Alles anzeigenDas Trikot ist tatsächlich nicht satzungsgemäß. Das Wappen darf nicht weiß sein.
Und darum geht es:
http://www.rot-schwarze-hilfe.de/index.php/klar…15-jaehrigen-an
Ist jetzt halt nur die eine Sicht der Dinge.
Bin gespannt ob das zur Sprache kommen wird.
Satzungsgemäß wäre aber ein weißes Logo auf irgendeinem Grund? Sonst wären alle Ausweichtrikots nicht satzungsgemäß..
Unsere weißen Trikots haben aber alle ein rotes Wappen drauf. Oder kennst du eins wo es nicht der Fall ist ?
Das Christkindlestrikot war auch weiß , hatte aber kein Logo.
Ein Logo in schwarz wie auf dem aktuellen Ausweichtrikot ist zulässig. Satzung Paragraph 5 Absatz 3.