Wo steht denn eigtl genau dass Geisterspiele zulässig sind? In der 15. Infektionsschutzverordnung finde ich dazu wörtlich nämlich GAR NICHTS.
§4 Abs. 2 Nr. 7:
ZitatZu großen überregionalen Sportveranstaltungen sind Zuschauer nicht zugelassen