1. FC Nürnberg e.V.olution

  • Bin jetzt kein Steuerfachmann.

    Aber die Mitgliedsbeiträge gehen doch an den e.V., ob die Lizenzmannschaft nun ausgegliedert wurde oder nicht.

    Von daher kann ich diese Rechnung, wir würden durch eine Ausgliederung die steuerfreien Mitgliedsbeiträge verschenken, nicht ganz nachvollziehen.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Evtl. kann der Remember68 da was zu sagen.

    Aus meinem Halbwissen heraus hät ich auch gesagt dass die Steuerfreiheit was mit der Gemeinnützigkeit zu tun hat und das ja der e.V. in jedem Fall bestehen bleibt.

    Und ich lese alles was du schreibst boggerl.

  • Evtl. kann der Remember68 da was zu sagen.

    Aus meinem Halbwissen heraus hät ich auch gesagt dass die Steuerfreiheit was mit der Gemeinnützigkeit zu tun hat und das ja der e.V. in jedem Fall bestehen bleibt.

    Und ich lese alles was du schreibst boggerl.

    Steuerfreiheit hat natürlich mit der Gemeinnützigkeit zu tun. Allerdings ist nur die Gemeinnützigkeit auch befreit. Der gemeinnützige Verein kann auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreiben und für diesen Betrieb dann die Steuerfreiheit aber u.U. nicht in Anspruch nehmen. Hier fällt dann Körperschaftsteuer an. Das sollte eigentlich auch aktuell der Fall sein, von daher ist es egal ob e.V. mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder e.V. mit GmbH-Anteilen...

    (Sorry, ich verfolge die Diskussion hier nicht, deshalb die allgemeine Antwort)

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Wer?

    Remember is Steuermensch und der hat geantwortet.

    Pepe der es das erste mal eingeworfen hat kommt mein ich aus der Rechtsabteilung, also auch net ganz auf der Brennsubbn dahergschwummer.

    Dementsprechend verzichtet der FCN e.V. auf gar nichts solange ihm die Gemeinnützigkeit nicht aberkannt wird.

    Also können wir diese pro e.V. Argument insofern auf Eis legen weil es uns wohl nicht treffen wird da bisher noch keiner dran denkt den FCN e.V. aufzulösen.

    Einmal editiert, zuletzt von putzi (7. März 2018 um 13:14)

  • Pepe der es das erste mal eingeworfen hat kommt mein ich aus der Rechtsabteilung, also auch net ganz auf der Brennsubbn dahergschwummer.

    :oops:

    Der Verein, also Meeske und seine Berater, werden wohl berücksichtigen, dass bei einer Ausgliederung eine zusätzliche juristische Person entsteht (KGaA oder was immer) und dies auch zu einer anderen steuerlichen Betrachtung führt. Das gehört jetzt zum kleinen Einmaleins, das man voraussetzen kann.

    Sonst würde auch das letzte Statement von Meeske vom 27.06.2017 keinen Sinn ergeben.

    UNabhängig___Überparteilich

  • Bin jetzt kein Steuerfachmann.

    Aber die Mitgliedsbeiträge gehen doch an den e.V., ob die Lizenzmannschaft nun ausgegliedert wurde oder nicht.

    Von daher kann ich diese Rechnung, wir würden durch eine Ausgliederung die steuerfreien Mitgliedsbeiträge verschenken, nicht ganz nachvollziehen.

    Ähm, nein, würde man auch nicht.


    Die Mitgliedsbeiträge bekommt der e.V. Dieser hat, wie jeder Verein, steuerlich 4 Bereiche:

    1) ideeller Bereich (Mitgliedsbeiträge, nicht zweckgebundene Spenden, Jugendarbeit, etc)

    2) Vermögensverwaltung (Zinsen, Vermiteung von Grundstücken, Verpachtung, Vermietung des FCN-Logos, etc)

    3) Zweckbetrieb (z.B. Sportveranstaltungen unter 45.000 EUR Einnahmen; trifft beim 1.FCN e.V. kaum zu)

    4) wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (alles, was mit den Lizenzmannschaft zu tun hat)

    Das, was man ändern würde, fände nur außerhalb des 1. Bereichs statt, der die Mitgliedsbeiträge bekommt. Es würde der 4. Bereich ausgegliedert werden, aber evtl. Gewinnausschüttungen wären trotzdem diesen zuzurechnen, solange man eine Steuerungsfunktion als e.V. hat. Ansonstn wird es Bereich 2.

    Eigentlich wollte ich mich mit dir geistig duellieren - aber wie ich sehe bist du unbewaffnet!

  • Bin ich froh, dass wir nur knapp 20k an Mitgliedereinnahmen haben. + Spenden + Startgebühren + Kurse etc. knapp 31k.

    Ab 35k Einnahmen müssten wir blöderweise eine USt-Erklärung abgeben.

    Ein bisschen Ahnung vom Steuerrecht darf man schon haben.


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