Ein Arzt kann zwischen drei Todesarten unterscheiden.
Natürlicher Tod (z.B. aufgrund Alter, Krankheit)
Unnatürlicher Tod (Tötungsdelikt, Suizid, Unfall)
Ungeklärter Tod (Keine fassbare Todesursache)
Wenn der Arzt unnatürlich oder ungeklärt auf der Todesbescheinigung
ankreuzt, dann ist automatisch die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft
involviert.
In der Todesfallermittlung werden dann die Hintergründe untersucht.
Gegebenenfalls ordnet die Staatsanwaltschaft eine Obduktion an.