Ja, es ist möglich. Aber dazu muss er dann entweder auf Quartalsabschlüsse umstellen oder aber zumindest ne BWA raus lassen. In wie weit das rechtlich abzuklopfen ist, welche Bedingungen die erfüllen muss um überhaupt publiziert werden zu dürfen weiß ich gerade nicht. Genau dafür hast ja aber die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.
Wenn man laufend bucht, sollte am 08.10. eine BWA zum 30.09. durchaus aussagekräftig sein. Aber eine BWA ist halt kein Jahresabschluss. Das sollte jedem bewusst sein. Zudem wäre das mit Stand 30.09. sehr verhältnismäßig, weil ja jetzt die Erlöse der Spielerverkäufe oder der Dauerkartenverkäufe berücksichtigt sind, aber laufende Aufwendungen, wie Miete, Versicherungen, etc. nur für 3 Monate. Publizieren darfst Du das für Mitglieder sicherlich. Man muss aber auch deuztlich dazu sagen, dass es sich eben um eine laufende Buchhaltung handelt und nicht um einen Jahresabschluss.