http://www.dfb.de/uploads/media/08-02505_Bro_Anti-Doping.pdf
§ 7 sollte alle Fragen beantworten.
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§7
Vorbereitung der Kontrollen
(1) Die auf dem Spielberichtsbogen aufgeführten Spieler dürfen das Stadion erst dann verlassen, wenn feststeht, dass sie zur Doping-Kontrolle nicht ausgelost bzw. bestimmt worden sind.
Jeder betroffene Verein ist dafür verantwortlich, dass seine zur Kontrolle bestimmten Spieler von einer bezeichneten befugten Person (Begleitperson) unmittelbar nach Spielende direkt vom Spielfeld zum Raum für die Doping-Kontrolle gebracht werden. Die entsprechende Pflicht besteht für des Feldes verwiesene und ausgewechselte Spieler. Jeder Spieler ist persönlich dafür verantwortlich, sich unverzüglich bei der Dopingkontrollstation zu melden, wenn er benachrichtigt wird. Der
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(9) Die aufgebotenen Spieler bleiben so lange im Wartebereich, bis sie für die Abgabe einer Probe zugelassen werden.