tim Hüttl gewesen wäre kann sich jeder selber ausrechnen!

  • Zitat von klausweiss176

    Wo bitte steht der 30.4.? Niemand mit dem ich heute sprach oder auch nirgends im Netz ist dieser Tag von mir gefunden worden.
    Und da es hier um einen Spieler geht der schon im Mai einen Vertrag mit Hoffenheim hat und dem auch da ein Angebot des Clubs vorgelegt wurde (eventuell zu spät, das will ich noch zugestehen) ist deine Frage hypothetisch.


    Was willst du? Meine Frage bezieht sich auf den Beleg zum Thema 30.04, das kenne ich nicht und gibt es auch nicht auf Google

  • Ich stelle fest, daß der Fanatiker mit dem 30.4. forsch eine Frist genannt hat, die es gar nicht gibt.
    Ich zumindest bin ihm auf den Leim gegangen !
    Allerdings werde ich dadurch bedingt, seine posts zukünftig deutlich kritischer bewerten und hinterfragen.
    Man kann nicht mit Fristen jonglieren, die es gar nicht gibt !

  • Wie klaus?

    Aber bei "Ich bin seit Jahrzehnten im bayerischen Jugendfußball unterwegs und habe in fast allen bayerischen NLZ's meine Informationsquellen." musst ich schon lachen. Aufpassen Leute, der, dem Köllner die Frau genommen hat, ist der Pate des bayerischen Jugendfußballs. :shock:

  • Zitat von FCN_FANATIKER

    Ich bin seit Jahrzehnten im bayerischen Jugendfußball unterwegs und habe in fast allen bayerischen NLZ's meine Informationsquellen.

    Ich bleibe bei Wein, Bier und Sekt und habe da auch meine Bezugsquellen :exclamation_mark:

    UNabhängig___Überparteilich

  • Zitat von FCN_FANATIKER

    @Hamburger
    Informiere dich bitte zuerst bei den zuständigen offiziellen Stellen, bevor du aus Unwissenheit so einen Unsinn schreibst!

    Dann belege doch die 30.4.-Frist, wie hier von mehreren usern gewünscht.
    Darauf bist du überhaupt nicht eingegangen.

  • Also für alle die es nicht verstehen, habe ich den Text vom Bayrischen Fußball Verband mal Kopiert.

    Das von Fanatiker genannte Datum hat Null mit dem Verein zu tun, sondern mit der Abmeldung des Spielers. Wann dieser sich beim alten Verein, also FCN abmeldet. Dies hat aber null mit einem Angebot bis 30.04 zu tun :schaem:

    Hat der Spieler beim aufnehmenden Verein den Status Amateur und hat er sich bei seinem bisherigen Verein bis zum 30.6. nachweislich abgemeldet, kann die fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins durch den Nachweis über die Zahlung der nachstehend festgelegten Ausbildungs- und Förderungsentschädigungen ersetzt werden. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.5. (Abmeldung nach dem 1.5.) gelten die Spielklassen der ersten Herrenmannschaft der neuen Saison. Die nachstehende Tabelle soll als Hilfe zur Ermittlung der evtl. zu zahlenden Entschädigungsbeträge dienen. Bei diesen Entschädigungen handelt es sich um Nettobeträge. Sofern beim Zahlungsempfänger (abgebender Verein) Umsatzsteuer anfällt, hat dieser eine Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis auszustellen.

  • Fakt ist das gewisse "Eiferer" hier im Forum Fristen genannt haben die irgendwie so gar nicht zu ihrem angeblich jahrzehntelangem Erfahrungsschatz passen.

    Insofern ein Armutszeugnis und ein Tiefschlag bezüglich der Glaubwürdigkeit seiner anderen Äußerungen.

    "Du bist nicht dumm, du hast nur Pech beim Denken" :old:

  • Naja ein Stück weit ist das doch der Job eines Beraters - dem Spieler Alternativen aufzuzeigen (sportlich und finanziell).

    Auch wenn viele Berater das sicher nur machen, dass sie selber die Tasche voll bekommen (was ja auch wieder irgendwie verständlich ist) hat er seinen Job gemacht.

