Doch tun sie sehr wohl
Nein... wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt...
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Jetzt anmeldenDoch tun sie sehr wohl
Nein... wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt...
Manche haben den Unterschied zwischen einer Bestellbestätigung ("ich bestätige, dass du etwas / das hier zu folgenden Konditionen bestellt hast") und einer Auftragsbestätigung ("ich bestätige, dass ich den Auftrag angenommen habe") immer noch nicht verinnertlicht...
Nein... wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt...
Kommt darauf ab WIE du sie formulierst
Siehe Urteil OHG Nürnberg
ZitatFormulierung der Bestellbestätigung wichtig
Klargestellt wurde auch, dass die automatisch versandte Bestellbestätigung nach Absenden der Bestellung keine Annahmeerklärung darstellt, die ein Kaufvertrag zur Folge hätte. Händler sind daher gut beraten, in der Bestellbestätigung nicht von einer "Auftragsbestätigung" oder Ähnlichem zu sprechen. Der Internetverkäufer hatte ausdrücklich lediglich den Eingang der Bestellung bestätigt. Oft benutzt wird die Formulierung "Wir werden Ihren Auftrag umgehend bearbeiten." Eine durchaus nicht unkritische Formulierung. Die Rechtsprechung hatte beispielsweise die Formulierung in der Bestellbestätigungsmail "Vielen Dank für Ihren Auftrag, den wir so schnell wie möglich ausführen werden." als Annahmeerklärung gewertet. Zudem darf man den Sinn der Bestellbestätigung nicht aus den Augen verlieren, die in § 312 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist.
https://www.internetrecht-rostock.de/kaufvertrag-internet.htm
Manche haben den Unterschied zwischen einer Bestellbestätigung ("ich bestätige, dass du etwas / das hier zu folgenden Konditionen bestellt hast") und einer Auftragsbestätigung ("ich bestätige, dass ich den Auftrag angenommen habe") immer noch nicht verinnertlicht...
Das meinte ich ja
Ziemlich egal, was du "meinst". Hier wurde gerade von einer Bestellbestätigung gesprochen. Du hast behauptet, das wäre eine verbindliche Auftragsannahme. Und dem ist nicht so.
Nächstes Thema.
Ziemlich egal, was du "meinst". Hier wurde gerade von einer Bestellbestätigung gesprochen. Du hast behauptet, das wäre eine verbindliche Auftragsannahme. Und dem ist nicht so.
Nächstes Thema.
ZitatDer Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine Bestellbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „drucken“ ausdrucken kann. Die Bestellbestätigung stellt die Annahme des Antrages dar.
FCN AGBs
Was is das dann jetzt?
Aber ja ich weiß das Bestellbestätigung nicht gleich Auftragsbestätigung ist.
Ausser der Anbieter schreibt es in die AGBs
Moah, habt ihr es jetzt wieder? Juristerei ist nicht unser Thema!
Moah, habt ihr es jetzt wieder? Juristerei ist nicht unser Thema!
Naja einige machen sich Sorgen um Ihre Bestellung.
Wollten ned einige das sogar melden?
Da ist es schon hilfreich sowas abzuklären
Die Gesetze ändern sich anscheinend auch dauernd. Hatte das von früher wirklich anders in Erinnerung
Hey, sportlich haben wir bald nichts mehr zu lachen. Also lass uns doch gleich wieder auf Nebenkriegsschauplätze ausweichen?
Die Gesetze ändern sich anscheinend auch dauernd. Hatte das von früher wirklich anders in Erinnerung
Dein Jurastudium ist schließlich schon ein Stück weit her
Dein Jurastudium ist schließlich schon ein Stück weit her
Hatte den Quark mal 2006 im Studium.
Ja.
Hab hald doch viel vergessen
Jetzt sollte es doch langsam mal gut sein. Der Verein hat ja jetzt bereits zum zweiten mal was veröffentlicht das sie im Moment zwecks großer Nachfrage nicht hinterher kommen.
Das Zauberwort heist Geduld.
Ach und noch was, ständige E Mails und Anrufe beschleunigen die Arbeit in Fan Shops sicherlich nicht!
Dein Jurastudium ist schließlich schon ein Stück weit her
Außerdem lässt sich die Gerichtsbarkeit im bolivianischen Hochland 1962 nur bedingt mit der bundesdeutschen Rechtsprechung der 2010er vergleichen.
Außerdem lässt sich die Gerichtsbarkeit im bolivianischen Hochland 1962 nur bedingt mit der bundesdeutschen Rechtsprechung der 2010er vergleichen.
So schaut es aus
War aber Nordkorea, ned Bolivien
So schaut es aus
War aber Nordkorea, ned Bolivien
Dort hattest du doch international business studiert?
Dualer Studiengang....
Vielleicht wird der Aufstiegsfummel in ein paar Monaten als "Stadionknüller" feilgeboten.
" Finfer asse !"
Hab auch ne Mail bekommen das es morgen kommt. Glück gehabt, andernfalls hätte es gehörig gekracht am Valze.
Und den Aufmacher vom Fanshop hätten sie schon ein paar Tage eher stellen dürfen, so ist das ganze doch ziemlich
ziemlich spät.
Glück gehabt, andernfalls hätte es gehörig gekracht am Valze.
Uuuuuhhhh!
Also ich habe heute endlich das 68 Trikot und das 68 Shirt erhalten...! ??