Sorry, dass ich da dem Yorker recht geben muss.
Um juristische Massnahmen gegen Bader und Woy einzuleiten, bedarf es zunächst einer Anzeige, die allerdings im Verdacht (Vorteilsnahme im Amt, Veruntreuung etc.) begründet sein muss. Nur allein auf eine Anzeige hin, "iech glabb, der Bader und der Woy homm do a grumms Ding dreed" wird keine Staatswanwaltschaft hinreichende Begründungen finden, warum sie da ermitteln sollte.
Heisst: ein solcher Verdacht sollte wenigstens mit hinreichenden Belegen untermauert werden, weshalb es so sein könnte um die Staatswanwaltschft zu überzeugen, hier ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Nur dann kann auch ein Anzeigeersteller einigermassen sicher sein, vor Schadenersatzforderungen der Gegenseite wegen Verleumdung oder übler Nachrede einigermassen geschützt zu sein, falls sich seine Beschuldigungen in Luft auflösen sollten.
So eine Geschichte ist nicht ganz so einfach und mit Vorsicht zu geniessen. Eindeutige Beweise dafür zu präsentieren, dass hier etwas faul gewesen ist, dürfte aber sehr schwierig werden, da die ganze Geheimnistuerei im FCN anscheinend seit Jahrzehnten Methode hat. Diesen Stein anstossen könnte m. E. nach nur ein jetztiger oder ehemaliger Aufsichtsrat, der ein bisschen Einblick in die internen Dinge hat. Aber selbst der dürfte es schwer haben, echte Beweise beizubringen (Stichwort: operatives Geschäft). Und wer von solchen (eventuell möglichen) Vorkomnissen gewusst hat und sogar selbst daran beteiligt war, wird sich hüten, solche Dinge zur Anzeige zu bringen.
Der unlösbare Gordische Knoten also.