  • Liebe Mitforisten, wenn ich mir die Kommentare einiger so durchlese, wird mir ganz schnell vieles klar! Hintergrundwissen tendiert offensichtlich Richtung Null. Fachwissen ebenso. Welcome in the USA, welcome in the Rust Belt States. Einer sagt einen Schmarrn und alle mühen hinterher. Niemand lernt dazu, die gleichen Fehler immer wieder. Einst Bush, jetzt Trump. Das Leben ist ein Kreis und der Mensch lebt in einer Herde! Noch einmal an Alle, die wirklich Interesse daran haben ihr Horizont zu erweitern. Zwischen allen NLZ's in Deutschland besteht eine Regelung, dass man Spielern ab der U16, die Förderverträge besitzen und deren Verträge auslaufen bis zum 30.04 ein Vertragsangebot unterbreiten muss. Dieses Angebot hat nichts mit der Wechselfrist zum 30.06 zu tun. Macht folgenden Sinn: auf der einen Seite sind die Vereine geschützt und bekommen für Ihre Spieler eine stattliche Ausbildungsentschädigung trotz auslaufender Verträge und auf der anderen Seite hat der Spieler einigermaßen Planungssicherheit! Beide Besispiele kann man aktuell mit den Spielern Sommer und Hüttl belegen. Bei beiden läuft der Vertrag zum 30.06 aus. Sommer wollte man unbedingt halten und Hüttl nicht unbedingt. Der eine bekam dieses Angebot bis zum 30.04 und beim anderen wollte man sich eben Zeit lassen, bis man ihm ein Angebot unterbreitet hat. Für Sommer bekommt man eine ganz hohe Ausbildungsentschädigung im fünfstelligen Bereich ( auch zwischen den NLZ's fest vereinbart ) vom VfB Stuttgart und für Hüttl eben keinen Cent aus Hoffenheim! Das alles ist übrigens kein Hexenwerk. Diese Regelung kann man auch sehr leicht in den einzelnen NLZ's hinterfragen. Macht euch ruhig die Mühe, man lernt immer dazu!
    Jetzt könnt ihr entweder wieder losschießen oder euch unabhängig voneinander einfach mal informieren. Ihr werdet sehen, dass es Spaß macht das Richtige zu wissen! Bin gespannt
    Clubi und totti: auch wenn ihr mir gegenüber immer versucht persönlich zu werden, ändert das nichts an der Tatsache, dass ihr zu wenig wisstt! So wenig, dass ich euch einfach ignorieren könnte. Mach ich aber nicht, weil ich der Meinung bin, dass man von jedem etwas lernen kann!
    Wer weiterhin nach Belegen sucht, sollte heute Abend beim Zähneputzen einfach mal genauer auf seine Zähne kucken.
    Mit diesem Beitrag verabschiede ich mich für einige Zeit in den Urlaub!
    Machts gut, wünsche meinem Club viel Erfolg!

  • Lach, will seine offensichtlicherweise allein aus Abneigung heraus geschriebenen Behauptungen mit dem Thema USA überhöhen und vergisst dabei irgendwie, dass er derjenige ist, dessen Gwaaf jeglicher Fakten entbehrt. :ohnmacht:

  • Das es ein Abkommen unter den NLZ geben kann, könnte durchaus sein.
    Ändert aber nix daran, dass er nur aus einem Grund hier schreibt, um übel zu hetzen.
    Das ist ekelhaft!

    Lieber stehend sterben, als kniend leben!

  • Zitat von klausweiss176

    Die Profivereine und 13 weitere aus der 3. und 4.Liga haben ein Abkommen unterzeichnet. Ab Januar gelten folgende Bestimmungen:

    -Wechsel im Bereich U16 bis U19 sind nur mit einem mindestens ein Jahr andauernden Fördervertrag möglich.
    -Eine Ausbildungsentschädigung ist immer zu entrichten, die Höhe wird durch die Vereinszugehörigkeit und die Bewertbung des NLZ festgelegt.
    -Erst ab der U16 dürfen Spieler in Internate aufgenommen werden, die Spieler, die jünger sind, können auch aufgenommen werden, müssen aber in einer "Eliteschule des Sports" auch unterrichtet werden.
    -Nur Verein und Familie sollen bei den Verhandlungen teilnehmen dürfen, erst ab der U16 dürfen sich Spieler an einen Berater binden

    Mehr gibt es dazu wohl nicht. Und das ist in etwas das was beim DFB steht.

    Hmmm, das mit dem Berater wird -wenn es die Regelung gibt was ich nicht beurteilen kann- allerdings schlichtweg ignoriert.

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