Zitat von YorkerVereinspolitisch wäre ein rechtliches Vorgehen sicherlich nicht klug, aber Dr. Hamm ist, wenn ich es richtig im Kopf habe, gerade mal 32 Jahre alt. Eine Nichtentlastung in seiner kurzen Zeit als Vorstand könnte für ihn beruflich nicht ohne Folgen bleiben. Als sein Anwalt würde ich eine Feststellungsklage in das Feld schmettern, die sich gewaschen hätte. Vorausgesetzt, er würde mir erklären, er war in allen Bereichen sauber. Sauber = ohne tatsächliche Verfehlungen im Sinne des Gesetzes, wovon ich ausgehe. Dann würde ich das Gericht prüfen lassen, inwiefern die nicht fundiert vorgetragene Entlastung berechtigt ist. Stellt das Gericht keine berechtigten Gründe (Veruntreuung, Betrug, Unterschlagung) fest, dann würde ich Schadensersatz gegen den Verein einreichen. Übrigens auch gegen die Versammlungsleitung, denn diese hätte die Versammlung explizit aufmerksam müssen, auch Dr. Hamm steht zur Entlastung. Außerdem waren die Erklärungen des "ohne rechtliche Folgen" schlichtweg falsch und sind nicht haltbar.
Wenn es so einfach wäre, dann könnte es ja jeder.